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Ukraine

Gericht: Verurteilter Ukrainer darf trotz Landesverweis bleiben

Verurteilter Ukrainer darf in Zürich bleiben – trotz Landesverweis

13.08.2026, 08:0013.08.2026, 08:00

Ein 38-jähriger Krimineller aus der Ukraine kann trotz Landesverweis in der Schweiz bleiben. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden. Weil das Risiko einer Zwangsrekrutierung bestehe, könne der chronisch Kranke nicht ausgeschafft werden.

«Der Beschwerdeführer ist umgehend aus der Ausschaffungshaft zu entlassen», hält das Verwaltungsgericht fest. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Rückführung derzeit nicht vollzogen werden könne. Weil der Grund für die Ausschaffungshaft damit wegfällt, muss der Mann auf freien Fuss gesetzt werden.

Den Landesverweis von zehn Jahren erhielt der Ukrainer im Jahr 2019 vom Bezirksgericht Zürich, das ihn wegen qualifizierten Raubs, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt hatte. Später kam noch eine Freiheitsstrafe wegen Exhibitionismus dazu.

An Heizkörper gefesselt

Nachdem er seine Gefängnisstrafe abgesessen hatte, wurde er am 30. Oktober 2024 in die Ukraine ausgeschafft. Dort sei er zwangsrekrutiert worden, gab er später zu Protokoll. Er sei mehrmals entführt und in einem feuchten, dunklen Keller an einen Heizkörper gefesselt worden. Neben dem psychischen Trauma, das er dabei erlitten habe, sei auch sein Rheuma schlimmer geworden.

Zudem habe er seine HIV-Medikamente nicht erhalten, weshalb sich die Blutwerte verschlechtert hätten. Wegen seiner HIV-Erkrankung und seiner Muttersprache Russisch sei er ausserdem diskriminiert worden. Das Verwaltungsgericht glaubt ihm diese Schilderungen. Mit Blick auf Uno-Berichte über die derzeitige Menschenrechtslage in der Ukraine sei davon auszugehen, dass diese der Wahrheit entsprächen.

Nach den traumatischen Erlebnissen beim Rekrutierungsprozess kehrte der Ukrainer zurück in die Schweiz – trotz Landesverweis. Kurz darauf wurde er verhaftet und ins Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Zürich gesteckt.

Eine erneute Rückkehr in die Heimat will ihm das Verwaltungsgericht nun nicht zumuten. Seine Krankheiten würden bei der Armee nicht adäquat berücksichtigt. Eine Ausschaffung in die Ukraine würde im vorliegenden Fall die Menschenrechte verletzen.

Das Migrationsamt des Kantons Zürich will seine Freilassung jedoch nicht akzeptieren. Es zog den Fall ans Bundesgericht weiter. (nil/sda)

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