Schweiz
Wintersport

Skitourengänger starben im Berner Oberland: Leiter vor Gericht

Skitourenleiter nach Lawinendrama vor Gericht: Angeklagte weisen Schuld von sich

12.08.2026, 12:0512.08.2026, 12:05

Zwei Skitourenleiter stehen seit Mittwoch vor dem Regionalgericht in Thun BE. Sie sind für die Tour verantwortlich, bei der 2023 in Meiringen zwei 18-Jährige ums Leben kamen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bergführer und dem Co-Leiter mehrfache fahrlässige Tötung vor. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Beim Unglück vom 21. März 2023 bei der Gstelliwang waren eine US-Amerikanerin und ein Brite ums Leben gekommen, die zur Skitourengruppe eines Internats gehörten. Für das Tourengebiet galt an jenem Tag mässige Lawinengefahr der Stufe 2+. Gewarnt wurde insbesondere vor Lawinen im schwachen Altschnee.

Die erste Abfahrt verlief problemlos. Bei der zweiten Abfahrt löste sich eine Lawine und riss die beiden Jugendlichen über eine mehrere hundert Meter hohe Felswand mit.

«Ich fühle mich nicht schuldig»

Die Staatsanwaltschaft wirft dem verantwortlichen Bergführer vor, bei der zweiten Abfahrt eine zu gefährliche Route gewählt zu haben. Teile des Hangs seien über 40 Grad steil gewesen. Damit habe er auch das Sicherheitskonzept der Schule missachtet. Dem Co-Leiter wird vorgeworfen, trotz Mitspracherecht nicht interveniert zu haben.

Der Bergführer bekräftigte vor Gericht, er habe sich gewissenhaft auf die Tour vorbereitet. Aufgrund seiner Informationen habe «alles gestimmt». Das Altschnee-Problem sei ihm bekannt gewesen, doch habe er es auf der gewählten Route nicht als Sicherheitsrisiko eingestuft. Im Nachhinein habe sich seine Einschätzung als Trugschluss erwiesen.

«Ich fühle mich nicht schuldig», sagte der zweite Angeklagte, der nach eigenen Angaben nicht mehr als Tourenleiter tätig und arbeitslos ist. Vor Ort habe ihn nichts beunruhigt, der Routenentscheid des Bergführers sei für ihn deshalb okay gewesen.

Keine einfache Entscheidung

Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten, dessen Verfasser selber Bergführer ist. «Es ist immer ein schmaler Grat», sagte der Gutachter vor Gericht. Einerseits wolle man den Gästen etwas bieten und eine «coole Tour» ermöglichen. Andererseits müsse man sich stets daran erinnern, dass man letztlich dafür bezahlt sei, die Leute heil wieder zurückzubringen. «Das ist nicht immer einfach.» (sda)

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