«Kinder sind Besitz des Familienvaters, leidige Geschöpfe, dessen Mäuler gestopft werden müssen. Sie können ohne Konsequenzen misshandelt und als gleichwertige Arbeitskräfte eingesetzt werden.» So sahen Erwachsene ihre Kinder bis zum Beginn der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Von dort bis zur Ausarbeitung der UNO-Kinderrechtskonvention sollte es noch ein langer Weg sein.
Es begann mit der Einführung der Schulpflicht, als die Bedürfnisse der Kinder von denjenigen der Erwachsenen unterschieden wurden. Die erhöhte Aufmerksamkeit der Menschenrechte seit den grossen Revolutionen führten auch zu einer vertieften Auseinandersetzung mit den Rechten der Kindern.
Vor genau 30 Jahren, am 20. November 1989, einigte sich die UN-Generalversammlung auf die Kinderrechtskonvention. Mit Ausnahme der USA haben sie alle Länder ratifiziert.
In 54 Artikeln werden die Rechte der Kinder festgehalten und können in drei Bereiche unterteilt werden: Recht auf Schutz, Recht auf Förderung, Recht auf Mitwirkung. Das Abkommen soll ein Instrument sein, das die Staaten verpflichtet, sich um das Wohl der Kinder zu sorgen. Durch die UN-Kinderrechtskonvention wurden Kinder erstmals Träger von Rechten. Diesen müssen die Staaten Rechnung tragen und ohne Diskriminierung garantieren. Die Schweiz ratifizierte die UN-Kinderrechtskonvention 1997.
Alle fünf Jahre muss das Bundesamt für Sozialversicherungen dem UN-Kinderrechtsausschuss einen Bericht darüber erstatten, wie die Kinderrechte in der Schweiz umgesetzt werden. Zuletzt tat es das im Jahr 2015. Damals mahnte der Ausschuss die Schweiz und hielt in 40 Empfehlungen fest, was die Schweiz noch zu verbessern hat.
Gerügt wurde die Schweiz, weil sie straffällig gewordene Kinder im Freiheitsentzug nicht immer getrennt von Erwachsenen unterbringt. Das wurde in der Vergangenheit nicht immer eingehalten, weil die entsprechenden Räumlichkeiten hierzulande oft nicht vorhanden waren, besonders in der Ausschaffungshaft. Ebenfalls verbessern muss die Schweiz die Sonderbetreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel wurden oder für sexuelle oder wirtschaftliche Ausbeutung verkauft wurden. Zudem fordert der UN-Kinderausschuss, dass das Sexting mit Kindern unter Strafe gestellt wird.
Nebst dem UN-Kinderrechtsausschuss gibt es auch andere Organisationen, die in der Schweiz eine Verbesserung der Kinderrechte fordern. Sie wollen,dass unbegleitete Flüchtlingskinder immer eine psychologische Betreuung erhalten. Ausserdem bräuchte es eine kantonsübergreifende Ombudsstelle, die sich um die Einhaltung der Kinderrechte kümmert. Denn von Kanton zu Kanton sei es unterschiedlich, wie ein Kind behandelt werde.
Weitere Kritikpunkte sind die ungleichen Bildungschancen für Kinder. Diese seien insbesondere für arme Kinder deutlich schlechter. Auch schlecht stehe es um das Mitspracherecht von Kindern, beispielsweise bei Scheidungen oder Fremdplatzierungen. Da würden Kinder zu selten um ihre Meinung gefragt.
In der Schweiz schon länger umstritten ist die Züchtigungsstrafe. Im Gegensatz zu 53 anderen Ländern weltweit, darunter auch unsere Nachbarländer Deutschland, Österreich oder Italien, ist es hierzulande nicht ausdrücklich verboten, dass die Eltern ihren Kindern körperliche oder psychische Gewalt antun dürfen. Bis 1978 war es gar erlaubt, «die zur Erziehung der Kinder nötigen Züchtigungsmittel anzuwenden».
Das neue Kinderrecht hob diese Bestimmung zwar auf, es folgte jedoch kein ausdrückliches Züchtigungsverbot. Im Nationalrat wurden in den letzten Jahren bereits mehrere Motionen eingereicht. Der Bundesrat empfahl aber bisher alle zur Ablehnung mit der Begründung, dass ein ausdrückliches Verbot nicht notwendig sei. Organisationen, die sich für Kinderrechte stark machen, kritisieren das scharf.
Ende 2018 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht mit elf Massnahmen, die er bis 2020 zur Verbesserung der Umsetzung der Kinderrechte ergreifen will.
Er will unter anderem prüfen, ob in allen Kantonen Kinder im Freiheitsentzug getrennt von Erwachsenen untergebracht werden. Ausserdem anerkennt er den Handlungsbedarf im Bereich der Sensibilisierung und Schulung von Leuten, die mit und für Kinder arbeiten. Wie beispielsweise in der Jugendstrafrechtspflege, Schule, im Gesundheits- oder Sozialbereich.
Deshalb will der Bund dort mehr Geld sprechen. Auch will er mehr in die Förderung der Partizipationsmöglichkeiten für Kinder investieren. In einer Studie will der Bund zudem Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern vor Gewalt erarbeiten. (jah)
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/uno-sieben-millionen-kinder-in-unfreiheit-a-1297104.html
Weshalb wird man das Gefühl nicht los, dass den Medien Knabenschicksale nicht wirklich eine Zeile wert sind, im Gegensatz zu Mädchenschicksalen?