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«Walliserkanne»-Wirte wegen Verstoss gegen Corona-Massnahmen verurteilt

People walk past a sign that informs them that the restaurant is closed in front of the restaurant "Walliserkanne" after the restaurant was closed and the owners were arrested by the police  ...
Eine Tafel informiert darüber, dass das Zermatter Restaurant geschlossen ist, aufgenommen am 1. November 2021. Bild: KEYSTONE

«Walliserkanne»-Wirte wegen Verstössen gegen Corona-Massnahmen verurteilt

26.09.2024, 17:55
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Das Bezirksgericht in Visp im Wallis hat am Donnerstag drei Wirte des Restaurants Walliserkanne in Zermatt zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie hatten mehrmals gegen die Anti-Covid-Massnahmen verstossen und die Behörden bei ihrer Arbeit behindert.

Ihr Lokal war Ende Oktober 2021 auf Anordnung des Walliser Staatsrats für zwei Wochen geschlossen worden. Die drei Wirte, ein Ehepaar und ihr Sohn, erhielten bedingte Geldstrafen zwischen 7680 und 9750 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei oder drei Jahren. Ausserdem wurden sie mit Bussen belegt.

Unmittelbar nach der öffentlichen Verlesung des Urteils kündigten die Anwälte der drei Angeklagten an, dass ihre Mandanten Berufung beim Kantonsgericht einlegen würden.

Bei Kontrollen im Oktober 2021 stellte die Walliser Polizei fest, dass ein Lokal in Zermatt gegen mehrere Anti-Covid-Massnahmen verstossen hatte. Insbesondere trug das Personal keine Gesichtsmasken und überprüfte die Kontaktdaten und das Covid-Zertifikat der Kunden nicht.

Nach mehreren Kontrollen und Verwarnungen ordnete der Staatsrat die vorübergehende Schliessung des Restaurants an. Die Einhaltung der Schliessung des Lokals konnte die Polizei nur mit grosser Mühe durchsetzen. Sie führte zur Verhaftung der drei Restaurantbetreiber, die trotz des Verbots weiterhin Gäste bedienten.

Keine Masken

Konkret wurde der Vater für schuldig befunden, gegen die Covid-19-Verordnung verstossen zu haben, sich wiederholt amtlichen Anordnungen widersetzt und die Arbeit der Behörden behindert zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu 240 Franken, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie zu einer Busse von 3120 Franken.

Seine Frau und sein Sohn werden der Behinderung einer Amtshandlung und des Siegelbruchs für schuldig befunden. Die Frau wurde zu einer Strafe von 65 Tagessätzen à 150 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 2250 Franken verurteilt.

Drohungen und Beleidigungen

Der Sohn, der auch der wiederholten Drohungen und Beleidigungen gegenüber den Ordnungskräften für schuldig befunden wurde, erhielt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren sowie eine Busse von 1800 Franken. Laut Urteil muss er ausserdem 200 Franken an den Nebenkläger, den damaligen Chef der Regionalpolizei von Zermatt, für immaterielle Schäden sowie 4500 Franken als Parteientschädigung zahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden den drei Gastwirten zu gleichen Teilen auferlegt. Andere Teile des Falls wurden bereits entschieden. Das Bundesgericht stützte im Mai 2023 die Sicht der Walliser Justiz, dass die Wirtschaftsfreiheit durch die Einführung des Covid-Zertifikats nicht verletzt wurde. (sda)

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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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GianniR
26.09.2024 18:34registriert April 2020
Recht so. Den behördlichen Anordnungen zum Schutze der Bevölkerung ist Folge zu leisten.
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Geralt von Riva
27.09.2024 06:54registriert Mai 2021
Und wieder ein Fall der bis ans Bundesgericht geschleppt wird, da die Angeklagten uneinsichtig sind und die Anwälte noch mehr verdienen möchten.
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