Der Wirt des Zermatter Restaurants Walliserkanne ist vor dem Bezirksgericht Visp vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Covid-Gesetz freigesprochen worden. Begründet wird der Freispruch mit nicht verwertbaren Beweisen.
Der Anwalt des Gasthausbetreibers, David Zollinger, bestätigte am Donnerstagabend gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des Onlineportals der Zeitung «Walliser Bote». Das Gericht habe einen Grossteil der Beweise, welche die Staatsanwaltschaft der Anklage unterlegte, nicht zugelassen.
Im Verfahren seien Zeugen einvernommen und Personen befragt worden, ohne dass der Angeklagte und dessen Verteidiger darüber informiert und zu den Befragungen eingeladen worden seien, schreibt das Newsportal. Das habe das Mitwirkungs- und Teilnahmerecht des Angeklagten verletzt
Der Staat muss zudem die Kosten des Verfahrens bezahlen. Weiter wurde dem Wirt eine Entschädigung für den anwaltlichen Aufwand zugesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat 20 Tage Zeit, um beim Kantonsgericht eine schriftliche Berufungserklärung einzureichen.
Anwalt Zollinger zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Aus Sicht der Verteidigung sei vor allem das Vorgehen der Polizei sehr befremdlich gewesen. Umso mehr schätzt die Verteidigung die nüchterne und unabhängige Haltung, mit welcher das Gericht die Akten geprüft habe.
Der Betreiber des Restaurants hatte sich vor Gericht gegen eine drohende Busse wegen Verstosses gegen die 2021 geltenden Corona-Schutzmassnahmen gewehrt. Er war per Strafbefehl verurteilt worden, erhob jedoch Einsprache dagegen. Deshalb kam es es zum Prozess.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verletzung der Covid-19-Verordnung aus dem Jahr 2021 eine Busse von 600 Franken und bei Nichtbezahlen eine Ersatzstrafe von sechs Tagen beantragt. Ausserdem hätte der Wirt die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Franken übernehmen sollen.
Die Vorwürfe gegen den Gastronomen aus Zermatt gehen auf den 15. September 2021 zurück. An diesem Tag führte die Polizei eine Kontrolle in seinem Lokal durch, in dem vier Tische mit Gästen besetzt waren. Sie wurden gebeten, ihre Covid-Zertifikate vorzuweisen.
Laut Staatsanwaltschaft konnten sich nur die Gäste von drei Tischen gegenüber der Polizei mit einem gültigen Covid-Zertifikat ausweisen. Ein Paar, das am vierten Tisch bei einem Drink sass, weigerte sich gemäss Aussagen der Polizisten, ihre Identität preiszugeben und sich auszuweisen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Gastronomen vor, seiner Verantwortung nicht nachgekommen zu sein, indem er die Covid-Bescheinigungen seiner Kunden nicht geprüft hat oder nicht durch seine Mitarbeiter prüfen liess. Damit handelte er laut der Staatsanwaltschaft wissentlich und willentlich und somit vorsätzlich.
Die Betreiber der Walliserkanne machten im Herbst 2021 Schlagzeilen, als das Restaurant per Beschluss der Walliser Regierung geschlossen wurde, weil sie die Covid-Pässe ihrer Kunden nicht kontrollierten.
Als sie weiterhin ihre Gäste bedienten und eine Bar auf Betonblöcken improvisierten, die von der Polizei vor dem Eingang des Lokals aufgestellt worden waren, wurden sie am 31. Oktober festgenommen. (sda)
Dass gewisse Beweise nicht zulässig sind, ok, damit kann ich noch klarkommen, aber der Wirt hat öffentlich (mehrfach) über seine Missachtungen der Covidregelung auf allen sozialen Medien und allen Newsportalen die zuhörten kundgegeben.
Ich will hier nichts verschreiebn aber mich lässst das Gefühl von Walliser Vätterliwirtschaft nicht los.
Kann doch nicht sein dass der staat nun noch zur kasse gebeten wird.
Diese untere Instanz hat NICHT entschieden, dass der Wirt keine Covidregeln missachtet habe. Sie hat nur die Beweise für ungenügend bzw für auf nicht korrekte Weise gesammelt taxiert. Mit anderen Worten: Das ist kein Freispruch in der Materie für den Wirt, sondern eine Ohrfeige für die ermittelnden Behörden und deren Vorgehen.