Trockenheit: Thurgau schränkt Wasserverbrauch ab Freitag ein
Im Kanton Thurgau gilt ab dem 19. Juni ein teilweises Verbot der Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Weihern. Der Grund ist ein Wasserdefizit, das sich mit den Niederschlägen von letzter Woche nicht entschärft hat.
Ausgenommen vom Verbot der «Wasserentnahme aus Oberflächengewässern» seien der Bodensee, der Hüttwilersee, der Nussbaumersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser, teilte der Kanton am Dienstag mit.
Aktuell befänden sich die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen auf einem tiefen Niveau und seien weiter fallend. Für die kommenden Wochen werde «extreme Trockenheit» prognostiziert. Eine starke Sonneneinstrahlung und steigende Temperaturen erhitzten das Wasser in Flüssen und Seen zusätzlich.
Anfang Juni wurde bereits der Fachstab Trockenheit eingesetzt. Das vom Departement für Bau und Umwelt erlassene Verbot gilt ab dem 19. Juni. Es betrifft nicht nur Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle. (sda)
