Alles schien gegessen: Der Entscheid des Bundesgerichts setzte dem jahrelangen Streit rund um die Öffnungszeiten des Après-Ski-Mekkas Bolgen Plaza ein Ende – so dachte man.
Jetzt, knapp einen Monat später, ist unklar, ob das «Plaza» diese Saison tatsächlich jeweils bereits um 19 Uhr die Lichter löschen wird. Denn es gibt ein Hintertürchen.
Das Bundesgerichtsurteil lässt einen gewissen Spielraum offen. Darin heisst es, es sei nicht ausgeschlossen, dass bei Nachtbetrieb des Skiliftes oder der Halfpipe ein «Plaza»-Raum geöffnet sein dürfe, in dem Schneesportler etwas trinken und sich aufwärmen können.* Wird nun durch häufigeren Nachtskilift-Betrieb auf dem Bolgen eine Umgehung des Bundesgerichtsurteils angepeilt? Die Bergbahnen Davos Klosters wollen sich dazu nicht äussern. Immobilien-Leiter Vidal Schertenleib sagt: «Leider können wir zur Zeit nichts Neues zum Thema Bolgen Plaza berichten.»
Dafür spricht Armon Vital, der Anwalt des Klägers Kurt Compagnoni. Sein Mandant und er seien offen für Diskussionen. «Aber nicht für Tricksereien oder Umgehungen des Urteils», sagt Vital. In Bälde stehe ein Treffen zwischen ihm, den Bergbahnen und der Gemeinde Davos – die das Gesetz umsetzten muss – an.
Rechtsanwalt Vital stellt allerdings klar: «Streben die Bergbahnen durch eine tägliche Inbetriebnahme des Nachtskilifts ‹Plaza›-Öffnungszeiten bis 21 Uhr an, machen wir nicht mit.» Es gehe beim ganzen Fall auch darum, den Rechtsstaat zu verteidigen. Nur weil verschiedene Seiten den Bundesgerichtsentscheid in Frage stellten, heisse das noch lange nicht, dass er keine Gültigkeit habe. Nicht das Bolgen Plaza sei eine Institution, sondern das Bundesgericht.
Doch genau auf die 21-Uhr-Strategie, zumindest für gewisse Tage, scheinen die Bergbahnen zu setzen. Zuerst kündigten sie an, sie wollten «jede Möglichkeit prüfen, um gegen den Beschluss vorzugehen». Vidal Schertenleibs Vater, Bergbahnen-CEO Carlo Schertenleib, wurde kurz danach etwas konkreter. Er will das Plaza bis 21 Uhr offen lassen. Das schulde man der Bevölkerung und dem Image von Davos. Ein Ende des Streits scheint vor diesem Hintergrund nicht in Sicht.
Wie kann es ein, dass selbst nach einem Bundesgerichtsentscheid weiter gestritten wird? Was ist seit dem Beschluss genau geschehen?
Damit ist den in Davos überaus mächtigen Bergbahnen gelungen, was sie erreichen wollten: Nicht sie, die sich jahrelang nicht an die Gesetze hielten und unter anderem ohne Bewilligung eine Aussenterrasse bauten, haben Schuld an der jetzigen Lage, sondern Compagnoni.
Nun sieht es so aus, als hätte Compagnoni – der Unterländer und der Zweitwohnungsbesitzer – böswillig der halben Deutschschweiz die Après-Ski-Party versaut. Viele grölen nach, was ihnen die Bergbahnen vorschreien. Dadurch lenken die Bahnen davon ab, dass sie in einem klar als Landwirtschafts- und Wintersportzone definierten Raum unrechtmässig ein bescheidenes Beizli zu einem Après-Ski-Tempel umgewandelt haben.
Der Druck auf Compagnoni ist indes gewaltig. Der Hass und die Aggressionen seien kaum vorstellbar, sagte er in der Davoser Zeitung. Innert kürzester Zeit wurde er zum Buhmann der Nation. Er und sein Anwalt werden sich diesem Druck aber nicht beugen, wie sie sagen.
Das Jakobshorn startet am 26. November in die neue Saison. Dann öffnet auch das Bolgen Plaza seine Tore.
*Bisher war der Nachtskilift an zwei Abenden pro Woche geöffnet.
Die Bergbahnen haben sich schlicht einen Dreck um bestehende Gesetze geschehrt, und nun die Quittung dafür bekommen.
Für die Hetzkampagne welche gegen Compagnioni geführt wird habe ich 0 Verständnis.
"Wir schulden das der Bevölkerung"
Aha. Eine Besenbeiz muss offen bleiben, weil aus Gründen. Weil das Bundesgericht falsch liegt aber einVidal voll richtig.
Jedesmal wenn man meint, der Tiefpunkt sei erreicht, kommt wieder ein Davoser und unterbietet diesen.
Die wenigsten würden sich so intensiv für ihr Recht einsetzen. Finde es gut haut mal jemand auf den Tisch und sagt was Sache ist!