Mit ihrer «Initiative für eine Zukunft» hat die Juso-Partei die grosse Diskussion um eine nationale Erbschaftssteuer neu entfacht. Bereits im Vorfeld der Abstimmung, die voraussichtlich im Herbst stattfinden dürfte, zeigt sich: Nicht nur im Parlament sorgt die Erbschaftssteuer für hohe Emotionen.
Gleichzeitig bestehen erstaunlich viele Unklarheiten: Wurde die Erbschaftssteuer in der Schweiz nun abgeschafft oder nicht? Wen betrifft sie eigentlich – und wen nicht? Und kennen die meisten Länder eine Erbschaftssteuer? Eine Übersicht:
Jein. Es gibt sie zwar noch – allerdings wurde die Erbschaftssteuer über die letzten Jahre sukzessive abgeschwächt, gleichzeitig wurden immer mehr Erbberechtigte von der Steuer ausgenommen.
Konkret: Heute sind Ehegatten und eingetragene Partner in jedem Kanton von der Erbschaftssteuer ausgenommen, dasselbe gilt für direkte Nachkommen (hier mit Ausnahme von vier Kantonen, siehe weiter unten).
Eine eidgenössische Erbschaftssteuer gibt es hingegen nicht. Bereits vor zehn Jahren gab es zwar eine Initiative, die eine solche verlangte. Sie wurde aber im Juni 2015 mit über 70 Prozent abgelehnt.
Sowohl Vermögen als auch Erbschaften sind in den letzten Jahrzehnten deutlich angestiegen. Gleichzeitig ist die Steuerlast gesunken. Das zeigt eine Studie aus dem Jahr 2019 der Uni Lausanne. Sie schreibt:
Zwar gibt es in der Schweiz eine in dieser Form einzigartige Vermögenssteuer, die der Entlastung in der Erbschaftssteuer theoretisch entgegenwirken könnte. Doch die Studie kommt zum Schluss: Im Verhältnis zur Masse der vererbten Vermögen haben die Vermögenssteuerzahlungen nicht zugenommen. Im Gegenteil: «Ja, sie nahmen sogar leicht ab: von 10,0 % im Jahr 1990 und 10,1 % im Jahr 2005 auf 9,0 % im Jahr 2020, gemäss unserer Schätzung.» Die Erklärung liege bei Vermögenssteuersenkungen in vielen Kantonen, besonders im Zeitraum von 2005 bis 2010.
Folgende Daten aus der Studie verdeutlichen diesen Umstand:
Gemäss der Studie der Uni Lausanne hatte die Abschwächung der Erbschaftssteuer deutliche Auswirkungen auf die Einnahmen daraus: Während in den 1990er-Jahren pro vererbtem oder verschenktem Franken im Schnitt 4,3 Rappen an Steuern anfielen, sind es heute noch 1,6 Rappen. Gleichzeitig entspringt heute jeder zweite Vermögensfranken einer Erbschaft.
Wie so vieles hierzulande ist die Antwort auf diese Frage von Kanton zu Kanton höchst unterschiedlich. Und in einigen Kantonen verfügen teilweise sogar die Gemeinden über eine ergänzende Zuständigkeit.
Wie viel Erbschaftssteuer ein Erbe oder eine Erbin verrichten muss, ist abhängig von drei Faktoren:
Wie sieht das nun in den verschiedenen Kantonen aus?
Zunächst gilt, wie gesagt: In allen Kantonen ist eine Erbschaft – unabhängig ihrer Höhe – komplett steuerbefreit, wenn es sich bei der zu erbenden Person um den Ehegatten/die Ehegattin oder um den eingetragenen Partner handelt.
Mit Ausnahme von vier Kantonen – Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg und Waadt – existiert auch für die direkten Nachkommen keine Erbschaftssteuer:
Allerdings bewegen sich auch in den «Ausnahmekantonen» die Steuersätze im tiefen einstelligen Bereich: in Appenzell Innerrhoden 1 Prozent, in Luzern 0–2 Prozent (je nach Gemeinde), in Neuenburg 3 Prozent und in der Waadt 0,01–3,50 Prozent.
Ein Blick auf die weiteren Steuersätze verdeutlicht den kantonalen Flickenteppich, der bei der Erbschaftssteuer in der Schweiz existiert. So sind zum Beispiel Eltern in rund der Hälfte der Kantone ebenfalls davon ausgenommen – während sie in anderen bis zu 12 Prozent zahlen.
Ebenfalls auffällig sind die grossen Unterschiede zwischen Ehe- und Konkubinatspartnern. Während erstere wie erwähnt komplett steuerbefreit erben, zahlen Lebenspartner mit wenigen Ausnahmen eine relativ hohe Steuer.
Ähnlich sieht es für sonstige Erbende aus: Nur in den Kantonen Obwalden und Schwyz sind auch sie komplett von einer Steuer ausgenommen. Ansonsten blüht ihnen zum Teil eine saftige Erbschaftssteuer. Allerdings spielt hier der sogenannte Freibetrag eine wichtige Rolle.
2015 wurde die Volksinitiative für die Wiedereinführung einer nationalen Erbschaftssteuer von 20 Prozent der Stimmbevölkerung geradezu abgeschmettert. Eine der Begründungen der Gegnerschaft: Mit 2 Millionen sei der sogenannte Freibetrag viel zu tief angesetzt; kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) würden durch die Initiative grossen Schaden nehmen.
Der Freibetrag definiert im Fall der Erbschaftssteuer eine Grenze, bis zu der eine Erbschaft nicht versteuert werden muss. Alles, was darüber ist, muss mit dem angegebenen Steuersatz versteuert werden. Dies im Gegensatz zu einer Freigrenze, die in einzelnen, wenigen Fällen zum Zug kommt: Ist eine Freigrenze überschritten, muss als Folge davon die gesamte Summe versteuert werden.
Die «Initiative für eine Zukunft» der Juso, über die das Schweizer Stimmvolk noch befinden wird, kennt ebenfalls einen Freibetrag – diesmal von deutlich höheren 50 Millionen. Auch als Reaktion auf die Kritik zum als zu niedrig empfundenen Freibetrag bei der letzten Initiative, so die Juso, habe man den Freibetrag diesmal deutlich anheben wollen.
Ähnlich wie in den Schweizer Kantonen herrscht auch zwischen den europäischen Ländern ein absoluter Flickenteppich, was die Erbschaftssteuer angeht.
Gemäss Daten der Tax Foundation Europe erheben 24 von 35 erfassten europäischen Länder per 2023 entweder eine Nachlass-, Erbschafts- oder eine Schenkungssteuer:
Allerdings: Einer OECD-Studie zufolge ist der Steuerertrag aus diesen Nachlass-, Erbschafts- oder Schenkungssteuern sehr gering. Im Durchschnitt aller OECD-Länder machen sie gerade mal 0,5 Prozent des jeweiligen Steueraufkommens aus. In der Schweiz waren es gemäss Studie 0,6 Prozent. Dass diese Einnahmen so gering ausfallen, liegt daran, dass die Länder immer mehr Ausnahmen und Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer gewähren – entweder durch hohe Freibeträge oder durch Steuerbefreiungen, beispielsweise von Nachkommen oder Ehegatten.
Aus Angst vor einer allfällig kommenden Erbschaftssteuer entscheiden sich ältere Personen immer mal wieder dafür, ihren Nachkommen Teile ihres Vermögens bereits vor dem Tod zu überschreiben. Diese Überträge ohne Gegenleistungen werden in der Schweiz als Schenkungen bezeichnet. Sie waren vermehrt auch vor dem Juni 2015 zu beobachten.
Doch gegen solche «Tricks» weiss sich der Staat zu wehren – weswegen es die Schenkungssteuer gibt. Auch sie wird in der Schweiz von den Kantonen erhoben und variiert damit je nach Wohnsitz beträchtlich. Und in den meisten Kantonen ist die Schenkungssteuer gleich hoch wie die Erbschaftssteuer.
Auch hier erheben die Kantone Obwalden und Schwyz keine Steuer. Ein Spezialfall ist hingegen der Kanton Luzern, der ebenfalls keine Schenkungssteuer verlangt, dafür nachträglich eine Erbschaftssteuer, falls der Schenkende innert fünf Jahren nach der Schenkung stirbt. Zudem gibt es in praktisch allen Kantonen einen Freibetrag oder eine Freigrenze.
Doch auch wenn die Erbschafts- und die Schenkungssteuer gleich hoch sind, kann es in einigen Fällen Sinn machen, zu schenken statt zu erben. So zum Beispiel dann, wenn man in den nächsten Jahren und vor dem Tod des Erblassers eine hohe Wertsteigerung der Erbmasse (z. B. einer Immobilie) erwartet.
Das kommt ja niemals durch. Das ist für mittelständische Unternehmen viel zu viel. Und erst recht für die obersten 1000 undenkbar. WARUM müssen diese Ideen immer so extrem sein? Es könnten ja einfach 5% ab 50mio Erbmasse sein. Das würde dann evtl. auch durchkommen...
1% Vermögenssteuern
10% Erbschaftssteuern
Freigrenze con 5 Millionen
Ich weiss, dass ist zu einfach um verstanden zu werden. Leider!