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Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Mehrere Beschwerden eingegangen

Mehrere Beschwerden gegen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich

30.12.2024, 14:39
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Gegen das Rottweiler-Verbot, das ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich gilt, sind beim Verwaltungsgericht bereits mehrere Beschwerden eingegangen. Dies bestätigte das Gericht am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Beschwerdefrist läuft noch.

Die eingegangenen Beschwerden haben jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass das Verbot ab 1. Januar in Kraft tritt. Allerdings könnte das Verwaltungsgericht den Entscheid des Regierungsrats nachträglich korrigieren.

Gegen das Verbot, welches die Regierung am 19. Dezember verkündet hatte, formierte sich rasch Widerstand. Ein Rasseverbot löse keine Probleme, argumentierten die Gegner. Statt die Rottweiler generell zu verbieten, müsse die Zürcher Regierung vielmehr die Auflagen an die Hundehalter verschärfen, also mehr Kurse und Kontrollen einführen.

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Der Kanton Zürich setzt Rottweiler auf seine Hunderassen-Verbotsliste.Bild: www.imago-images.de

Für eine «sinnvolle Alternative zu Rasseverboten» und gegen eine «pauschale Regelung» wollen sich auch die Initianten der Petition «Für die Aufhebung des pauschalen Rottweiler-Verbots im Kanton Zürich» einsetzten. Bislang wurden über 12'000 Unterschriften gesammelt.

Die Zürcher Regierung verbietet die Anschaffung neuer Rottweiler ab 2025 zum Schutz der Bevölkerung. Auslöser für das Neuanschaffungsverbot waren Angriffe auf Kinder in Adlikon und Winterthur.

Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss ab 1. Januar eine Haltebewilligung beantragen. Dabei werden die Rottweiler einem Wesenstest unterzogen.

Neu auch auf Verbotsliste

Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellten im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar, so die Regierung.

Ab 1. Januar also wird der Rottweiler auf der sogenannten Rassetypenliste II aufgeführt. Bereits auf der Verbotsliste stehen im Kanton Zürich seit dem Jahr 2010 Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier. Grund für die Einführung der Verbotsliste war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen worden war. (rbu/sda)

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77 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kinan
30.12.2024 17:41registriert Januar 2022
Ich musste vor etwa 12 Jahren einen Hundehalterkurs mit meinem Zwergpudel absolvieren.
Es war ja schon interessant welche Personen was für Hunde zugelegt haben. Der Familienvater kam mit Pudel, Dackel, Labrador etc. Der arbeitslose Sozialfall mit Rottweiler, Pitbull etc.
Ich kann nicht verstehen, warum man einen Listenhund braucht.
Ist vielleicht sinnvoll, gewisse Leute vor sich selbst zu schützen. Nicht alle sind clever genug sich einen „einfachen“ Hund zu kaufen.
Darum ist ein Verbot gewisser Rassen sinnvoll!!!
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Rikki-Tiki-Tavi
30.12.2024 16:41registriert April 2020
Es ist mehr der Halter als der Hund, einverstanden. Dennoch: Es gibt Rassen, die wurden über Jahrhunderte gezüchtet, um andere Tiere (und v.a. Hunde) zu bekämpfen und zu töten. Das dann als Halter zu kontrollieren, ist herausfordernd, und leider schätzen viele Menschen dies dann falsch ein. Natürlich gibt es den liebenswerten Rotti, den ganz lieben Pittbull... aber tief drin schlummert immer auch das alte Zuchtverhalten.
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Dingus_one
30.12.2024 20:20registriert Dezember 2021
Es bräuchte das gleiche Vorgehen wie bei einem Waffenerwerbsschein. Abklärungen durch alle Behörden, Kesb, Sozialamt, Polizei usw... Nur bei einwandfreiem Leumund und Korrekter Haltung gibts eine Bewilligung.
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