Der Kanton Zürich hat seit 2010 eine Liste mit verbotenen Hunderassen. Ab 2025 wird auch die Rasse Rottweiler darin aufgenommen. Schon ab einem Rottweiler-Blutanteil von 10 Prozent gilt für die Hunde ein Neuanschaffungsverbot – wer bereits einen besitzt, muss eine Haltebewilligung beantragen.
watson hat mit Walter Horn, dem Präsidenten des Schweizerischen Rottweilerhunde Clubs (SRC), gesprochen. Er sei von dem Entscheid des Zürcher Regierungsrats «überrascht» gewesen.
Das passt ins Bild: watson bat mehrere Rottweiler-Züchter um eine Stellungnahme, doch niemand konnte oder wollte Auskunft geben. Sie schienen überrumpelt.
Horn erfuhr erst am Donnerstag aus den Medien von dem Regierungsentscheid. «Es ist kein guter Entscheid, er hat keine wissenschaftliche Grundlage.» Er verweist auf eine Aussage des St.Galler Kantonstierarztes, wonach nicht eine Hunderasse per se gefährlich sei, sondern nur individuelle Hunde.
In der Schweiz regeln die Kantone, welche Hunderassen als gefährlich gelten. Rottweiler sind bereits in den Kantonen Genf und Wallis verboten.
Nur wenige Kantone haben bisher Hunderassen per se verboten. Neben Genf und Wallis sind dies Freiburg (Pitbull) und Zürich (American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog).
Wer mit einem Hund einen Kanton besucht, in dem dieser verboten ist, muss ihm einen Maulkorb anlegen.
Eine Bewilligungspflicht für bestimme Rassen kennen ausserdem die Kantone Waadt, Solothurn, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Tessin, Glarus, Aargau, Schaffhausen und Thurgau.
In allen anderen Kantonen gibt es keine Listen, alle Hunderassen sind erlaubt. Auf Bundesebene haben es Hundeverbote schwer: Das Parlament lehnte 2010 ein nationales Gesetz ab.