Schweiz
Zürich

Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Club-Präsident äussert sich

«Nicht wissenschaftlich» – Rottweiler-Präsident kritisiert Neuanschaffungsverbot in Zürich

Der Zürcher Regierungsrat verbietet ab 2025 die Anschaffung neuer Rottweiler. Damit soll die Bevölkerung geschützt werden. Der Präsident des Schweizerischen Rottweilerhunde Clubs (SRC) hält wenig von dem Entscheid.
19.12.2024, 11:0419.12.2024, 12:58
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Der Kanton Zürich hat seit 2010 eine Liste mit verbotenen Hunderassen. Ab 2025 wird auch die Rasse Rottweiler darin aufgenommen. Schon ab einem Rottweiler-Blutanteil von 10 Prozent gilt für die Hunde ein Neuanschaffungsverbot – wer bereits einen besitzt, muss eine Haltebewilligung beantragen.

Walter Horn, Präsident Schweizerischer Rottweilerhunde Club SRC
Walter Horn ist Präsident des Schweizerischen Rottweilerhunde Clubs (SRC).Bild: International Federation of Rottweiler Friends

watson hat mit Walter Horn, dem Präsidenten des Schweizerischen Rottweilerhunde Clubs (SRC), gesprochen. Er sei von dem Entscheid des Zürcher Regierungsrats «überrascht» gewesen.

Das passt ins Bild: watson bat mehrere Rottweiler-Züchter um eine Stellungnahme, doch niemand konnte oder wollte Auskunft geben. Sie schienen überrumpelt.

Horn erfuhr erst am Donnerstag aus den Medien von dem Regierungsentscheid. «Es ist kein guter Entscheid, er hat keine wissenschaftliche Grundlage.» Er verweist auf eine Aussage des St.Galler Kantonstierarztes, wonach nicht eine Hunderasse per se gefährlich sei, sondern nur individuelle Hunde.

Kantonale Unterschiede

In der Schweiz regeln die Kantone, welche Hunderassen als gefährlich gelten. Rottweiler sind bereits in den Kantonen Genf und Wallis verboten.

Nur wenige Kantone haben bisher Hunderassen per se verboten. Neben Genf und Wallis sind dies Freiburg (Pitbull) und Zürich (American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog).

Wer mit einem Hund einen Kanton besucht, in dem dieser verboten ist, muss ihm einen Maulkorb anlegen.

Eine Bewilligungspflicht für bestimme Rassen kennen ausserdem die Kantone Waadt, Solothurn, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Tessin, Glarus, Aargau, Schaffhausen und Thurgau.

In allen anderen Kantonen gibt es keine Listen, alle Hunderassen sind erlaubt. Auf Bundesebene haben es Hundeverbote schwer: Das Parlament lehnte 2010 ein nationales Gesetz ab.

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260 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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En Espresso bitte
19.12.2024 11:13registriert Januar 2019
Der Rottweiler-Präsident kritisiert das Rottweiler-Verbot? Das kam unerwartet!😮
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Der Beukelark
19.12.2024 11:31registriert Januar 2016
Naja wenn man sich anschaut, wer diese Kampfhunde hält, dann passt das schon mit so einem Verbot. Es ist ja nicht das nette Grosi von nebenan sondern Poser und sonstige Gestalten, die eher gegen die Gesellschaft sind. Die kaufen bewusst einen Hunde, der krass wirkt und halten ihn auch entsprechend. Menschen kann man nicht verbieten, dann halt die Hunde.
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wydy
19.12.2024 11:38registriert Februar 2016
Unsere Nachbarin hat einen Rotweiler. Immer wenn ich ihr mit dem Hund im Treppenhaus oder Fahrstuhl begegne, bellt mich der Hund an und rennt auf mich zu. Nur die Leine hält ihn davon ab. Irgendwann wird der werten Dame die Leine entgehen und der Hund wird auf mich oder irgendwen anders losgehen...
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