Viele Menschen sehnen sich nach einem Hund. Diesen Wunsch erfüllen sie sich oftmals durch den Kauf eines Welpen mithilfe des Internets. Dies ist meistens schneller und günstiger als der Gang zu Schweizer Züchtern, welche die hohe Nachfrage nach Welpen nicht decken können. Doch dabei endet man schnell in den Fängen der Welpenmafia, welche ihre Fäden durch ganz Europa zieht. Die Leidtragenden sind dabei die Tiere.
Kürzlich kaufte ein Ehepaar aus Adlikon ZH aufgrund eines Inserats im Internet einen jungen Rottweiler. Dieser verletzte später mehrere Menschen. Auch wenn dieser Fall nicht der Welpenmafia zugeordnet werden kann, zeigt er doch auf, wie blauäugig die Leute den Anzeigen im Internet vertrauen.
Es werden monatlich etwas 17'000 Anzeigen für Welpen auf den fünf grössten Online-Portalen in Europa aufgeschaltet, wie die Tierrechtsorganisation PETA untersuchte.
Der Online-Handel mit Welpen in Europa kann gemäss einer Untersuchung von Vier Pfoten mit einem Wert von weit über 1 Milliarde Euro pro Jahr beziffert werden. Jährlich werden 2,4 Millionen Hunde in Europa über Plattformen angeboten.
1,1 Millionen Welpen pro Jahr kommen in Europa von offiziell registrierten Züchtern. Die Herkunft der restlichen 4,9 Millionen Welpen ist unbekannt. Dabei muss vermerkt werden, dass dabei nicht alle Welpen von illegalen Züchtern stammen.
2024 wurden in der Schweiz 19'465 Hunde importiert. Das sind 54 Prozent der neu registrierten Hunde. Davon waren 32 Prozent als 8 bis 15 Wochen oder jünger angegeben. Weil die Hunde aber auf den Papieren vielfach älter gemacht werden, ist nicht sicher, ob mehr Welpen unter acht Wochen alt sind.
In vorwiegend osteuropäischen «Welpenfabriken» werden Hundewelpen gezüchtet und danach über Zwischenhändler weiterverkauft – dies meistens übers Internet. Die Verkäufer geben sich als Privatpersonen aus, jedoch stehen dahinter grosse Organisationen. Die Hunde werden durch ganz Europa ins Zielland transportiert. Sie kommen vorwiegend krank und geschwächt an. Meistens sind die Welpen jünger als angegeben. In der Schweiz dürfen Welpen aber nicht vor der neunten Lebenswoche von der Mutter getrennt werden.
Gemäss einer Studie in Rumänien im Jahr 2023 berichteten 60 Prozent der befragten Tierärzte, dass jeden Tag neue Besitzer mit bereits gekauften Welpen kämen, die noch keinen Pass, Chip oder Registration besässen.
In der Corona-Pandemie stieg der illegale Handel mit Hundewelpen an. Gemäss einer Studie der Veterinärmedizinischen Universität Wien stieg auch die Anzahl der Hunde, die aus dem Ausland importiert wurden. 42 Prozent der befragten Veterinäre in der Schweiz, Deutschland und Österreich berichteten, dass vermutlich ein Fünftel dieser ausländischen Hunde aus dem illegalen Hunde- und Welpenhandel stammen.
Laut den befragten Personen waren Rumänien (73 Prozent der Angaben), Ungarn (61 Prozent) und Bulgarien (43 Prozent) die am häufigsten vorkommenden Herkunftsländer ausländischer Welpen. Auch in Tschechien, Polen, Serbien und der Slowakei kann einfach eine Hundezucht eröffnet werden, da es kaum Auflagen oder Kontrollen gibt. Bei Erwischen gibt es meist nur eine Geldbusse.
In meist osteuropäischen «Welpenfabriken» werden Hundewelpen unter vielfach tierquälerischen Bedingungen gezüchtet. Die Tiere leben dabei in Kellern oder winzigen Kammern, wo sie wenig Futter und oftmals keine medizinische Versorgung erhalten. Die Hündinnen werden bei jeder Läufigkeit gedeckt. Wenn dies nicht mehr geht, werden sie beseitigt.
Weil populäre Rassen wie Französische Bulldoggen, Möpse oder Chihuahuas in Europa beliebt sind, werden diese Hunde häufiger gezüchtet. Bei diesen Rassen mit Qualzuchtmerkmalen ist die fehlende medizinische Versorgung besonders traumatisierend und prägt die Tiere nachhaltig.
Normalerweise werden Welpen über die Muttermilch widerstandsfähig gemacht, um sich vor Krankheiten zu schützen. Die Hündinnen der «Welpenfabriken» sind aber selbst durch die medizinische Unterversorgung geschwächt, womit auch die Welpen wenig Nährstoffe bekommen. Dazu kommt, dass die Welpen den Müttern zu früh weggenommen werden. Den oft langen Transport verkraften sie mit ihrem schwachen Immunsystem nicht gut. Die Hunde stecken sich auch oft gegenseitig mit Krankheiten an.
Gemäss der Studie der Veterinärmedizinischen Universität Wien sind circa ein Viertel der Tiere aus dem Ausland krank oder erkranken kurz nach der Ankunft. Am häufigsten sei ein Befall mit Würmern, Flöhen oder Milben.
Die befragten Tierärztinnen und Tierärzte gaben als Grund für den Kauf der Welpen falsche Versprechungen an. Beispielsweise würden vorhandene Impfungen oder eine besondere Abstammung genannt sowie gefälschte Fotos gezeigt.
Dass die grosse Nachfrage nach Hundewelpen nicht von seriösen Züchtern gedeckt werden kann, ruft Kriminelle auf den Plan. Diese bieten ihre Hunde meistens auf Kleinanzeigen-Plattformen an. Durch die Anonymität können die Täter nicht entdeckt werden.
Falls ein Konto doch durch das Online-Portal gesperrt wird, kann ganz einfach ein neues eröffnet werden. Da es keine Verifizierungspflicht gibt, kann jeder Mensch unter einem falschen Namen Accounts erstellen, was auch für die Online-Portale nicht zu erkennen ist. Auch für die Käufer ist es schier unmöglich, echte Inserate von manipulierten zu unterscheiden.
Einige Plattformen wie Anibis.ch haben jedoch einen neuen Prüfprozess eingeführt, wonach unseriöse Inserate besser erkennt werden können.
Nach der Revision der schweizerischen Tierschutzverordnung 2018 müssen Anbietende in der Schweiz in Online-Inseraten ihren Namen und ihre Adresse angeben. Dies erschwert den illegalen Welpenhandel. Jedoch entstehen immer wieder neue Plattformen, welche sich nicht an die Gesetze halten.
Vier Pfoten arbeitet an einer Lösung, um den Online-Handel über die ganze EU hinaus überprüfen zu können. Mittels eines automatischen Abgleichs mit internationalen Haustierdatenbanken wird ermittelt, ob die Angaben eines Verkäufers in Ordnung sind. Nur dann kann dieser ein Inserat auf einem Online-Marktplatz inserieren. Dazu ist auch eine Zusammenarbeit mit den Marktplätzen nötig. Erste Versuche wurden auch in der Schweiz durchgeführt und damit 17 Prozent der Inserate bei Anibis.ch überprüft.
Der illegale Welpenimport kann mit einer Busse bis zu 20'000 Franken belangt werden. Beim Umgang mit den illegalen Welpen gibt es kantonale Unterschiede.
Gemäss der Tierschutzverordnung Art. 22b dürfen Hundewelpen mit weniger als acht Wochen nicht vom Muttertier getrennt werden und somit ohne dieses nicht importiert werden.
In der Schweiz muss jeder Hund mit spätestens drei Monaten gechippt werden und durch einen offiziell niedergelassenen Tierarzt bei der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert werden.
Welpen bis zwölf Wochen brauchen einen Heimtierpass und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Sie dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden, brauchen vom Besitzer jedoch eine ausgefüllte Bescheinigung, wonach sie seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Die Bescheinigungspflicht ist bei Begleitung des Muttertiers nicht nötig.
Ab der 12. Woche ist eine Tollwutimpfung Pflicht. Sie ist aber erst ab dem 21. Tag nach Beendigung der Impfung gültig.
Bei der Einreise aus Drittstaaten kommt es drauf an, ob das Land über ein geringes oder hohes Tollwut-Risiko verfügt. Die Hunde müssen in jedem Fall zwingend zuerst korrekt gekennzeichnet und anschliessend gegen Tollwut geimpft werden. Bei einem hohen Tollwut-Risiko kommen weitere Auflagen dazu.
In den meisten EU-Staaten darf ein Hund erst im Alter von 15 Wochen importiert werden. Die lockereren Bestimmungen der Schweiz ziehen Kriminelle an, welche dies ausnutzen.
Grenzkontrollen erfolgen jedoch nur stichprobenweise. Die Beamten erkennen zudem bei Kontrollen auch wegen fehlendem veterinärmedizinischen Wissen gefälschte Dokumente nur schwer.
Vor zwei Jahren wurde eine Motion von SP-Politikerin Martina Munz angenommen. Sie forderte einen schnellen und unkomplizierten Daten- und Informationsaustausch mit ausländischen Behörden, um tierquälerischen Welpenhandel zu verhindern. Grund dafür ist, dass Bund und Justiz oft machtlos sind, weil der Datenschutz höher gewichtet wird als der Tierschutz.
Eine SRF-Recherche im Jahr 2021 zum illegalen Welpenhandel zeigte die Probleme auf. Die Anfrage der slowakischen Veterinärbehörde um Informationen bezüglich der Hundehändler wurde vom zuständigen Bundesamt aus Datenschutzgründen verweigert.
Der Bundesrat muss nach der angenommenen Motion Regelungen anordnen, damit der Zoll, Bundesämter und Veterinärämter Daten und Informationen über den Welpenimport und -handel schnell und einfach mit dem Ausland aushandeln können.
Im Frühling 2021 wagte Martina Munz den Vorstoss mit dem Ziel, das Mindestalter von Importwelpen wie in der EU auf 15 Wochen zu erhöhen. Diese Regelung wird aber voraussichtlich erst 2025 umgesetzt.
Brigitte Schärer, Vorstandsmitglied beim Schweizer Rassehunde-Zuchtverband, sagte dazu gegenüber dem Beobachter desillusioniert: «Die Erhöhung des Alters wird den Import von zu jungen und ungeimpften Welpen nicht verhindern. Die Käufer werden nach wie vor mit gefälschten Dokumenten getäuscht und betrogen werden.»
Gemäss Brigitte Schärer lässt zudem die Zusammenarbeit mit anderen Ländern immer noch zu wünschen übrig. Sei meinte dazu: «Den Tätern kommt man heute fast nur auf die Schliche, indem man sich als interessierter Käufer ausgibt und die Händler vor Ort kontrolliert.»
Abgesehen von grundsätzlichen Überlegungen, ob man sich überhaupt um ein Tier kümmern kann und auch finanziell dazu in der Lage ist, sollte man auch bedenken, wie man sich ein Tier zulegt. Eine gute Adresse ist dafür das Tierheim.
Seriöse Züchter erkennt man an folgenden Merkmalen:
Einen zu jungen Welpen kann man am Fehlen der Zähne erkennen. Bis zur dritten Lebenswoche haben Welpen noch keine. Ab der vierten Woche bekommen die Hunde die ersten Milchzähne. Doch erst mit acht Wochen sind alle Milchzähne da. Ein weiteres Merkmal sind die blauen Augen, welche Welpen in den ersten Wochen haben. Erst zwischen der sechsten und siebten Woche ist die wirkliche Augenfarbe zu sehen.
Unseriöse Züchter haben meistens eine grosse Anzahl Welpen vor Ort sowie mehrere Rassen.
Einige Händler locken zudem den Käufer für die Übergabe des Tieres über die Grenze, sodass dieser als Importeur gilt. So würde der Verkäufer nicht wegen illegaler Einfuhr zur Rechenschaft gezogen werden können.
Auch aus Mitleid sollte man einen illegalen Welpen nicht erwerben. Anlaufstelle ist die Tierhandel-Meldestelle des Schweizer Tierschutzes STS. Dort können ganz einfach fragwürdige Händler und Inserate gemeldet werden.
Nimmt man Welpen früher weg, sind Verhaltensstörungen fast vorprogrammiert.
Die Käufer sind dann ja in der Regel Menschen, die 0 Ahnung von Tierpsychologie haben und so verstärken sie die Verhaltensstörungen unbewusst auch noch. Übrigens- jahrelang ein Tier zu haben zeigt nur, dass man es am Leben halten konnte. Es bedeutet nicht, dass man Ahnung hat.
Im Gegenzug überquellen Tierheime unter anderem auch mit solchen Tieren.
Warum wird nicht zuerst in einem Tierheim, ob einem Tier ein neues Zuhause gegeben werden kann?