Schweiz
Zürich

Nach Amok-Drohungen auf Facebook: Österreicher in Zürich verhaftet

Nach Amok-Drohung auf Facebook: Österreicher in Zürich verhaftet

04.12.2017, 11:3504.12.2017, 11:48

Gleich zwei Männer haben in den vergangenen Tagen auf Facebook gedroht, einen Amoklauf durchführen zu wollen. Die Zürcher Kantonspolizei wurde auf die Äusserungen hingewiesen und leitete sofort Ermittlungen ein. Ein Mann wurde verhaftet, ein zweiter kontrolliert.

Die Kantonspolizei Zürich war über Facebook beziehungsweise WhatsApp auf die Äusserungen aufmerksam gemacht worden, wie sie in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Ein 36-jähriger Österreicher wurde im Zuge der Ermittlungen am vergangenen Donnerstag – noch am Tag der geäusserten Drohung – im Zürcher Hauptbahnhof verhaftet.

ARCHIV - ZU DEN NEUEN KRITERIEN DER STADTPOLIZEI ZUERICH BEI PERSONENKONTROLLEN, AM MONTAG, 20. NOVEMBER 2017, ERHALTEN SIE FOLGENDE THEMENBILDER ---- Beamte der Zuercher Stadtpolizei im Hauptbahnhof  ...
Die Handschellen klickten am Bahnhof Zürich.Bild: KEYSTONE

Der Mann hatte zuvor auf Facebook sehr konkret geäussert, dass er in Zürich einen Amoklauf durchführen wolle. Nach ersten Ermittlungen könne aber davon ausgegangen werden, dass der Mann, der sich als Tourist in Zürich aufhielt, seine Drohung nicht wahrmachen wollte. Wegen seiner Äusserungen machte er sich aber strafbar.

Bereits am Mittwoch war der Polizei gemeldet worden, dass ein Mitglied einer geschlossenen Gruppe auf Facebook Andeutungen gemacht hatte, die auf eine Amoktat hinweisen könnten. Als Urheber dieser Aussagen wurde ein junger Mann aus dem Kanton Aargau identifiziert.

Die Kantonspolizei Aargau kontrollierte den Mann daraufhin an dessen Wohnort. Eine Ausführung der angedrohten Tat könne ausgeschlossen werden, heisst es in der Mitteilung weiter. (sda)

Welcher dieser 12 Facebook-Kommentier-Typen bist du?

Video: watson/Knackeboul, Lya Saxer
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Wie ein Schweizer Nazi nach dem Krieg wieder zum angesehenen Bürger wurde
Adolf Walter floh 1939 vor der Schweizer Justiz ins Deutsche Reich. Zurück in der Schweiz wurde er wegen Landesverrats verurteilt. Nach seiner Haftstrafe gelang ihm als Unternehmer der Schritt in ein bürgerliches Leben.
Die Einschätzung der Bundesstrafrichter zu Adolf Walter war deutlich: Seine Behauptungen wären wenig glaubwürdig und er machte nicht den Eindruck, dass er seine Schuld zugäbe und Einsicht oder Reue zeigte. Ausserdem habe er seine Verbrechen aus innerster Überzeugung begangen und sich aus freien Stücken den Verrätern angeschlossen. Das Bundesstrafgericht verurteilte Walter deshalb am 7. Mai 1948 wegen Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft und weiterer Delikte zu einer Strafe von zwei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren «Einstellung in der bürgerlichen Ehrenfähigkeit». Der Solothurner durfte somit weder wählen noch abstimmen oder ein öffentliches Amt übernehmen.
Zur Story