Zürcher Staatsanwalt fordert lange Freiheitsstrafe für Hacker
Ein mutmasslicher Hacker hat am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich alle Vorwürfe bestritten. Dem 52-Jährigen wird die Entwicklung von Erpressersoftware vorgeworfen. Der Staatsanwalt forderte eine hohe Freiheitsstrafe.
Er habe nie Schadsoftware entwickelt oder sich an Angriffen beteiligt, sagte der Beschuldigte am Montag vor Gericht. Der Quellcode für solche Programme auf seinen Geräten stamme von einem Auftraggeber aus der IT-Sicherheit, für den er als Berater tätig gewesen sei.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert für den ukrainischen Softwareentwickler eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren sowie eine ebenso lange Landesverweisung. Ihm wird vorgeworfen, zentraler Entwickler krimineller Erpressersoftware wie «Lockergoga» gewesen zu sein. Zu den betroffenen Opfern in der Schweiz gehören unter anderem Stadler Rail, Meier Tobler und Crealogix. Die Anklage listet weitere Firmen im Ausland auf, die ebenfalls betroffen waren.
Verteidigung rügt Beweise
Die Verteidigung forderte den Beizug weiterer Akten aus anderen Verfahren und stellte die Verwertbarkeit der digitalen Beweismittel infrage. Es fehle an einer lückenlosen Dokumentation der gesicherten Rohdaten.
Den betroffenen Firmen entstanden durch die Verschlüsselungen und Betriebsunterbrüche Schäden in Millionenhöhe. Der Beschuldigte befindet sich bereits seit Oktober 2021 in Haft. (dab/hkl/sda)
