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Zürcher Justiz ermittelt im Fall Vincenz gegen Inside Paradeplatz

Lukas Haessig, Inside Paradeplatz bei einer Pause am Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus, am Dienstag, 25. Januar 2022, in Zuerich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehema ...
Beim «Inside Paradeplatz»-Betreiber Lukas Hässig wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Bild: KEYSTONE

Hausdurchsuchungen beim Mann, der den Fall Vincenz ins Rollen brachte

16.06.2025, 11:2316.06.2025, 13:18
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat beim Finanzportal «Inside Paradeplatz» (IP) und dessen Betreiber Lukas Hässig offenbar eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Sie ermittelt im Fall des Ex-Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz.

Lukas Hässig schrieb am Montag auf «Inside Paradeplatz», die Staatsanwaltschaft habe vor zwei Wochen eine «Razzia» im Schiffbau durchgeführt, wo IP das Büro hat. «Der zuständige Staatsanwalt und ein halbes Dutzend Polizisten filzten den Platz und danach das Privatdomizil des Journalisten», so IP. Sie nahmen laut dem Finanzportal Laptop und Handy sowie mehrere Dokumente mit.

Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigte am Montag auf Anfrage von Keystone-SDA, dass in diesem Zusammenhang Beweiserhebungen durchgeführt worden seien.

Bereits seit längerem ist bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Hässig hängig. Wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses, wie die Oberstaatsanwaltschaft schreibt.

IP brachte Stein ins Rollen

Auf «Inside Paradeplatz» war 2016 ein Beitrag erschienen, wonach Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken empfangen habe.

Darin stellte Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her. Dieser Blogbeitrag sowie weitere Recherchen des Journalisten sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen sein, die schliesslich auch dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde.

Berufung gegen Urteil des Bezirksgerichts

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher passiver Bestechung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten.

Ursprünglich wollte das Obergericht den Berufungsprozess nicht durchführen – unter anderem, weil die Anklageschrift viel zu lang und zu detailliert sei. Das Bundesgericht entschied aber, dass das Obergericht den Prozess durchführen müsse. Er ist auf Sommer 2026 angesetzt. (sda)

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quelle: keystone / walter bieri
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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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suchwow
16.06.2025 13:12registriert Dezember 2014
Man mag von Hässig halten was man will - in diesem Fall finde ich es super, hat er sich wie eine Klette an diesen Fall gehangen.
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Hans Doe
16.06.2025 13:57registriert Juni 2018
Leider stellen sich mir nach dem Lesen des Artikels viele Fragen: Soll Hässig selbst das Bankgeheimnis verletzt haben? Oder hatte er eine Quelle?Muss er seine Quelle preisgeben?
Nach den Informationen im Artikel gewinne ich den Eindruck, dass nun das Aufdecken des Verbrechen als Verbrechen abstempeln will. Wie sollen dann in Zukunft solche Verbrechen ans Licht kommen?
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bokl
16.06.2025 13:17registriert Februar 2014
Statt im Artikel nur Pierin V. zu thematisieren könnte man der Fairness halber schon noch erwähnen, dass die Zwangsmassnahmen bei IP auf Ersuchen des Mitangeklagten Beat Stocker erfolgten.
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