Der Staatsanwalt hat am Bezirksgericht Zürich für Brian Keller eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten gefordert. Er betonte am Freitag aber auch, dass er dem 29-Jährigen ein gewisses Lob aussprechen möchte.
Das Bezirksgericht Zürich spricht Brian Keller in beiden Punkten schuldig. Das Urteil lautet 3 Jahre und 9 Monate Haft. Die Freiheitsstrafe ist unbedingt. Zusätzlich muss der Verurteilte 3000 Franken Genugtuung bezahlen.
Brian Keller habe bewusst schwere Körperverletzung in Kauf genommen, begründet der Richter. Es habe sich somit um einen Racheakt gehandelt. «Der Beschuldigte wollte zeigen, wer der Stärkere ist.»
Brians Äusserungen auf TikTok werden vom Gericht nicht als «Show» und «Performance» angesehen. Es seien ganz klare Gewaltaufrufe.
Die Vorstrafe von Brian habe sich erschwerend auf die Strafe ausgewirkt, erklärt der Richter. Die Verteidigung hatte behauptet, Brian habe nur den Umgang im Gefängnis gekannt, keinen anderen Weg gewusst. Diese Entschuldigung hat das Gericht nicht akzeptiert.
Brian wird vorerst in Freiheit bleiben. Er müsse sich weiterhin an seine Auflagen halten, das Coaching mit dem Sozialarbeiter weiterhin besuchen, sich in den sozialen Medien zurückhalten.
Der einst «bekannteste Häftling der Schweiz» sei schlecht auf das Leben ausserhalb des Gefängnisses vorbereitet gewesen, sagte der Staatsanwalt. Er bemühe sich jetzt aber im Leben anzukommen.
Ein grösseres Polizeiaufgebot begleitete den Prozess. Der Beschuldigte war allerdings von der Verhandlung dispensiert. Sein Kontrahent «Skorp» wurde direkt aus dem Gefängnis ans Gericht geführt.
Der 29-jährige Keller war im Mai 2024 auf «Skorp» losgegangen und schlug ihm die Faust ins Gesicht. Als dieser am Boden lag, soll Keller weitere fünfmal heftig zugeschlagen haben. Dabei habe sich der Geschädigte unter anderem komplexe Gesichtsschädelbrüche und eine Gehirnerschütterung zugezogen.
Einen Vergleich zu Rap-Songs zog der Verteidiger betreffend des öffentlichen Aufrufs zu Verbrechen. Auch dort würde etwa Gewalt verherrlicht, was Millionen Menschen hörten. Aussagen wie «greift ihn an, verletzt ihn» seien nicht ernstzunehmen. «Mein Mandant ist kein Mafiapate und verfügt auch nicht über eine fanatische Anhängerschaft», sagte der Verteidiger. Es gehe nur um Unterhaltung.
Die Anwältin des Geschädigten «Skorp» brachte eine vollendete schwere Körperverletzung ins Spiel. Ihr Mandant sei als Influencer und Model auch beruflich betroffen.
Der Staatsanwalt zitierte Aussagen aus der Untersuchung. Keller habe da keine Reue gezeigt und etwa gesagt, dass er für seine Familie sterben würde. Der Streit eskalierte laut Kellers Aussagen, weil seine Familie von dem Kontrahenten bedroht wurde. (nib/sda)