Schweiz
Zürich

Brian Keller wurde schuldig gesprochen und zu 45 Monaten Haft verurteilt

Der Schweizer Boxer Brian Keller im Kampf gegen Claude Wilfried aus Kongo waehrend einem Boxkampf anlaesslich der ICF Fight-Night in der AXA Arena in Winterthur am Samstag, 26. April 2025. (KEYSTONE/U ...
Brian Keller muss sich heute vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.Bild: keystone

Brian Keller wurde schuldig gesprochen – Urteil lautet 3 Jahre, 9 Monate Haft

06.06.2025, 09:3706.06.2025, 16:23
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Der Staatsanwalt hat am Bezirksgericht Zürich für Brian Keller eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten gefordert. Er betonte am Freitag aber auch, dass er dem 29-Jährigen ein gewisses Lob aussprechen möchte.

Das Bezirksgericht Zürich spricht Brian Keller in beiden Punkten schuldig. Das Urteil lautet 3 Jahre und 9 Monate Haft. Die Freiheitsstrafe ist unbedingt. Zusätzlich muss der Verurteilte 3000 Franken Genugtuung bezahlen.

Brian Keller habe bewusst schwere Körperverletzung in Kauf genommen, begründet der Richter. Es habe sich somit um einen Racheakt gehandelt. «Der Beschuldigte wollte zeigen, wer der Stärkere ist.»

Brians Äusserungen auf TikTok werden vom Gericht nicht als «Show» und «Performance» angesehen. Es seien ganz klare Gewaltaufrufe.

Die Vorstrafe von Brian habe sich erschwerend auf die Strafe ausgewirkt, erklärt der Richter. Die Verteidigung hatte behauptet, Brian habe nur den Umgang im Gefängnis gekannt, keinen anderen Weg gewusst. Diese Entschuldigung hat das Gericht nicht akzeptiert.

Wie geht es nun weiter?

Brian wird vorerst in Freiheit bleiben. Er müsse sich weiterhin an seine Auflagen halten, das Coaching mit dem Sozialarbeiter weiterhin besuchen, sich in den sozialen Medien zurückhalten.

Was wurde Brian Keller vorgeworfen?

Der einst «bekannteste Häftling der Schweiz» sei schlecht auf das Leben ausserhalb des Gefängnisses vorbereitet gewesen, sagte der Staatsanwalt. Er bemühe sich jetzt aber im Leben anzukommen.

Ein grösseres Polizeiaufgebot begleitete den Prozess. Der Beschuldigte war allerdings von der Verhandlung dispensiert. Sein Kontrahent «Skorp» wurde direkt aus dem Gefängnis ans Gericht geführt.

Der 29-jährige Keller war im Mai 2024 auf «Skorp» losgegangen und schlug ihm die Faust ins Gesicht. Als dieser am Boden lag, soll Keller weitere fünfmal heftig zugeschlagen haben. Dabei habe sich der Geschädigte unter anderem komplexe Gesichtsschädelbrüche und eine Gehirnerschütterung zugezogen.

«Er ist kein Mafiapate»

Einen Vergleich zu Rap-Songs zog der Verteidiger betreffend des öffentlichen Aufrufs zu Verbrechen. Auch dort würde etwa Gewalt verherrlicht, was Millionen Menschen hörten. Aussagen wie «greift ihn an, verletzt ihn» seien nicht ernstzunehmen. «Mein Mandant ist kein Mafiapate und verfügt auch nicht über eine fanatische Anhängerschaft», sagte der Verteidiger. Es gehe nur um Unterhaltung.

Die Anwältin des Geschädigten «Skorp» brachte eine vollendete schwere Körperverletzung ins Spiel. Ihr Mandant sei als Influencer und Model auch beruflich betroffen.

Der Staatsanwalt zitierte Aussagen aus der Untersuchung. Keller habe da keine Reue gezeigt und etwa gesagt, dass er für seine Familie sterben würde. Der Streit eskalierte laut Kellers Aussagen, weil seine Familie von dem Kontrahenten bedroht wurde. (nib/sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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Bruno Alschwiler
06.06.2025 12:29registriert April 2018
Er hatte seine Chance und wurde entlassen. Doch nur wenige Wochen später wurde er rückfällig. Wir stehen wieder am selben Punkt. Daher stellt sich die Frage: Ab wann kann jemand, der sich nicht regulieren kann oder will, Teil der Gesellschaft sein? Auf Basis der Fakten können wir es nicht verantworten, ihn auf freiem Fuß zu lassen. Wäre er integrationsfähig, hätte er seinen Kontrahenten anzeigen können. Stattdessen griff er ihn an ein klares Zeichen, dass er noch nicht so weit ist. Ich hoffe, er findet seinen Weg.
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Frank N. N. Stein
06.06.2025 12:26registriert August 2022
Sehen wir es doch realistisch: manche Menschen neigen zu exzessiver Gewalt, und sind eine Gefahr für die Gesellschaft. Aber ich vermute, das Gericht wird nun wieder einmal eine "allerletzte Chance" (wahrscheinlich bald die 100.) geben, und es wird nicht viel passieren.
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Der Micha
06.06.2025 15:34registriert Februar 2021
Es wäre das Beste für die Öffentlichkeit, wenn die Beteiligten von diesen ferngehalten wird. So knallhart das auch klingen mag, aber man muss Herr Keller nur schief angucken und man muss sich fürchten von ihm verprügelt zu werden.
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