Grossmeister Hans Niemann ist mit seiner Klage gegen Schach-Superstar Magnus Carlsen vorerst gescheitert. Ein Bundesrichter am zuständigen Gericht in Missouri wies die Klage des US-Amerikaners auf Schadenersatz in Höhe von 100 Millionen Dollar gegen Carlsen und andere ab, wie das «Wall Street Journal» berichtet.
Niemann hatte Carlsen und dessen Firma Play Magnus Group, die Online-Plattform chess.com sowie Grossmeister Hikaru Nakamura und den internationalen Meister Daniel Rensch verklagt. Der 20-Jährige warf den Beschuldigten vor, sich verbündet zu haben, um seinen Ruf und seinen Lebensunterhalt zu zerstören. Durch die Betrugsvorwürfe seien seine Karriere und sein Leben ruiniert worden. Doch das Gericht wies Teile der Anklage ab und verwies bei weiteren Anklagepunkte darauf, nicht zuständig zu sein.
Carlsens Anwalt Craig Reis zeigte sich gegenüber dem norwegischen Rundfunk «NRK» erleichtert über die Entscheidung des Gerichts «Wir sind erfreut, dass das Gericht den Versuch von Hans Niemann, sich einen unverdienten Betrag anzueignen, abgelehnt hat und Niemanns Versuch gescheitert ist.»
BREAKING: A federal judge on Tuesday dismissed GM Hans Niemann's $100 million lawsuit against GMs Magnus Carlsen, Hikaru Nakamura, https://t.co/fh3ftfXcRF, the Play Magnus Group, and IM Daniel Rensch.https://t.co/qBUBu4QXhV pic.twitter.com/FWtuFe7YDR
— chess24.com (@chess24com) June 27, 2023
Vergangenen September hatte der Norweger erstmals öffentlich konkrete Betrugsvorwürfe gegen Niemann publik gemacht, nachdem er zuvor im Rahmen eines hochkarätig besetzten Onlineturniers ein Duell gegen Niemann nach nur einem Zug kommentarlos beendet hatte. Daraufhin war Niemann von zahlreichen Wettkämpfen ausgeschlossen worden.
Der internationale Schachverband FIDE begann mit seinen eigenen Untersuchungen im Februar und wollte die Ergebnisse dieser ursprünglich im April präsentieren. Allerdings liess der Verband in einem Statement im letzten Monat verlauten, dass der Bericht «frühestens im Oktober veröffentlicht werden kann, je nach den Entwicklungen im Prozess zwischen den beiden Parteien». (mom/sda/dpa)