Verdächtige Wetten während WM? FIFA schwieg über Warnhinweise
Während der Fussball-WM hat das internationale Überwachungsnetzwerk «Group of Copenhagen» sieben sogenannte gelbe Hinweise auf mögliche Wettunregelmässigkeiten registriert. Das Netzwerk wurde vom Europarat zur Bekämpfung von Spielmanipulationen gegründet und war Teil der FIFA-Integritätsarbeitsgruppe. Der Weltverband dagegen hatte nach dem Turnier noch erklärt, keinerlei verdächtige Wettaktivitäten festgestellt zu haben.
Ein gelber Hinweis bedeutet, dass erste Anhaltspunkte auf mögliche Unregelmässigkeiten vorliegen und eine weitere Prüfung erfordern. Das Farbsystem der «Group of Copenhagen» kennt noch zwei schwerwiegendere Stufen: Orange steht für erhöhte Alarmbereitschaft bei konkreten Hinweisen, Rot für höchste Alarmbereitschaft bei eindeutigen Belegen. Hinweise in diesen Kategorien gab es dem Gremium zufolge nicht.
Die FIFA hatte am Dienstag mitgeteilt, ihre Integritätsarbeitsgruppe habe «weder verdächtige Wettaktivitäten noch Anzeichen für Spielmanipulationen im Zusammenhang mit irgendeiner Partie» festgestellt. Dank der engen Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgruppe hätten «potenzielle Hinweise auf Spielmanipulationen sowie etwaige Massnahmen fachkundig, koordiniert und rasch beurteilt werden» können, ergänzte der Weltverband.
Grösste WM erforderte «verstärkte Überwachungsmassnahmen»
Die «Group of Copenhagen» teilte mit, die Ausweitung der WM auf 48 Mannschaften habe «verstärkte Überwachungsmassnahmen» erfordert. Im Mittelpunkt standen Wettmärkte, Quotenentwicklungen und die Entfernung von Wettangeboten.
Erstmals überwachte das Gremium auch kontinuierlich sogenannte Prognosemärkte. Anders als klassische Wettbüros agieren diese Plattformen als Makler: Sie führen Käufer und Verkäufer mit gegensätzlichen Erwartungen zusammen. Die «Group of Copenhagen» erklärte: «Diese Märkte stellen neue Herausforderungen für die Integrität dar, da sie es Nutzern ermöglichen, auf eine Vielzahl von Ereignissen zu wetten – oft anonym und unter Verwendung schwer nachverfolgbarer Zahlungsmethoden.» (abu/t-online.de)

