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Parlament will Handel mit Quäl-Pelzen den Riegel schieben

Parlament will Handel mit Quäl-Pelzen den Riegel schieben

15.09.2026, 11:0315.09.2026, 11:03

Das Parlament will den Import von tierquälerisch produzierten Pelzen sowie den Handel damit verbieten. Damit nimmt es das Anliegen der Initiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» auf Gesetzesebene auf.

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Pelz-Initiative gutgeheissen. Die kleine Kammer nahm die Änderungen im Tierschutzgesetz am Dienstag mit 43 Ja- zu 1 Nein-Stimme ohne Enthaltungen an.

Der Nationalrat hatte bereits in der Herbstsession vor einem Jahr zugestimmt. Wegen zweier Differenzen in untergeordneten Punkten muss er sich nun nochmals mit der Sache befassen. Unter anderem geht es dabei um den Titel der neuen Bestimmungen im Gesetz.

Die vorberatende Kommission war einstimmig für Eintreten auf den Gegenvorschlag. Dieser gehe inhaltlich sogar etwas weiter als die Initiative, erklärte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Zugleich sei er mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz kompatibel.

Eine Frau befuehlt Pelz am traditionellen Fellmarkt, am Samstag, 14. Maerz 2026, in Thusis. Die Wildtiere ohne natuerliche Feinde werden bejagt, um deren Population zu regulieren. (KEYSTONE/Gian Ehren ...
Das Parlament will den Import von tierquälerisch produzierten Pelzen verbieten.Bild: keystone

Debatte um Kriterien

Zu reden gaben im Rat zwei Änderungsanträge der Mehrheit der Ständeratskommission. Dabei ging es zum einen um die Kriterien dafür, welche Methoden als tierquälerisch gelten. Der Entwurf des Bundesrats verweist an dieser Stelle auf die Leitprinzipien im Bereich Tierwohl der Weltorganisation für Tiergesundheit.

Die Kommissionsmehrheit schlug ohne Erfolg eine allgemeinere Formulierung vor, wonach sich der Bundesrat «an international anerkannten Regelwerken wie den Tierwohl-Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit und an anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen» orientieren sollte.

Strittig war zudem die Frage, ob die Zertifizierung zulässiger Pelze und Pelzprodukte wie von der Landesregierung gewünscht durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erfolgen soll.

Die Kommissionsmehrheit wollte stattdessen die Schweizerische Akkreditierungsstelle beauftragen, über die Anerkennung externer Zertifizerungsstellen zu entscheiden. Sie setzte sich damit aber nicht durch. Der Rat entschied mit 40 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, beim Entwurf des Bundesrats zu bleiben.

«Unechter Gegenvorschlag»

Tierschutzorganisationen hatten im Vorfeld der Debatte kritisiert, mit den Vorschlägen der Mehrheit der Ständeratskommission verliere der indirekte Gegenvorschlag seine Wirkung. Denn die einzigen bestehenden Zertifizierungssysteme stammten von der Pelzindustrie selbst.

Fabien Fivaz (Grüne/NE) warnte in diesem Zusammenhang vor «Greenwashing in Sachen Tierwohl.» Die Anträge der Mehrheit schüfen Unsicherheit und erhöhten die Komplexität des Vollzugs, kritisierte auch Jakob Stark (SVP/TG). Der Verweis auf «international anerkannte Regelwerke» sei zu unbestimmt. Dies werde die Zertifizierung um Jahre zurückwerfen. «Wir laufen Gefahr, mit den Mehrheitsanträgen einen unechten Gegenvorschlag zu erhalten, der das heutige System auf Jahre hinaus zementieren würde.»

Die Pelzbranche dürfe nicht zugleich Partei und Richterin sein, befand auch Isabelle Chassot (Mitte/FR). Die Arbeiten des BLV seien bereits weit fortgeschritten und es gebe keinen Grund, ihm den Auftrag zu entziehen.

Ausnahmen für Eigengebrauch

Es brauche einen international anerkannten Referenzrahmen, verteidigte dagegen Michel die Vorschläge der Mehrheit. Er wies den Vorwurf zurück, die vorgeschlagene Bestimmung verweise auf private Regelwerke. Es sei eine Frage der Zeit, bis in der EU, aber auch in den USA oder Kanada solche Regelwerke eingeführt würden.

Der Gegenvorschlag bringt eine Reihe von Neuerungen: Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter sollen beim Einkauf von Pelzprodukten künftig deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen müssen. Widerrechtlich in Verkehr gebrachte Pelze und Pelzprodukte will der Bundesrat beschlagnahmen und einziehen können.

Erlaubt bleiben soll das Einführen von Pelzen für den Eigengebrauch im Reiseverkehr. Erbstücke sollen importiert, aber nicht verkauft werden dürfen. Ob das Ein- und Durchfuhrverbot eingehalten wird, soll der Bund kontrollieren. Den Kantonen wiederum soll es obliegen, ein Auge darauf zu haben, dass das Handelsverbot eingehalten wird.

Deklarationspflicht wirkte nicht

Der Bundesrat will beim Pelz auf Verbote setzen, weil er die Deklarationspflicht als gescheitert ansieht. Geschäfte und Anbieter hätten in den vergangenen Jahren flächendeckend die Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte missachtet, schrieb er zur Vorlage, und dies trotz Verwarnungen und Strafverfahren.

Der Handlungsbedarf sei auch in der Kommission unbestritten gewesen, so Michel. Mit der Deklarationspflicht würden die gesetzten Ziele nicht erreicht.

Über die Initiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» selbst fällte der Ständerat noch keinen Entscheid. Er wird dies erst tun, wenn der Gegenvorschlag unter Dach und Fach ist. Das Volksbegehren verlangt ein Importverbot für Pelzprodukte, deren Herstellung gegen Schweizer Recht verstösst. Der Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrats halten dies für handelsrechtlich problematisch und empfehlen die Ablehnung des Volksbegehrens.

Ob das Volksbegehren tatsächlich an die Urne kommt, ist ungewiss. Das Initiativkomitee hat angekündigt, das Volksbegehren zurückzuziehen, falls das Parlament einen griffigen Gegenvorschlag verabschiede. (hkl/sda)

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