Ein 57-jähriger Jurassier kauft über Temu einen günstigen Beamer. Als er das Netzteil einsteckt, explodiert es nach wenigen Minuten. Ein lauter Knall – Teile fliegen zwei Meter weit, eines verletzt den Mann am Arm.
Die ARD kaufte kürzlich Elektrogeräte über Temu. Elf von zwölf Produkten waren auffällig und hielten die EU-Standards nicht ein.
Temu muss in solchen Fällen nicht haften, berichtet SRF. Laut Rechtsprofessor und Haftpflicht-Experte Frédéric Krauskopf hafte Temu für Produktmängel grundsätzlich nicht, da es selbst keine Waren verkauft, sondern Händlern bloss eine Plattform für ihre Produkte bietet.
Theoretisch könnte man vom Händler Schadenersatz fordern. Doch dieser kann in seinen AGB die Haftung stark einschränken. Zudem befinden sich Händler und Produzenten oft im Ausland. Bei einer Klage bestehe laut Krauskopf die Chance, dass der Händler nicht am Prozess teilnehme oder im Ausland nur schwer zu greifen sei.
Wer Elektrogeräte bei seriösen Schweizer Onlinehändlern bestellt, sei laut Krauskopf im Vorteil – dank einer Ansprechperson vor Ort. Die Chance auf Schadenersatz sei grösser.
Der eingangs erwähnte Jurassier meldete Temu den Vorfall. Das chinesische Unternehmen erklärt, es habe sofort eine Untersuchung eingeleitet und das Produkt von der Plattform entfernt. Nach einer Prüfung von ähnlichen Produkten wurden auch diese vorübergehend entfernt.
Temu schrieb laut SRF, es würde eng mit international anerkannten Zertifizierungsstellen zusammenarbeiten. Dies stelle sicher, dass die externen Händler alle Sicherheitsstandards einhalten.
Der Jurassier erhielt den Kaufbetrag von 25 Franken zurück und eine Entschädigung in der Höhe von 80 Franken – laut Temu aus Kulanz. Das Angebot kam kurz nach einer Medienanfrage von SRF.
(rbu)