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Der Bund senkt den Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent

Jede zweite Schweizer Mietwohnung geh
Mieterinnen und Mieter können unter Umständen von einer Mietzinsreduktion profitieren.Bild: sda

Der Bund senkt den Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent – warum du nicht unbedingt profitierst

03.03.2025, 08:0403.03.2025, 08:21
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Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Der hypothekarischen Referenzzinssatz sinkt von 1,75 auf 1,50 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte.

Mit der Senkung war im Vorfeld gerechnet worden. Denn die Nationalbank hat die Leitzinsen zuletzt viermal in Folge gesenkt, zuletzt im Dezember. Das hat Hypotheken wieder günstiger gemacht.

Nicht alle Mieterinnen und Mieter haben jetzt aber Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses. Grund dafür ist die Teuerung.

Anfrage kann zu Teuerung führen

Nur ein Teil der Mieterinnen und Mieter habe durch die erwartete Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes Anspruch auf eine Mietsenkung, erklärte der Schweizer Mieterverband am Donnerstag an einer Online-Veranstaltung.

Vermieter dürfen die Teuerung und teils die Kostensteigerung gegenrechnen. «Die hohe Teuerung in den letzten Jahren führt zu Szenarien, in welchen der Teuerungsausgleich der Vermieterschaft höher ist als der Senkungsanspruch der Mieterschaft», so der Verband.

Eine solche Situation hat es noch nie zuvor gegeben. Wie viele Menschen davon betroffen sind, ist unklar. Eine Mehrheit der Mietenden ist es aber nicht.

Früher riet der Verband meist uneingeschränkt zu einem Senkungsbegehren, da ein überflüssiges Begehren keine Nachteile hatte. Diesmal sei die Lage anders: Eine Mietzinsanpassung an den gesunkenen Referenzzins könne zu einer Erhöhung führen.

Verband rät zu genauer Abklärung

Der Verband empfiehlt, den eigenen Anspruch mit einem Rechner oder einer Beratung zu prüfen, bevor ein Senkungsbegehren gestellt wird.

Wahrscheinlich profitieren Mieter, deren Mietzins seit dem 1. Mai 2012 nicht angepasst wurde oder die seit dem 1. Dezember 2023 eine Anpassung oder einen neuen Mietvertrag hatten. Keine Senkung ergibt sich meist für Mieterinnen mit Mietzinsanpassungen zwischen dem 1. Mai 2015 und dem 1. Dezember 2023. In Fällen dazwischen hängt es von der Berechnung der Kostensteigerung ab.

Mieter müssen beim Vermieter ein schriftliches Senkungsbegehren einreichen, unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Vermieterschaft hat 30 Tage Zeit zur Antwort. Reagiert sie nicht oder lehnt ab, bleibt den Mieterinnen weitere 30 Tage, um die Schlichtungsbehörde anzurufen. Gemäss dem Verband könnten auch Vermieter die Anpassung des Referenzzinssatzes zum Anlass nehmen, den Mietpreis aufgrund der Teuerung zu erhöhen. (awp/sda/cma)

Mietzinssenkung in der Schweiz
Eine automatische Anpassung der Mieten aufgrund einer Zinssatzänderung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gewisse Vermieter gewähren Mietzinssenkungen von sich aus automatisch. Meist müssen Mieterinnen und Mieter bei der Verwaltung der Wohnung aber ein Gesuch für eine Mietzinssenkung stellen. Der Vermieter ist dann verpflichtet, auf das Gesuch zu reagieren.

Der Anspruch auf Mietzinssenkung kann übrigens auch nachträglich geltend gemacht werden – langjährige Mieter, die nie ein Gesuch gestellt haben und nie eine Mietzinsreduktion erhalten haben, können also auch vorangegangene Veränderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes geltend machen. Allerdings ist eine Rückerstattung von zu viel bezahlter Miete im Gesetz nicht vorgesehen.​
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93 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Glücklich
03.03.2025 09:41registriert August 2022
Ich wünschte mir, dass die Mieten ‚automatisch‘ angepasst würden, sobald der Regerenzsatz ändert.

Viele Mieter getrauen sich nämlich nicht ihr Recht einzufordern.
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Samet
03.03.2025 09:07registriert März 2014
Die Mietverträge die in den letzten 2,3 Jahren erstellt oder angepasst wurden, profitieren alle von der Senkung.

Bei den älteren Verträgen könnte es entsprechend keine Senkung geben.
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Sonnenblümchen
03.03.2025 09:17registriert November 2023
Einfach unter aller Sau das Vermieter bei Teuerung immer aufschreien und so viel wie möglich aufschlagen, aber wenns mal runter geht das bleibt die Miete gleich. Ich habe als Mieterin zu viel Angst, um eine Reduktion zu bitten.
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