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Flugverkehr: Europaparlament stimmt für neue Fluggastrechte

KEYPIX - 04.10.2025, Bayern, München: Ein Flugzeug startet am Münchner Flughafen. Nach Sichtungen von Drohnen wurde der Flugbetrieb am Samstagmorgen wieder aufgenommen. (KEYSTONE/DPA/Armin Weigel)
Fluggäste dürfen in Zukunft kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren. Bild: keystone

Europaparlament stärkt Rechte von Flugzeugreisenden – auch die Schweiz betroffen

07.07.2026, 13:4907.07.2026, 13:53

Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt. Eine breite Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.

Anspruch auf Entschädigung wird nicht beschnitten

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei grösseren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).

Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde – solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.

Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Airlines müssen Alternativen anbieten

Fluggäste sollen ausserdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein – also beispielsweise Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.

Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.

Änderungen gelten auch für die Schweiz

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von aussereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Die revidierte Verordnung ist Teil des bestehenden Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Deshalb sollten die neuen Flugpassagierrechte auch in der Schweiz gelten.

Formell muss die Europäische Kommission den Bund im Rahmen des entsprechenden gemischten Ausschusses über die Änderung informieren. Im Anschluss soll die Schweiz die Regeln übernehmen und anwenden. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (sda/awp/dpa)

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