Kriegsmaterial: Gegner werfen Parmelin Wortbruch vor
In der Schweiz haben oft das Volk oder seine Vertreter das letzte Wort. So auch bei der Lockerung der Regeln für Schweizer Waffenexporte, über die die Bevölkerung am 29. November an der Urne entscheidet. Mit der Reform würde sich dieses Prinzip in zentralen Punkten jedoch ändern: Künftig könnte der Bundesrat wichtige Entscheide über Waffenexporte allein treffen.
Etwa bei der Weitergabe von Schweizer Waffen: Heute müssen sich Staaten, die solches Material kaufen, grundsätzlich mit einer Nichtwiederausfuhrerklärung verpflichten, es nicht ohne Zustimmung der Schweiz an ein anderes Land weiterzugeben. Neu soll der Bundesrat eine solche Erklärung nur noch verlangen, wenn dies aus «aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen» erforderlich ist.
Der Bundesrat soll auch nach eigenem Gutdünken von gesetzlichen Kriterien abweichen können, die Waffenexporte etwa bei schweren Menschenrechtsverletzungen oder einem hohen Risiko für die Zivilbevölkerung grundsätzlich ausschliessen. Und zwar, wenn dies «zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz» nötig ist.
Hinzu kommt eine weitere Kompetenz: Ein bestimmter Kreis von Staaten soll künftig auch dann Schweizer Waffen erhalten können, wenn er sich in einem bewaffneten Konflikt befindet. Welche Länder zu diesem Kreis gehören, bestimmt ebenfalls der Bundesrat.
Bundesrat ändert die Meinung
Die dafür künftig entscheidende Länderliste hat die Landesregierung erst kürzlich erweitert. Das sorgt bei den Gegnern der Revision für Kritik – auch deshalb, weil der zuständige Wirtschaftsminister Guy Parmelin wenige Monate zuvor zugesichert hatte, genau diese Liste vorerst nicht zu ändern.
Es geht um den sogenannten Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung. Heute regelt die Liste Exportkontrollerleichterungen für bestimmte Staaten, etwa beim Handel mit Kriegsmaterial und entsprechender Technologie. Künftig entscheidet sie auch darüber mit, an welche Staaten Schweizer Waffen grundsätzlich geliefert werden dürfen, selbst wenn diese in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Damit wird sie zu einem zentralen Hebel der Schweizer Rüstungsexportpolitik.
Am 2. Dezember 2025 fragte SP-Nationalrätin Nadine Masshardt Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Nationalrat, ob die Kriegsmaterialverordnung und ihr Anhang nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch geändert werden könnten. «Theoretisch ja», antwortete Parmelin. Das liege in der Kompetenz des Bundesrats. «Nach dem derzeitigen Stand der Dinge werde ich keinen entsprechenden Antrag stellen, und der Bundesrat wird die Verordnung in nächster Zeit nicht ändern. Das kann ich Ihnen zusichern.»
Nur knapp sechs Monate später kam es anders. Der Bundesrat änderte genau diese Verordnung. Am 27. Mai beschloss er, Anhang 2 per Juli 2026 von 25 auf 36 Staaten zu erweitern. Neu aufgenommen wurden Island sowie zehn EU-Länder. Seither umfasst die Liste sämtliche EU- und EFTA-Staaten, ausser Liechtenstein. Er begründete den Schritt damit, dass auch die neu aufgenommenen EU-Staaten sowie Island mit der Schweiz vergleichbare Exportkontrollgrundsätze anwenden.
«Umstände haben sich geändert»
Bei den Gegnern der Gesetzesrevision sorgt die Kehrtwende für scharfe Reaktionen. «Der Bundespräsident muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dem Parlament und der Öffentlichkeit Unwahrheiten gesagt zu haben», sagt SP-Sicherheitspolitiker Fabian Molina. Er spricht von einem «Blankoscheck» des Bundesrats – auch künftig könne er sie nach Belieben verändern.
Auf Anfrage schreibt das Wirtschaftsdepartement: «Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass sich die Umstände aufgrund des eingereichten Referendums geändert hatten.» Wie in der damaligen Medienmitteilung dargelegt, solle «die Nachführung der Anhänge darüber hinaus die Ausgangslage für die im Herbst anstehende Referendumsabstimmung klären.»
Es sei auch darum gegangen, transparent darzulegen, welche Staaten von den Gesetzesanpassungen profitieren würden. Eine Änderung erst nach der Abstimmung hätte den Bundesrat dem Vorwurf ausgesetzt, die Entscheidungsgrundlage kurz nach der Abstimmung zu verändern.
Zum Zeitpunkt von Parmelins Zusicherung war allerdings bereits bekannt, dass Gegner der Vorlage ein Referendum angekündigt hatten. In der Ratsdebatte verwies Parmelin selbst darauf. Formell eingereicht wurde es erst im April.
Keine Kriterien festgelegt
Der Bundesrat kann die Liste auch künftig auf Verordnungsstufe anpassen. Verbindliche Kriterien dafür, welche Staaten in Anhang 2 aufgenommen werden, gibt es nicht. An einer kürzlichen Medienkonferenz kritisierte Molina die Erweiterung deshalb als «Nacht-und-Nebel-Aktion».
Diese Redaktion versuchte, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Einblick in die Überlegungen hinter der Zusammensetzung der Liste zu erhalten. Bundesrat beschloss jedoch, die entsprechenden Unterlagen nicht zugänglich zu machen. Das darf er in Ausnahmefällen. Welche Gründe für diese Ausnahme geltend gemacht wurden, wird auf Anfrage ebenfalls nicht näher erläutert. Sie seien im Bundesratsantrag festgehalten, der ebenfalls nicht zugänglich ist.
Der Bundesrat erklärte Ende 2025 in einer Vorstossantwort, er halte es «nicht für opportun», fixe Kriterien für die Länder auf der Liste festzuschreiben. Gerade angesichts der geopolitischen Lage müsse er seinen aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum bewahren. Mit der Revision würde dieser Spielraum noch bedeutend grösser. (schweizheute.ch)
