Wirtschaft
Schweiz

Axa erhöht Prämie nach Schadenfall um 50 Prozent – das steckt dahinter

Das Logo der AXA Versicherung, am Samstag, 23. Februar 2019, in Winterthur. (KEYSTONE/Melanie Duchene)
Eine Versicherte bei der Axa wunderte sich über eine höhere Prämienrechnung. Bild: KEYSTONE

Wenn die Versicherung nach dem Schadenfall plötzlich 50 Prozent teurer ist

Eine Versicherte erhält nach mehreren Schadenfällen plötzlich eine um 50 Prozent höhere Prämienrechnung. Das ist rechtens – Versicherungen dürften sogar noch weiter gehen.
30.06.2026, 10:1830.06.2026, 10:19

Wer mehrere Schadenfälle meldet, muss mit einer höheren Versicherungsprämie rechnen. Das zeigt ein Fall, den der Tagesanzeiger schildert, auf. Bei einer betroffenen Person erhöhte die Axa deren Hausratsversicherungsprämie nach mehreren Schadenfällen um 50 Prozent.

Eine kaputte Brille, ein Einbruch in die Wohnung sowie ins Auto und ein gestohlenes Fahrrad – und die Person, die zuvor noch 489 Franken pro Jahr für Diebstahl- und Privathaftpflichtversicherung bezahlt hatte, musste neu knapp 773 Franken berappen.

Wenn sie die Prämienerhöhung nicht akzeptiere, müsse sie die Versicherung wechseln, hiess es auf ihre Nachfrage vonseiten der Axa.

Wie der «Tagesanzeiger» schreibt, ist diese Prämienerhöhung rechtens. Auf Anfrage der Zeitung legt die Versicherung Axa jedoch nicht offen, wie die Erhöhung genau berechnet wird.

Die Axa gibt an, dass sowohl die abgeschlossenen Verträge der Person als auch die Anzahl und die Kosten der Schadenfälle in die Berechnung einfliessen. Liege lediglich ein Schadenfall vor, werde die Prämie deswegen in der Regel nicht erhöht, selbst bei einem besonders hohen Schaden.

Auch Versicherte dürfen kündigen – ratsam ist es nicht

Rechtsanwalt und Ombudsmann der Privatversicherungen, Martin Lorenzon, sagt gegenüber dem «Tagesanzeiger»: Die Versicherungen dürften sogar noch weiter gehen und den Vertrag nach jedem Schadenfall kündigen. Gegen eine Kündigung oder einen Aufschlag könnten sich die Versicherten auf der anderen Seite nicht wehren.

Das Einzige, was den Versicherten in einem solchen Fall bleibe, sei, den Vertrag selbst zu kündigen. Das stehe ihnen nach jedem Schadenfall von Gesetz her zu, falls die Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist erfolge. Diese falle häufig sehr kurz aus und könne sich je nach Versicherung unterscheiden.

Von einer Kündigung durch die Konsumentinnen und Konsumenten rät der Experte jedoch ab: Denn auch bei einer neuen Versicherung müssten alte Schadenfälle und eine Kündigung transparent gemacht werden – was zu einer Ablehnung führen könne. Deshalb lohne es sich für die Versicherten mehr, die Prämienerhöhung zu akzeptieren und danach nach günstigeren Angeboten zu suchen.

Dringend rät der Versicherungsexperte davon ab, bei einem Versicherungswechsel falsche Angaben zu machen und etwa Schadenfälle zu verheimlichen. Die Versicherung könne dann in einem Schadenfall eine Auszahlung ganz verweigern.

(hah)

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