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Uber soll Fahrern das Benzin, die Werkstatt und Sozialleistungen zahlen

Uber sieht sich als Tech-Unternehmen, nicht als Taxifirma mit Angestellten.
Uber sieht sich als Tech-Unternehmen, nicht als Taxifirma mit Angestellten.Bild: Getty Images Europe

Uber soll Fahrern das Benzin, die Werkstatt und Sozialleistungen zahlen

Das könnte alles verändern: Ein Gericht in den USA entscheidet, ob Uber seine Fahrer als Angestellte behandeln muss. Auch in der Schweiz ist die Rechtslage unklar.
12.03.2015, 16:2813.03.2015, 15:23

Nach Verboten und Vergewaltigungs-Schlagzeilen droht dem Mitfahrdienst Uber neues Ungemach: Das Startup muss Chauffeure vielleicht bald als Firmenangestellte behandeln – das soll ein Geschworenengericht in den USA entscheiden. Auch für den Konkurrenten Lyft läuft ein solches Verfahren. 

Als Angestellte hätten die Fahrer unter anderem Anspruch auf Sozialleistungen, was für die Firmen deutlich höhere Kosten mit sich bringen würde. Geklagt haben mehrere Fahrer, die sich als Angestellte sehen und für Ausgaben wie Benzin und Instandhaltung entschädigt werden wollen. 

«Wir sind ein Technologie-Unternehmen, das eine App zur Verfügung stellt, keine Transport-Firma.»
Rasoul Jalali, Chef Uber Schweiz

Uber ist in Zürich, Basel und Genf aktiv – dieselbe Frage stellt sich also auch in der Schweiz. Der Arbeitsrechts-Experte Roger Rudolph stellt sich auf die Seite von Uber: Gemäss Schweizer Recht muss ein Arbeitgeber Weisungsgewalt über den Angestellten haben, sagt er zu watson.

«Da die Chauffeure jedoch das Recht haben, Aufträge abzulehnen, handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis», so Rudolph weiter. Man spreche hier vom Modell «Arbeit auf Abruf».

Der Rechtsanwalt gibt jedoch zu bedenken: «Falls jemand sein Haupteinkommen als Uber-Fahrer verdient, könnte man von einem faktischen Abhängigkeitsverhältnis sprechen, obwohl er Aufträge theoretisch ablehnen kann.» Das müsse aber ein Gericht in der Schweiz entscheiden.

Auswirkungen des US-Urteils auf die Schweiz unklar

Genau das ist der Zankapfel in den USA: Im Fall Uber entschied ein Richter, dass Chauffeure nicht als freie Dienstnehmer gelten. Ein anderer Richter entschied, Lyft-Fahrer seien keine Festangestellten. Beide gaben die Entscheidung an Geschworenengerichte weiter.

Für Rasoul Jalali, Chef von Uber Schweiz, ist der Fall klar: «Wir sind ein Technologie-Unternehmen, das eine App zur Verfügung stellt, die Passagiere mit Fahrern in Kontakt bringt. Wir sind keine Transport-Firma und stellen keine Fahrer ein.» Die Chauffeure hätten die freie Wahl, wann sie online kommen wollen und seien zu nichts verpflichtet.

«Falls jemand sein Haupteinkommen als Uber-Fahrer verdient, könnte man von einem faktischen Abhängigkeitsverhältnis sprechen.»
Rechtsexperte Roger Rudolph

In Zürich nutzten Taxifahrer die Uber-App gerne, um ihre Auslastung zu erhöhen, so Jalali. «Sie hatten schon vorher verschiedene Arten, an Fahrgäste zu kommen», sagt Jalali. «Wir bieten ihnen mit der App ein zusätzliches Mittel dafür.»

Im Raum Zürich sind die meisten Taxifahrer jetzt schon selbstständig, wie Dolores Zanini, abtretende Vizepräsidentin der Taxi-Sektion Zürich, bestätigt. Mit Uber kann sie sich nicht anfreunden, auch nicht, wenn sich die rechtliche Situation für Fahrer verändern würde. «Uber macht mit den tiefen Preisen die Taxibranche kaputt», so Zanini. 

Ob und wie sich Gerichtsentscheide aus den USA auf Uber Schweiz auswirken, kann Jalali zurzeit nicht sagen. Grundsätzlich halte man sich ans Schweizer Recht. Das Uber-Hauptquartier in San Francisco hat sich noch nicht zu dem Fall geäussert.

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Fahrdienst Uber
Die Taxi-App Uber ist u. a. in Zürich, Genf und Basel aktiv.
quelle: keystone / steffen schmidt
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