In der Auseinandersetzung um den Krisen-Gesamtarbeitsvertrag (GAV) weist die Swiss die Vorwürfe der Bodenpersonalgewerkschaft SEV-Gata zurück. Diese hatte der Fluggesellschaft vorgeworfen, den Krisen-GAV entgegen einer Vereinbarung bereits zum 1. März in Kraft gesetzt zu haben. Ursprünglich sollte ein solcher Schritt erst mit dem Ende der gesetzlich möglichen Kurzarbeit erfolgen.
«Wir halten uns selbstredend an geschlossene Vereinbarungen», sagte Swiss-Sprecher Michael Stief am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP zu einem entsprechenden SEV-Communiqué vom Vortag. Kurzarbeit sei gesetzlich nur möglich, wenn ein Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent vorliege. «Dies ist seit März nicht mehr der Fall.»
Die Krisenvereinbarung werde nicht entgegen der Absprache in Kraft gesetzt, sagte Stief. «Sie ist auf Basis einer mit den Sozialpartnern abgeschlossenen Vereinbarung in Kraft.»
Die Gewerkschaft SEV-GATA betonte am Freitagnachmittag gegenüber der Nachrichtenagentur AWP, dass sie die rechtliche Interpretation des Sachverhalts durch die Swiss so nicht teilt und an ihren ursprünglichen Vorwürfen festhält. «Diese Interpretation der Swiss haben wir stets abgelehnt und schätzen sie als wider Treu und Glauben ein», sagte ein Sprecher. Entgegen der Swiss sei man bei der SEV-GATA nämlich der Meinung, dass Kurzarbeit bis Ende Juni 2022 noch weiter möglich wäre.
Die Gewerkschaft hatte am Vortag konkret angekündigt, wegen der «vereinbarungswidrigen Umsetzung des Krisen-GAV» nun vor Gericht zu ziehen. «Wir sehen gute Aussichten auf einen Erfolg der Klage», hatte SEV-Sprecher Philipp Hadorn gesagt. Die Klage richte sich nicht gegen den Krisen-GAV als solches, sondern gegen dessen aus Sicht der Gewerkschaft verfrühten Inkraftsetzung.
Die Swiss hat laut Sprecher Stief keine Kenntnis von neu bei Gericht eingereichten Klagen: «Wenn es wirklich zu einer Klage einer der Bodengewerkschaften kommen sollte, sind wir irritiert, dass wir von den Medien über eine Klage erfahren müssen.» Es sei für die Swiss nicht nachvollziehbar, dass eine Gewerkschaft ausgerechnet dann mit einer Klage drohe, wenn die Swiss trotz eines Quartalsbetriebsverlusts von 47.4 Millionen Franken eine Sonderzahlung an ihre Mitarbeitenden ausrichte.
Die Sonderzahlung sei ein Dankeschön für den unablässigen Einsatz der Angestellten während der vergangenen zwei Jahre in der Coronapandemie. Die Corona-Prämie werde an alle Mitarbeiter ausgerichtet. (aeg/sda/awp)