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Schweizer Kreuz auf On-Schuhen: Jetzt wird Kritik laut

Eine Mitarbeiterin von On raeumt Sportschuhe der Sportmarke On im Laden On am Hauptstandort der Sportmarke ein, fotografiert am Mittwoch, 22. Januar 2025, am Hauptsitz von On in Zuerich. (KEYSTONE/Gae ...
On darf das Schweizerkreuz neu auch auf Schweizer Waren drucken. Bild: KEYSTONE

On setzte Behörden unter Druck – jetzt wird Kritik laut

09.06.2026, 10:1509.06.2026, 10:30

Ein Bericht der «NZZ am Sonntag» rückt den Streit um das Schweizer Kreuz auf On-Schuhen wieder in den Fokus. Die Zeitung berichtete vor zwei Tagen, dass On die Behörden unter Druck gesetzt habe.

Gemäss dem Artikel drohte der Sportartikelhersteller dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE) mit einer Staatshaftungsklage, sollte ihm durch das Vorgehen der Behörde ein Schaden entstehen. Unter Androhung rechtlicher Schritte habe On auch die Entfernung eines kritischen Interviews auf der IGE-Webseite gefordert – mit Erfolg.

Die NZZ schrieb zudem, dass der Konzern diktierte, welche Beamten mitreden dürfen. Die Behörden argumentierten, dass man «über die Sache und nicht über Personen» habe diskutieren wollen. Und das Interview habe man «für ein konstruktives Klima» gelöscht.

Im März wurde bekannt, dass On den Streit mit den Behörden rund um das Schweizer Kreuz auf seinen Produkten gewonnen hat. Das IGE hat daraufhin die Regeln geändert. So dürfen Unternehmen das Kreuz neu verwenden, wenn ein einzelner Schritt im Herstellungsprozess (Entwicklung, Design oder auch Forschung) in der Schweiz stattfindet.

Kritik von verschiedenen Seiten

Die neusten Entwicklungen, die von der «NZZ am Sonntag» aufgedeckt wurden, sorgen nun aber für Kritik von verschiedenen Seiten. Gegenüber dem «Tagesanzeiger» sagte etwa Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands:

«Die Praxisänderung sorgt dafür, dass der Wert und die Exklusivität des Schweizer Kreuzes erodieren. Dabei ist das Kreuz eines der wichtigsten Instrumente standortgebundener KMU, um sich zu behaupten.»
Urs Furrer 

Auch im Parlament stellt man sich Fragen. Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner sagt gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Der Entscheid der IGE ist nicht sehr breit abgestützt.» Er erwarte, dass nur Unternehmen, die grossmehrheitlich in der Schweiz produzieren, das Schweizer Kreuz auf ihre Produkte setzen dürften: «Es geht da auch um den Konsumentenschutz.»

Thomas Rechsteiner, Mitte-AI, spricht zur Grossen Kammer, an der Sondersession des Nationalrats, am Mittwoch, 7. Mai 2025 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner.Bild: KEYSTONE

Rechsteiner spricht gar von einer Ungerechtigkeit: «Ich erwarte vom IGE Objektivität. Wenn On es nur geschafft hat, weil die Firma ein grosser Player ist, müsste man von Willkür sprechen.»

Auch die Grünen-Politikerin Sophie Michaud Gigon reagiert auf die jüngsten Entwicklungen. Am Montag hat sie eine Interpellation eingereicht, die von verschiedenen Politikerinnen und Politikern mitunterzeichnet wurde. Vom Bundesrat will sie wissen, was «Swissness» nun nach den jüngsten Kompromissen des IGE bedeutet und welche Folgen diese Schwächung für Schweizer KMU hat.

Die Praxisänderung, so Gigon, schwäche den Wert des Schweizer Kreuzes, das als eines der aussagekräftigsten Symbole für Schweizer Qualität gilt, drastisch. «Dies geschieht in einem internationalen Handelskontext, in dem die Stärken der Schweiz bewahrt und gestärkt und nicht verschleudert werden müssen», heisst es in der Interpellation. Sie befürchtet, dass dies bestimmte Unternehmen dazu veranlassen könnte, ihre Produktion zu verlagern oder den Standort Schweiz gar ganz aufzugeben.

Nicht alle teilen jedoch die Kritik. So sagt Simon Holzer, Markenschutzexperte und Anwalt bei der Kanzlei MLL Legal in Zürich, dem «Tages-Anzeiger»: «Das IGE hat bisher eine eher restriktive Linie verfolgt, die rechtlich nicht explizit vorgeschrieben gewesen ist. In der Lehre hat die Mehrheit der Fachleute schon zuvor eine liberalere Position vertreten.» Er vermutet, dass das IGE jetzt eingelenkt habe, um einen unsicheren Ausgang in einem Musterprozess zu vermeiden. Gemäss Holzer hätte die Staatshaftungsklage kaum Erfolg gehabt.

(ome mit Material der sda)

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