Die UBS sollte sich ehrlich machen
Ein UBS-Wegzug aus der Schweiz wird immer konkreter – zumindest, wenn man den angelsächsischen Finanzmedien glaubt. Es sind bislang zwar lediglich Spekulationen, stets genährt von namentlich nicht genannten Personen, «die mit der Sache vertraut sind». Bei der UBS selbst hiess es bislang zu alldem: «Kein Kommentar.»
Damit heizte man bei der Grossbank die Gerüchte implizit weiter an. Einige sprechen deshalb von einer Drohkulisse, die im Vorfeld der im Parlament hart umkämpften «Lex UBS» auch bei Politikerinnen und Politikern Eindruck hinterlassen dürfte.
Diese Woche jedoch wurde auch CEO Sergio Ermotti etwas konkreter. Bei einer Telefonkonferenz liess er verlauten: «Wir prüfen die langfristigen Folgen für unsere Fähigkeit, von der Schweiz aus wettbewerbsfähig zu bleiben.» Von den Analysten nach den Kosten eines allfälligen Wegzugs gefragt, hiess es dann allerdings wieder: «Kein Kommentar.»
Das ist inkonsequent. Ermotti sagte in der Telefonkonferenz zwar, man diskutiere vor dem Entscheid zur Eigenkapitalregulierung nicht, welche Konsequenzen daraus gezogen würden. Er rechne frühestens Ende 2027 oder Anfang 2028 mit einem Entscheid.
Doch müsste, wer dieses Szenario immer wieder zum Thema macht, nicht auch die zu erwartenden Kosten diskutieren? Oder umgekehrt darlegen, wie man gedenkt, damit Einsparungen zu erreichen?
Und müsste, wer die Kosten einer Regulierung so prominent in den Vordergrund stellt, nicht auch einmal diejenigen der Alternative ansprechen?
In dieser Frage ist statt der UBS nun ausgerechnet der Bund in die Bresche gesprungen. Er hat ausrechnen lassen, was die Grossbank ein Wegzug in die USA oder nach Grossbritannien kosten könnte. Zwar gaben die Behörden laut der Nachrichtenagentur Reuters zu, dass es insgesamt schwierig sei, eine fundierte quantitative Analyse der möglichen Veränderungen durchzuführen. Unter dem Strich, so der Bericht, dürfte ein Wegzug aber wohl ähnlich viel kosten wie die «Lex UBS».
Die Frage ist, weshalb das Finanzministerium überhaupt einen solchen Bericht erstellen liess. Der Staat sollte seine Gesetze so ausgestalten, wie er es für richtig und zielführend hält. Es sollte ihm egal sein, wie ein einzelnes Unternehmen auf eine Regulierung reagiert – ansonsten macht er sich erpressbar.
Doch genau das ist offenbar der Fall. Das Finanzministerium teilte Reuters nämlich mit, es habe mögliche Regelungen für einen Standortwechsel der UBS im Hinblick auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kapitalmassnahmen geprüft, «unter anderem auf Ersuchen der vorberatenden Kommission».
Wie es scheint, nehmen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Drohungen der UBS ernst. Es hätte jedoch nicht der Bund sein müssen, der ihnen die Fragen, die damit auftauchen, beantworten muss.
Solange sie die Spekulationen nicht glaubhaft aus dem Weg räumt, sollte die UBS selbst endlich zumindest im Ansatz darüber reden, wie ihre eigenen Analysen zu einem Wegzug ausfallen. Und entweder kommt sie zum Schluss, dass sich ein Wegzug teurer gestaltete als der geforderte Aufbau zusätzlichen Eigenkapitals. Dann ist aber die Drohung nichts mehr wert – und die Parlamentarierinnen können unbeeinflusst ihr Gesetz entwerfen.
Oder aber die Bank schlussfolgert, dass es sich lohnen könnte, die Schweiz auf die eine oder andere Art zu verlassen (was im Übrigen ihr gutes Recht wäre). Dann wäre es aber nur konsequent, offenzulegen, was das beinhalten könnte und wie die Vor- und Nachteile aussehen – nicht nur gegenüber dem Parlament und dem Steuerzahler, auch gegenüber ihren Aktionärinnen.
Denn im Gegensatz zu einem Wegzug steht bei der «Lex UBS» den Kosten ein ganz konkreter, handfester Nutzen gegenüber: Sie macht die Bank sicherer und die Wissenschaft zeigt klar, dass sichere Banken langfristig erfolgreicher sind. Damit senkt sie die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat mit Steuergeldern eingreifen müsste.
Womit wir beim zweiten Punkt wären, bei dem sich die UBS ehrlich machen sollte: In die Rechnung «Wegzug versus Kröte schlucken» fällt nicht unwesentlich auch die Staatsgarantie.
Es ist die Staatsgarantie, für welche die UBS und ihre Aktionäre nichts bezahlen, die Schweizer Staatsbürgerin im Notfall jedoch schon. Die Staatsgarantie, welche die Konditionen für die UBS am Markt künstlich vergünstigt und dank derer sie höhere Löhne zahlen kann – und deren Existenz von der UBS negiert wird.
Bei einer Offenlegung von Kosten und Nutzen der verschiedenen Szenarien müsste sie endlich auch dazu Stellung nehmen. Es wäre spannend, zu erfahren, wie die Staatsgarantie in ihre Rechnung fällt.
