«Boni ärgern Bevölkerung zu Recht»: So will der Bundesrat Grossbanken regulieren
Das hat der Bundesrat entschieden
Der Bundesrat will die Spitzen der Banken verstärkt in die Verantwortung nehmen und Risiken durch hohe Boni vermeiden. Banken sollen zudem besser auf Krisen vorbereitet sein. Seit Mittwoch stehen verschärfte Bestimmungen dazu öffentlich zur Diskussion.
Ziel ist, Lücken in der «Too big to fail»-Regulierung zu schliessen, wie der Bundesrat schreibt. Auch will er das Risiko vermindern, dass Steuerzahlende, Volkswirtschaft und Staat erneut finanzielle Risiken wie nach dem CS-Debakel tragen müssen. Der Bundesrat schlägt dazu Massnahmen vor, die er bereits im Juni 2025 angekündigt hatte.
Unter anderem will er im Bankengesetz ein Verantwortlichkeitsregime für Banken mit mehr als 250 Mitarbeitenden verankern. Es soll festgelegt und ersichtlich werden, wer für welche Entscheide verantwortlich ist. Das soll die Unternehmenskultur und die Kultur beim Umgang mit Risiken verbessern.
Das passiert mit den Boni für Bankmanager
Boni-Anreize für unangemessen riskantes Verhalten bei Banken soll es nicht mehr geben, und für die Auszahlung eines Teils der variablen Vergütungen an Spitzenleute und sehr hoch bezahlte Angestellte aller Banken soll deshalb eine mehrjährige Sperrfrist eingeführt werden. Boni sollen gegebenenfalls auch zurückgefordert werden können.
Diese Vergütungen für Bankmanager seien vielen ein Dorn im Auge. «Das ärgert die Bevölkerung zu Recht, dass es auch Vergütungen gibt, wenn der Geschäftsgang schlecht ist oder jemand seine Verantwortung nicht wahrgenommen hat», sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch. Sie betont aber auch: «Anstand kann man nicht regulieren.»
Welche Befugnisse erhält die Finanzmarktaufsicht?
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) soll zusätzliche Befugnisse erhalten. Frühinterventionen sollen helfen, die Interessen der Kundinnen und Kunden der Banken zu schützen. Zu ihren Aufsichtsinstrumenten sollen neu Bussen für Banken gehören. Sie sollen bis zu zehn Prozent des Betriebsergebnisses eines Jahres betragen.
Erhöht und genauer gefasst werden sollen nach dem Willen des Bundesrates die Stabilisierungs- und Abwicklungspläne für systemrelevante Banken. Banken sollen zudem einen erweiterten Zugang zu flüssigen Mitteln von der Nationalbank erhalten.
Hält sich eine Bank und nicht an eine Verfügung der Finma und setzt sie Massnahmen der Aufsicht trotz Fristen und Mahnungen nicht um, soll die Finma ein tägliches Zwangsgeld verhängen können. Es soll bewirken, dass die beaufsichtigte Bank ausgesprochene Verfügungen tatsächlich umsetzt. Der Bundesrat will es entsprechend dem Betriebsergebnis einer Bank nach oben begrenzen und es für maximal sechs Monate erlauben. Das Zwangsgeld soll eine Bank aber nicht vom Umsetzen von Finma-Massnahmen befreien.
Wer ist ab wann betroffen?
In der Liquiditätsverordnung regeln will der Bundesrat unter anderem quantitative Mindestanforderungen für systemrelevante und mittelgrosse Banken beim besicherten Liquiditätsbezug bei der Nationalbank. Kleinere Banken sind davon nicht betroffen. In Kraft treten sollen die neuen Verordnungsbestimmungen erst, wenn die Gesetzesänderungen beschlossen und in Kraft getreten sind.
Die Vernehmlassung zu den Neuerungen im Bankengesetz und in der Liquiditätsverordnung dauert bis 19. November. 2027 will der Bundesrat die Botschaft zum Bankengesetz ans Parlament überweisen. Frühestens Anfang 2029 könnten die neuen Vorgaben in Kraft treten. Ganz verhindern könne man jedoch eine Krise wie jene der CS nicht, so Keller-Sutter. Die neuen Vorgaben können das Risiko aber «so weit wie möglich begrenzen».
Wie reagieren die Banken?
Von der UBS kam noch keine offizielle Stellungnahme. Die Kantonalbanken sind skeptisch: Das Paket sehe weitgehende zusätzliche regulatorische Verschärfungen für Institute vor, die weder Ursache noch Treiber der Credit-Suisse-Krise gewesen seien, schrieb der Verband Schweizerischer Kantonalbanken.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter macht bei den Schweizer Banken bisher «wenig Begeisterung» aus für die neuen Bestimmungen im Rahmen der Too-Big-To-Fail-Regulierung. Auch die Unternehmen hätten aber eine Verantwortung gegenüber dem Gemeinwesen, mahnte sie in Bern vor den Medien.
Die Bankenbranche müsse erkennen, wie wichtig es sei, dass das Vertrauen in den Finanzplatz erhalten bleibe, sagte Keller-Sutter bei der Präsentation der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats. Die Schweiz biete der Branche ja einen wirtschaftlich und politisch stabilen Standort: «Das hat man auch wieder beim Zufluss von Geldern wegen der Iran-Krise gesehen», sagte sie.
Die bereits im Vorfeld von der Bankenbranche heftig kritisierten Massnahmen wie etwa die Bussenkompetenz der Finanzmarktaufsicht Finma existierten zudem bereits an zahlreichen bedeutenden Finanzplätzen – etwa in den USA, Grossbritannien, Deutschland und Frankreich. «Das ist ja nicht für alle Neuland.» Gerade die UBS kenne das ja wohl auch aus dem internationalen Geschäft.
So reagiert die Branche
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) zeigt sich gegenüber der am Mittwoch vorgelegten Vorlage des Bundesrats zur Bankenstabilität zurückhaltend. Sie erachtet das Massnahmenpaket als zu umfangreich und warnt vor einer «Superbehörde Finma».
Die Bankervereinigung unterstütze gezielte Verbesserungen etwa bei der Liquiditätsversorgung oder der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken, teilt der Branchenverband am Mittwoch mit. Die Krise einer einzelnen Bank rechtfertige aber keine pauschalen Verschärfungen für andere Banken. «Regulierung muss dort ansetzen, wo tatsächliche Risiken bestehen.»
Gerade die Aufsichtsinstrumente müssten «mit Augenmass» weiterentwickelt werden, hält der Verband fest. Zusätzliche Kompetenzen allein führten nicht zu einer besseren Aufsicht. «Insbesondere mit ihren enorm ausgebauten Kompetenzen zu Frühinterventionen, Sanktionen und Eingriffsmöglichkeiten in die ordentliche Geschäftstätigkeit droht die Finma zu einer Superbehörde zu werden.»
Die rund 30 Massnahmen des Bundesrats würden auf Gesetzes-, Verordnungs- und Aufsichtsebene ineinandergreifen und müssten als Gesamtpaket beurteilt werden, hält der Verband weiter fest. Jede zusätzliche Regulierung müsse klar begründet sein, einen Beitrag zur Finanzstabilität leisten und auch verhältnismässig ausgestaltet werden.
Die Schweiz stehe in einem verschärften internationalen Standortwettbewerb, heisst es weiter: «Während andere Finanzplätze Regulierung abbauen und ihre Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken, darf die Schweiz ihre Rahmenbedingungen nicht unnötig schwächen.»
Was sagt die SNB dazu?
Die vorgesehenen Massnahmen seien entscheidend, um regulatorische Schwachstellen zu beheben, welche die Krise der Credit Suisse aufgezeigt habe, schreibt die SNB in einem Communiqué vom Mittwoch. Und: «Sie sind ein wichtiger Schritt, um die Stabilität des Schweizer Finanzsystems weiter zu stärken.» Die Nationalbank erwähnt dabei insbesondere die neuen Vorschläge zur Liquiditätsverordnung.
Was sagt die Finma?
«Die Massnahmen sind zentral zur Stärkung der Bankenstabilität und des Ansehens des Schweizer Finanzplatzes», so die Mitteilung der Aufsichtsbehörde. Insbesondere befürwortet die Finma die Einführung «mehrerer präventiv und disziplinierend wirkender Instrumente».
Dazu gehörten beispielsweise die Befugnis, dass sie aktiver über abgeschlossene Enforcementverfahren kommunizieren kann sowie die Befugnis, Bussen an fehlbare Institute auszusprechen. «Sie werden entscheidend dazu beitragen, präventiv die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass Krisen- und Abwicklungsfälle auf dem Bankenplatz Schweiz auftreten», heisst es weiter.
Die Finma warnt ausserdem vor einer Verwässerung im politischen Prozess: «Es ist wichtig, dass die nun vorgeschlagenen Massnahmen als Gesamtpaket umgesetzt werden, um eine möglichst optimale Wirkung zu erzielen und damit eine entscheidende Stärkung der Resilienz des Finanzplatzes Schweiz erreicht werden kann.» (sda/awp)
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