Wirtschaft
Schweiz

Kein obligatorischer Abbau übermässiger Reserven der Versicherer

Krankenkassen müssen ihre übermässigen Reserven nicht obligatorisch abbauen

13.09.2022, 13:1613.09.2022, 13:16
Josef Dittli, FDP-UR, Mitte, spricht an der Seite von Damian Mueller, FDP-LU, links, waehrend der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 10. Juni 2021 im Staenderat in Bern. (KEYSTON ...
Sprecher der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit und gleichzeitig Präsident des Krankenversicherer-Verbandes Curafutura: Josef DittliBild: keystone

Der Ständerat lehnt einen obligatorischen Abbau übermässiger Reserven der Krankenversicherer ab. Er folgte damit dem Bundesrat und einem Antrag seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.

Mit 22 zu 15 Stimmen lehnte er am Dienstag eine entsprechende Motion ab. Die kleine Kammer folgte damit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die ihrerseits mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung die Motion von Nationalrat Lorenzo Quadri (Lega/TI) abgelehnt hatte.

Mit der Motion sollte der Bundesrat beauftragt werden, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung so zu ändern, dass der Abbau übermässiger Reserven der Krankenversicherer obligatorisch und zudem kantonal differenziert erfolgt. Der Nationalrat hatte die Motion im September 2021 angenommen.

Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/Uri), seines Zeichens Präsident des Krankenversicherer-Verbandes Curafutura, erklärte, dass der Bundesrat per 1. Juni 2021 die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung angepasst habe, um den freiwilligen Abbau der Reserven zu erleichtern. Beim Festlegen der Prämien 2022 habe sich diese Verordnungsänderung wie beabsichtigt ausgewirkt.

Ein obligatorischer Abbau wäre nach Ansicht der Kommissionsmehrheit aber zu wenig flexibel. Reserven könnten etwa rasch notwendig werden, wenn die Gesundheitskosten innert kurzer Zeit stark ansteigen würden. Dittli stellte fest, dass es im heutigen System keine kantonalen Reserven gebe. Um dies zu ändern, würde auch eine Anpassung der Verordnung nicht genügen, es bräuchte eine Gesetzesänderung.

Für die Kommissionsminderheit stellte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) fest, dass angesichts der hohen Reserven weiterhin Handlungsbedarf bestehe. Sie wies darauf hin, dass sich die Reserven per Anfang 2021 auf über 12 Milliarden Franken belaufen hätten und damit trotz Reserveabbau angestiegen seien. Es handle sich dabei um öffentliche Gelder aus der nicht gewinnorientierten, obligatorischen Krankenversicherung.

Bundesrat Alain Berset appellierte an die Ständerätinnen und Ständeräte die Motion abzulehnen. Es werde bereits alles gemacht, damit die Reserven auf einem adäquaten Niveau seien. Auch er betonte, dass es nur nationale und keine kantonalen Reserven gebe. (aeg/sda)

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