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Der Basler Gefäng­nis­aus­bruch von 1876

Emil Bienz schaffte es, am 20. Juli 1876 aus dem Basler Gefängnis «Schällemätteli» auszubrechen. Er kam allerdings nicht weit und musste sich danach für einen Dreifachmord verantworten.
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Emil Bienz schaffte es, am 20. Juli 1876 aus dem Basler Gefängnis «Schällemätteli» auszubrechen. Er kam allerdings nicht weit und musste sich danach für einen Dreifachmord verantworten.Illustration: Marco Heer

Der Basler Gefäng­nis­aus­bruch von 1876

Zwei Gefangene brechen im Juli 1876 aus dem Basler Gefängnis «Schällemätteli» aus. Dabei töten sie drei Wärter. Grund dafür waren unter anderem die schlechten Lebensbedingungen in der Haftanstalt.
31.10.2026, 19:5831.10.2026, 19:58
Patrik Süess / Schweizerisches Nationalmuseum

Acht Tage lang hatten sie ihren Ausbruch aus der Basler Strafanstalt «Schällemätteli» geplant ‒ der wegen Betruges wiederholt vorbestrafte Basler Emil Bienz und der Italiener Bernardo Marciali, der einsass, weil er in einer Wirtschaft in Kleinbasel in einem Wutanfall seinen Spielpartner mit mehr als einem Dutzend Messerstichen getötet hatte.

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In der Nacht zum 20. Juli 1876 um vier Uhr früh war es so weit: Mittels eines aus Holz geschnitzten und mit Blech beschlagenen Nachschlüssels öffneten Bienz und Marciali die Türen ihrer Zellen und betraten die obere Galerie des Gefängnistraktes. Sie waren mit Messern bewaffnet, die sie aus dem Arbeitssaal in ihre Zellen geschmuggelt hatten. Sofort fielen sie über den Aufseher Hess her, der just um diese Zeit auf der Etage die Gaslichter löschte. Nachdem sie von ihm abgelassen hatte, schleppte sich der schwerverletzte Hess zur Zelle von Karl Schmitter, «wankt hinein und sinkt mit den Worten: ‹Oh Schmitter, ich bin fertig›, zusammen». Auf dessen entsetzte Frage, was geschehen sei, kann er nur «Mar-ci-a» hervorstossen. Dies erzählte Karl Schmitter später vor Gericht. Der Häftling legte Hess auf seine Pritsche, wo der Aufseher mit den Worten «O Jesus, mein Heiland» starb.

Den ersten Aufseher stachen die beiden Ausbrecher gleich zu Beginn nieder. 
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Den ersten Aufseher stachen die beiden Ausbrecher gleich zu Beginn nieder.Illustration: Marco Heer

Die beiden Ausbrecher waren inzwischen über die Treppe ins Erdgeschoss gelangt. Als Hiller, ein weiterer Aufseher, vom Lärm im oberen Stock alarmiert, aus seinem Wachzimmer trat, attackierten Bienz und Marciali auch ihn mit ihren Messern. Bienz lief daraufhin in den Gefängnishof und tötete dort den Nachtwärter Pfister. Mittels einer Stange gelang es dem Sträfling danach, über die Hofmauer zu klettern und zu entwischen. Doch mittlerweile war Verstärkung eingetroffen. Portier Surbeck und Rangiermeister Kleiber verfolgten den flüchtigen Bienz durch die nächtlichen Basler Stadtquartiere und konnten ihn schliesslich im Nachtigallenwäldeli ergreifen und überwältigen.

Marciali war es nicht einmal gelungen, die Strafanstalt zu verlassen. Nach dem Mord an Aufseher Hiller war er nochmals in den ersten Stock hinaufgegangen, um eine Rechnung mit Karl Nick, einem anderen Sträfling, zu begleichen, gegen den er einen persönlichen Hass hegte. Nachdem er Nick verprügelt hatte, ging Marciali erneut ins Erdgeschoss. Doch der Italiener hatte wertvolle Zeit verloren und wurde nun von weiteren herangeilten Aufsehern umstellt. Als er sah, dass kein Entkommen mehr möglich war, erschoss er sich mit einem Karabiner, den er Hiller zuvor abgenommen hatte.

Ausbruch wegen mangel­haf­ter Ernährung

Im August 1876 wurde dem wiedereingefangenen Emil Bienz in Basel wegen mehrfachen Mordes der Prozess gemacht. Als Grund für seinen Ausbruchsversuch gab er in erster Linie die ungenügende Verpflegung im Gefängnis an. Leichtes Brot, schlecht zubereitete Suppe und manchmal die ganze Woche kein Fleisch, das sei zu wenig gewesen für 14 Stunden Arbeit pro Tag: «Da ich trotz mehrfacher Bitten und Versuche, mir meine Lage zu erleichtern, nicht dazu gelangen konnte, auch nur Milch zu erhalten, so sah ich voraus, dass ich langsam zu Grunde gehen müsse. Das erbitterte mich und ich gab endlich den Projekten Marciali’s Gehör, der mir im Korbflechtersaal mehrmals Vorschläge zur Flucht machte.»

Der ursprüngliche Plan habe vorgesehen, mit dem nachgemachten Schlüssel auch die übrigen Zellen zu öffnen und die Gefangenen zu befreien. Ausserdem habe der Italienier unbedingt den Gefängnisdirektor töten wollen, was er, Bienz, aber abgelehnt habe. Den Aufseher Hess hätten er und Marciali eigentlich nur fesseln wollen. Doch fehlten ihnen dafür die Schnüre, «und es blieb nichts anderes übrig, als den Dolch zu gebrauchen. Wir waren beide über diese Wendung der Sache bestürzt.»

Vor Gericht gab Emil Bienz die ungenügende Ernährung als Hauptgrund für seien Ausbruchsversuch an.
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Vor Gericht gab Emil Bienz die ungenügende Ernährung als Hauptgrund für seien Ausbruchsversuch an.Illustration: Marco Heer

Auch Bienz’ Verteidiger Dr. Wieland kritisierte die Unzulänglichkeiten des bisher gehandhabten Systems. Die Steigerung des Fabrikationsertrages durch die arbeitenden Häftlinge, an der die Gefängnisleitung vor allem interessiert sei, ginge auf Kosten der Disziplin und auf Kosten der Sicherheit. Zudem habe «diese Steigerung auch den Übelstand, dass die Kost zu schwach ist für den, der arbeiten muss.» Es seien auch diese Verhältnisse gewesen, die es möglich gemacht hätten, «dass Marciali und Bienz sich so eng miteinander verbinden konnten», und nur «durch diese Gemeinschaft mit Marciali ist Bienz zum Mörder geworden.»

Nur durch den Zusammenschluss mit Bernardo Marciali sei Emil Bienz zum Mörder geworden. Das zumindest behauptete Bienz' Verteidiger später vor Gericht. 
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Nur durch den Zusammenschluss mit Bernardo Marciali sei Emil Bienz zum Mörder geworden. Das zumindest behauptete Bienz' Verteidiger später vor Gericht.Illustration: Marco Heer

Gefängnisdirektor von Salis widersprach diesen Behauptungen vehement. Die Häftlinge hätten genug zu essen gehabt, vielmehr habe Bienz die anderen «zur Unzufriedenheit aufgereizt.» Auf die Frage, warum es den Inhaftierten möglich gewesen sei, Messer aus dem Arbeitssaal in ihre Zellen zu schmuggeln, antwortete er: «Die Zahl der Instrumente geht in die Hunderte und da die Gefangenen dreimal des Tags den Arbeitssaal verlassen und in ihre Zellen gehen, so müssten sie ebenso oft körperlich auf’s Genaueste visitirt werden, was nicht durchführbar wäre.»

Von der Verban­nung zur Gefängnisstrafe

Wie sah das zeitgenössische Gefängnissystem aus, das Verteidiger Wieland kritisiert hatte? Das Zuchthaus als Institution hatte sich im 17. und 18. Jahrhundert in ganz Europa verbreitet. Die Gefangenschaftsstrafe verdrängte vermehrt die alten Körper- oder Verbannungsstrafen; um 1800 bildete sie bereits die dominante Strafform in der Schweiz. Der Vorläufer des Zuchthauses war das Schellenwerk gewesen. Ins Schellenwerk waren Bettler, «Vaganten» und andere unerwünschte Personen zur Zwangsarbeit eingewiesen worden, wobei der Zweck dieser Institution einzig auf Abschreckung abgezielt hatte. Das Zuchthaus übernahm die Idee der Zwangsarbeit vom Schellenwerk und setzte sie zur Bestrafung von Verbrecherinnen und Verbrechern ein.

Das Schellenwerk von Bern, Federzeichnung aus dem 19. Jahrhundert.
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Das Schellenwerk von Bern, Federzeichnung aus dem 19. Jahrhundert.Bild: Wikimedia / Schweizerische Nationalbibliothek

Die von England ausgehende und von dort nach ganz Europa übergreifende Gefängnisreformbewegung der 1770er-Jahre diskutierte den Zweck des Zuchthauses im Geiste der Aufklärung neu. Sie nannte nun nicht mehr nur Abschreckung und Bestrafung als Ziele des Strafvollzuges, sondern in erster Linie die moralische Besserung der Gefangenen. Durch Gewöhnung an regelmässige, ehrliche Arbeit sollten die ehemaligen Delinquentinnen und Delinquenten zu brauchbaren Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden. Dies allerdings schien nur möglich, indem man die hygienischen, disziplinarischen und moralischen Bedingungen des Freiheitsstrafvollzugs verbesserte. Man bemühte sich dementsprechend um Minimierung der gesundheitlichen Schädigungen in der Haft und setzte neben der Arbeitsdisziplin auch auf religiöse Bildung und Erziehung.

Im 19. Jahrhundert wurde die «Progressivhaft» eingeführt, die einen Strafvollzug in Stufen vorsah: Ausgehend zunächst von der strengen Einzelhaft konnte je nach Verhalten des Häftlings zum Gemeinschaftsstadium und zur zunehmenden Gewährung von Freiheiten und Vergünstigungen fortgeschritten werden, bis schliesslich eine ‒ zunächst bedingte – Entlassung möglich wurde. Dabei blieb allerdings, bei allem Willen zur moralischen Erziehung, die Idee der Strafe als Zweck der Gefangenschaft nach wie vor von zentraler Wichtigkeit; es handelte sich bei diesem Gefängniskonzept um eine Gratwanderung zwischen Fürsorge und Disziplinierung, zwischen Repression und Unterstützung.

Das Basler Gefängnis «Schällemätteli» wurde 1864 eröffnet und nach diesen modernen Parametern eingerichtet. Der Bau enthielt 93 Einzelzellen, mehrere Werkstätten, Bade- und Arrestzellen sowie ein Schulzimmer und eine Kirche. Auch hier sollten die Prinzipien Religion, Disziplin und Arbeit zur Besserung der Strafgefangenen führen. Was die Religion betraf, so gab es immer einen Seelsorger im Zuchthaus sowie einen Anstaltspfarrer, der für den Schul- und Katechismusunterricht der Sträflinge zuständig war. Zentral war aber auch in Basel die Arbeit. Die Gefangenen konnten sich mit Spinnen, Küfern, Holzverarbeitung oder Weben beschäftigen, ausserdem gab es die Möglichkeit einer Ausbildung in der Textilverarbeitung.

Die Strafanstalt «Schällemätteli» auf einem Bild aus den 1860er-Jahren.
https://dls.staatsarchiv.bs.ch/records/1261115/281058/preview?context=%2Frecords%2F1261115
Die Strafanstalt «Schällemätteli» auf einem Bild aus den 1860er-Jahren.Bild: Staatsarchiv Basel-Stadt, SMM Inv.2016.1.20.2

Sträflin­ge arbeiten für private Unternehmen

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Verpachtung der Sträflingsarbeit an private Unternehmen zunehmend zur Regel; die Gefängnisse entwickelten sich so durch die billig verkaufte Arbeitskraft der Häftlinge zu lukrativen Produktionsstätten für einzelne Fabrikanten. Der Gedanke der Rentabilität und sogar der finanziellen Autonomie der Zuchtanstalt rückte in den Vordergrund. Dass die Zuchthäuser verstärkt auf wirtschaftlichen Gewinn ausgelegt wurden, liess den Erziehungsgedanken dementsprechend in den Hintergrund treten: «In vielen europäischen Zuchthäusern verflachte die strikte Einhaltung der Grundprinzipien. […] Die Hauptübel lagen in der steten Überfüllung, ungenügenden Verpflegung, masslosen Ausnützung der Arbeitskräfte, Nichtbefolgung minimaler hygienischer Vorschriften, Leitung durch unqualifiziertes Personal und im Verzicht auf Schulunterricht.»

Diese Entwicklung führte nicht nur zu einer immer stärkeren Ausbeutung der Arbeitskraft der Gefangenen, sondern sie ging schliesslich auch auf Kosten der Sicherheit – wie der Fall Bienz/Marciali in Basel zeigt. Es waren nicht zuletzt Vorfälle wie dieser, welche die Behörden schliesslich zur Einsicht zwangen, dass die Haftanstalten nicht wie Unternehmen geführt werden konnten und dass sie auch niemals Profit abwerfen würden.

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Der Ausbruchsversuch von 1876 hatte für die Strafanstalt «Schällemätteli» zumindest einige unmittelbare Neuerungen zur Folge. Es wurden zusätzliche Wärter angestellt, speziell die Nachtpatrouille wurde sicherer organisiert. Die Zellengitter wurden stärker befestigt, zudem baute man ein weiteres Gitter zwischen Zellentrakt und Treppe ein. Die Arbeitsinstrumente der Häftlinge wurden nun des Abends eingesammelt. Ausserdem verlangte der Basler Regierungsrat vom Justizdepartement einen umfassenden Bericht über die Situation der Verpflegung der Gefangenen.

Nach Rücksprache mit Strafanstaltsdirektoren anderer Kantone kam das Justizdepartement schliesslich zum Schluss, dass das Anstaltsessen im «Schällemätteli» tatsächlich ungenügend war und sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verbessern sei. Dass die Regierung damit auf Kritik durch einen für den Mord an drei Wärtern verurteilten Sträfling reagierte, ist Indiz dafür, dass tatsächlich gewisse Mängel in Ernährung und Betreuung in der Strafanstalt vorhanden waren.

Das Gerichtsurteil vom 12. August 1876, in dem Emil Bienz zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Das Gerichtsurteil vom 12. August 1876, in dem Emil Bienz zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.Bild: Staatsarchiv Basel-Stadt, Gerichtsarchiv EE 2 LXXIII

Emil Bienz wurde am 12. August 1876 zu lebenslanger Haft verurteilt. Er zeigte sich, gemäss Berner Volksfreund, während der Verhandlung «stumpf und gleichgültig». Nur während seiner Verteidigungsrede «vergoss er Thränen». Er schloss mit den Worten: «Ich stehe nur der traurigen Verhältnisse wegen hier. Wenn Marciali nicht gewesen wäre, so wäre ich jetzt auch kein Mörder. Ich habe in der Verzweiflung leichtsinnig gehandelt. Ich bedaure das grosse Unglück, das ich angerichtet habe, aber es ist geschehen! Was das Strafmass anbetrifft, so bitte ich nicht um ein milderes Urteil.» Bienz starb im November 1879 im Alter von 33 Jahren im Gefängnis an Lungentuberkulose.

Das «Schällemätteli» wurde bis 1977 als Zuchthaus genutzt, ab 1982 diente es noch als Untersuchungsgefängnis. Da die Grösse der Zellen aber nicht mehr der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprach, wurde das Gefängnis 2004 schliesslich geschlossen und das Gebäude abgerissen.

Blick in die Basler Strafanstalt «Schällemätteli». Das Foto wurde 1975 aufgenommen.
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Blick in die Basler Strafanstalt «Schällemätteli». Das Foto wurde 1975 aufgenommen.Bild: Schweizerisches Sozialarchiv

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>>> Weitere historische Artikel auf: blog.nationalmuseum.ch
watson übernimmt in loser Folge ausgesuchte Perlen aus dem Blog des Nationalmuseums. Der Beitrag «Der Basler Gefäng­nis­aus­bruch von 1876» erschien am 20. Oktober und wurde am 22. Oktober aktualisiert.
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Ein Tag im Gefängnis
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In der geschlossenen Anstalt in Affoltern am Albis sitzen 65 Häftlinge ein, 23 Aufseher kümmern sich um sie.
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Italienischer Mafioso bricht aus Gefängnis aus – an Bettlaken
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