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Die letzte zivile Hinrichtung

Hans Vollenweider wird von zwei Polizisten zur Gerichtsverhandlung geführt.
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Hans Vollenweider wird von zwei Polizisten zur Gerichtsverhandlung geführt. Bild: Staatsarchiv Obwalden

Die letzte zivile Hinrichtung

Am 18. Oktober 1940 wurde in Sarnen das letzte zivilrechtliche Todesurteil der Schweiz vollzogen. Obwohl Hans Vollenweider drei Menschen umgebracht hatte, wurde er nur für einen Mord verurteilt.
18.10.2020, 17:5719.10.2020, 17:23
Andrej Abplanalp / Schweizerisches Nationalmuseum
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Am 18. Oktober 1940 um 2 Uhr wurde Hans Vollenweider in Sarnen durch die Guillotine hingerichtet. Der Zürcher hatte 1939 einen Obwaldner Polizisten erschossen. Zwei weitere Morde in den Kantonen Zürich und Zug, die ebenfalls von Vollenweider begangen worden sind, waren allerdings nicht Teil dieses Urteils. Das Ende von Hans Vollenweider war die letzte Vollstreckung eines zivilrechtlichen Todesurteils in der Schweiz.

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Hans Vollenweider, 1908 in Zürich geboren, verbrachte eine unaufgeregte Kindheit. Allerdings wuchs er in ärmlichen Verhältnissen auf, und als er sich nach einer kaufmännischen Ausbildung und mehreren Stellen als Angestellter selbstständig machte, verlor er nach kurzer Zeit all seine Ersparnisse. Eine geplante Entführung und ein versuchter Banküberfall waren danach der Beginn seiner kriminellen Laufbahn. Nach Ablauf seiner Gefängnisstrafe wurde Vollenweider jedoch wegen Rückfallgefahr nicht entlassen, sondern in Verwahrungshaft gesetzt. Er sollte weitere drei Jahre im Gefängnis verbringen. Von seinem ersten Urlaub im Juni 1939 kehrte der Zürcher jedoch nicht mehr zurück. In der Folge ermordet er innert kurzer Zeit drei Menschen.

Die Guillotine von Luzern

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Die Guillotine von Luzern
Die rund vier Meter hohe Guillotine steht heute im Historischen Museum in Luzern. Sie wurde in der Schweiz von Ort zu Ort transportiert, um Hinrichtungen vorzunehmen.(bild: keystone)
quelle: keystone / urs flueeler
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Wer ist zuständig?

Das Strafrecht fiel 1939 noch vollständig in die Zuständigkeit der Kantone. Aus diesem Grund wurde Hans Vollenweider «nur» für die Ermordung des jungen Obwaldner Polizisten Alois von Moos verurteilt und hingerichtet. Die Tötungen des Chauffeurs Hermann Zwyssig im Kanton Zug und des Postbeamten Emil Stoll in Zürich waren nicht Teil des Verfahrens, obwohl Vollenweider beide Taten gestanden hatte.

Bei der Frage, welcher Kanton für die strafrechtliche Beurteilung des Falls zuständig sei, erhitzten sich die Gemüter. In Zürich war die Todesstrafe bereits 1869 abgeschafft worden. Deshalb wurde der Fall von Obwalden an den Kanton Zug abgeschoben, welcher ebenfalls Hinrichtungen vollzog. Die Zuger befanden sich jedoch nicht für zuständig, weil Hans Vollenweider nun plötzlich behauptete, Hermann Zwyssig im Kanton Bern ermordet zu haben. Offensichtlich war ihm bewusst, dass eine Verurteilung in Zug ebenfalls den Tod bedeutet hätte. Blieben also nur die Justizsysteme von Zürich oder Obwalden.

Nur für einen Mord verurteilt

Erst mit der Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs am 1. Januar 1942 wurde die Todesstrafe für zivile Vergehen landesweit abgeschafft. Das war für Hans Vollenweider zu spät. Zwar wäre eine lebenslange Haft bei einer Verurteilung im Kanton Zürich schon vorher möglich gewesen, doch Obwalden stellte sich genau aus diesem Grund gegen eine Auslieferung. Im Gegenzug hätten die Zürcher ihren Strafanspruch wegen der Ermordung des Postbeamten Emil Stoll ebenfalls an die Zentralschweizer abtreten können. Das wollten sie jedoch nur tun, wenn diese auf die Todesstrafe verzichtet hätten. Das war jedoch nicht im Sinn der Obwaldner Justiz weshalb Hans Vollenweider letztlich alleine wegen der Tötung des Polizisten Alois von Moos enthauptet wurde. Die beiden anderen Taten wurden ihm aus verfahrenstechnischen Gründen nicht angelastet, obwohl er sie den Untersuchungsbehörden eindeutig gestanden hatte.

Bild der Gerichtsverhandlung von Hans Vollenweider.
https://query.staatsarchiv.ow.ch/detail.aspx?ID=258916
Bild der Gerichtsverhandlung von Hans Vollenweider.Bild: Staatsarchiv Obwalden
>>> Weitere historische Artikel auf: blog.nationalmuseum.ch
watson übernimmt in loser Folge ausgesuchte Perlen aus dem Blog des Nationalmuseums. Der Beitrag «Die letzte zivile Hinrichtung» erschien am 14. Oktober.
blog.nationalmuseum.ch/2020/10/letzte-schweizer-hinrichtung
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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hierundjetzt
18.10.2020 18:26registriert Mai 2015
Damals, als ein geständiger Mordverdächtiger ohne Handschellen und nur von 2 Landjägern mit Schlagstock begleitet (!) wurde.

Ha, häts jetzt nicht gedacht.
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Klirrfactor
18.10.2020 21:30registriert August 2015
Und die letzte Hinrichtung mit der Guillotine war am 10. September 1977. Stars Wars erschien im selbem Jahr in den Kinos
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Joe Smith
18.10.2020 18:55registriert November 2017
Man sollte noch erwähnen, dass das Schweizer Volk am 3. Juli 1938 das neue eidgenössische Strafgesetzbuch angenommen hatte, das die kantonalen Strafrechte ersetzte und mit dem die zivile Todesstrafe angeschafft wurde. Dieses trat am 1. Januar 1942 in Kraft. Da Obwalden aber unbedingt noch die Todesstrafe vollziehen wollte, trennte es die beiden anderen Fälle ab und beeilte sich mit der Verurteilung.
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