Milliardenauftrag der SBB an Stadler Rail ist rechtmässig

Bundesverwaltungsgericht 

Milliardenauftrag der SBB an Stadler Rail ist rechtmässig

30.10.2014, 12:0530.10.2014, 13:40
Produktionshalle von Stadler Rail – das Thurgauer Unternehmen darf 29 NEAT-Züge für die SBB produzieren. 
Produktionshalle von Stadler Rail – das Thurgauer Unternehmen darf 29 NEAT-Züge für die SBB produzieren. Bild: ARND WIEGMANN/REUTERS

Die SBB darf den Milliardenauftrag für 29 NEAT-Züge an Stadler Rail vergeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerde der spanischen Firma Talgo gegen die Vergabe sei weitgehend unbegründet, urteilte das Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht entzog der Beschwerde daher die superprovisorisch gewährte aufschiebende Wirkung, wie aus dem am Donnerstag publizierten Zwischenentscheid hervorgeht. Rechtskräftig ist dieser noch nicht: Talgo kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Das spanische Unternehmen hatte Beschwerde eingereicht, nachdem es bei der Vergabe des Grossauftrags Stadler Rail unterlegen war. Talgo machte unter anderem geltend, die SBB habe das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot verletzt und nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot berücksichtigt.

Das Bundesverwaltungsgericht kam in einer ersten Prüfung jedoch zum Schluss, dass die Beschwerde von Talgo «weitgehend offensichtlich unbegründet» sei. Soweit dies der Fall sei, sei in Bezug auf die entsprechenden Argumente festgestellt worden, dass sich durch die aufgeworfenen Fragen am Vergabeergebnis nichts ändere.

Peter Spuhler, CEO von Stadler Rail.
Peter Spuhler, CEO von Stadler Rail.Bild: KEYSTONE

Vertiefte Prüfung steht noch an

Beim Entscheid handelt es sich zwar lediglich um eine Zwischenverfügung – für die Auftragsvergabe gibt das Bundesverwaltungsgericht dennoch bereits grünes Licht: Für die SBB werde der Weg frei, die Beschaffungsverträge mit dem Thurgauer Unternehmen Stadler Rail abzuschliessen, hält das Gericht fest.

Das Endurteil, das zu einem späteren Zeitpunkt erlassen wird, würde an einem bereits abgeschlossenen Vertrag mit Stadler Rail nichts mehr ändern. Falls sich gewisse Rügen nach vertiefter Prüfung als begründet erweisen würden, würde das Bundesverwaltungsgericht lediglich feststellen, inwiefern die angefochtene Verfügung Bundesrecht verletzt. Dies wäre Basis für ein allfälliges Schadenersatzbegehren.

Fast eine Milliarde Franken

Beim Auftrag geht es um 29 Triebzüge, die ab 2019 auf der Gotthardachse mit dem neuen Basistunnel zum Einsatz kommen sollen. Der Auftrag hat einen Umfang von insgesamt 980 Millionen Franken.

Die SBB hatte Stadler Rail am 9. Mai den Zuschlag erteilt. Dagegen hatte neben Talgo auch der französische Bahnhersteller Alstom eine Beschwerde eingelegt. Alstom zog seine Beschwerde jedoch wieder zurück, wie Mitte September bekannt wurde. Man habe von der SBB Antworten auf offene Fragen erhalten, begründete Alstom seinen Entscheid.

(Zwischenentscheid B-2960/2014 vom 29.10.2014) (sda)

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