Die Meinungen, wie die 13. AHV-Rente dereinst finanziert werden soll, liegen weit auseinander. Der Streit ist programmiert. Klar ist nur eines: Das Versprechen der Befürworter, für die zusätzlichen Ausgaben keine neuen Finanzierungsquellen anzapfen zu müssen, hat sich in Luft aufgelöst. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat im Gegenteil die Finanzierungsfrage für dringlich erklärt.
Die zuständige Sozialkommission des Nationalrats sieht das nun anders: In einer Mitteilung vom Freitag erklärt sie, die Mehrheit sei mit der «Finanzierungsstrategie des Bundesrates nicht einverstanden». Baume-Schneider hatte kurz nach der Abstimmung zwei Vorschläge präsentiert: eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte oder eine kombinierte Finanzierung über eine höhere Mehrwertsteuer (plus 0,4 Prozentpunkte) und eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 Prozentpunkte.
Im Gegensatz dazu empfiehlt die Gesundheitskommission, auf die «separate, einseitige Finanzierungsvorlage zu verzichten» und die Finanzierung der 13. AHV-Rente erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festzulegen, die Ende 2026 fällig ist. So soll ein umfassender und ausgereifter Ansatz sichergestellt werden, um die« AHV und ihre Finanzierung für das nächste Jahrzehnt» zu sichern.
Weiter verlangt die Kommission vom Bundesrat, den Bundesbeitrag an die AHV nicht zu senken. Per Gesetz ist der Bund verpflichtet 20,2 Prozent an die Finanzierung der AHV-Renten beizutragen. Mit der Auszahlung der 13. AHV-Rente 2026 erhöht sich dieser Beitrag schlagartig um über 800 Millionen Franken. Für die bereits klamme Bundeskasse gleicht dies einem Kraftakt. Der Bundesrat schlägt darum vor, den Bundesbeitrag vorübergehend auf 18,7 Prozent zu senken.
Das will die Kommission nicht. Falls sich der Bundesrat dennoch für eine Senkung entscheidet und gleichzeitig eine kombinierte Variante der Finanzierung anstrebt, soll dies zu einem einzigen Paket geschnürt und so dem Parlament vorgelegt werden.
Alle skizzierten Vorschläge sind Empfehlungen, der Bundesrat ist frei, seinen eingeschlagenen Weg fortzuführen. Allerdings kann die Stimmung in der Kommission als Vorbote für die Diskussionen im Parlament gewertet werden.
Trotz des spürbaren Widerwillens, die zusätzlichen AHV-Renten zu finanzieren, hat die Kommission im gleichen Atemzug entschieden, auch eine 13. IV-Rente auszuzahlen. Analog zur 13. AHV-Rente soll der Zuschlag zu keinen Einbussen bei den Ergänzungsleistungen führen.
Als Grund wird die Berechnungsgrundlage aufgeführt: Die AHV als erste Säule sei die Basis des Schweizer Vorsorgesystems. Dieses System bilde eine Einheit. Die Politik bemühte sich stets, so die Kommission, AHV und IV parallel zu entwickeln. Die verfassungsmässig versprochene Sicherung des Existenzbedarfs sei im Falle der Invalidenversicherung umso wichtiger, da sich deutlich mehr IV-Beziehende als Pensionierte in prekären Verhältnissen befinden.
Der Auszahlung einer 13. AHV-Rente steht noch ein langer Weg bevor. Nach der Kommission, muss erst der Nationalrat und dann der Ständerat dem Begehren zustimmen. Im Gegensatz dazu werden die 13. AHV-Renten auch ohne gesicherte Finanzierung 2026 ausbezahlt. (aargauerzeitung.ch)
Nach meinem Verständnis kann das aber nicht passieren. Wenn bis 2026 die Finanzierungsfrage nicht geklärt ist, wird sie trotzdem ausbezahlt, halt einfach auf Staatsschulden.