watson-User Martin hat Anfang Monat eine E-Mail von Wingo erhalten. Sein Handy-Abo werde um einen Franken pro Monat teurer. Die geringe Preiserhöhung sei ihm «egal», sagt er, aber «ich bin seit einem Black-Friday-Deal bei Wingo und die haben mit lebenslänglichen Preisen geworben.» Bloss, «lebenslang ist das nicht mehr».
Warum wird das Abo nun trotzdem teurer und ist das überhaupt legal? Wir haben bei Wingo und der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) nachgefragt.
«Die Preisanpassung betrifft alle Handy-Abos von Wingo und gilt ab 1. Juli 2025 unabhängig davon, wann das Handy-Abo bestellt wurde», schreibt die Budgetmarke von Swisscom. Sowohl bisherige als auch neue Kundinnen und Kunden sind von der Preiserhöhung tangiert und sie gilt auch für Handy-Abos, die mit lebenslangen Preisen (Ausnahme siehe Punkt 3) oder lebenslangen Rabatten beworben wurden.
Wie viele Kunden davon betroffen sind, sagt Wingo nicht.
Nicht teurer werden vorerst Internet- und TV-Abos.
Wingo schreibt auf Anfrage:
Auf Nachfrage von watson schreibt der Anbieter:
Auf seiner Webseite hat Wingo über diese Möglichkeit nicht informiert.
Die Preisanpassung ist moderat. Wingo lockte Kunden aber jahrelang mit Aktionsangeboten an, indem die Werbung zunächst von lebenslangen Preisen und später von lebenslangen Rabatten sprach. Laut Abo-Preisvergleichsdienst Dschungelkompass warb Wingo noch im Mai 2023 mit dem Werbespruch «lebenslang zum Hammerpreis» für sein Mobile-Abo.
Nur vermeintlich lebenslange Aktionspreise, die unvermittelt teurer werden, stossen manchen Kunden sauer auf: Auf Reddit lässt ein Wingo-Nutzer seinen Frust ab: Dass Leute mit «geilen Preisen» und lebenslangem Rabatt angeworben werden und sich der eigentliche Preis trotzdem ändert, sei «eine Frechheit».
Das Versprechen eines lebenslangen Preises oder Rabatts vermittelt Kunden das Gefühl von Kostenstabilität. Kommuniziert der Anbieter später eine Preiserhöhung, sei «der Ärger bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu Recht gross», heisst es bei der Stiftung für Konsumentenschutz.
Bei der aktuellen Preiserhöhung bleibt der Rabatt in Franken gleich, Wingo erhöht aber den Listenpreis des Abos. Dadurch erhöht sich trotz «lebenslangem Rabatt» der zu bezahlende Abo-Preis. Lebenslanger Rabatt bedeutet also nicht lebenslanger Preis.
Telekomexperte Oliver Zadori von Dschungelkompass hat Wingos Abo-Preise und Werbeversprechen jahrelang verfolgt. Wingo habe «während mindestens zwei Jahren mit lebenslangen Preisen geworben», sagt Zadori.
Bis Anfang 2023 sprach das Unternehmen demnach von lebenslangem Preis. Das Problem für die Telekomanbieter: «Bei diesem Werbeversprechen können die Anbieter ihre Preise nicht an die Kosten angleichen», schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz. Wohl deshalb wirbt Wingo nur noch mit «lebenslangem Rabatt». Diese Formulierung erlaubt Preiserhöhungen. Denn «wird bei Abschluss eines Abos ein lebenslanger Rabatt vereinbart, gilt nicht der Preis, sondern der Rabatt lebenslang», erklärt der Konsumentenschutz.
Auch Salt, Swisscom und Sunrise haben in ihren AGB eine sogenannte Teuerungsklausel: «Sie nehmen sich das Recht heraus, die Abo-Preise aufgrund der Teuerung zu erhöhen, ohne den betroffenen Kundinnen und Kunden ein Kündigungsrecht einzuräumen», sagt André Bähler vom Konsumentenschutz: Der Konsumentenschutz hat deshalb Sunrise vor dem Bezirksgericht Zürich angeklagt. Das Verfahren ist hängig.
Die Telekomanbieter hätten deshalb kalte Füsse bekommen und ihr Werbeversprechen angepasst:
Die Werbung mit lebenslangem Rabatt «grenzt an Irreführung», schreibt der Konsumentenschutz. Konsumenten würden damit rechnen, «dass der Preis und eben nicht der Rabatt lebenslang gelte».
Im Gegenzug zur Preisanpassung können alle Wingo-User ab dem 1. Juli das 5G-Netz der Swisscom nutzen, allerdings mit gedrosselter Bandbreite. «Wer die maximale Geschwindigkeit möchte, muss für die Zusatzoption ‹Full Speed 5G› zusätzlich zehn Franken bezahlen», schreibt das Vergleichsportal Dschungelkompass. Ausserdem würden andere Anbieter längst bei allen Handy-Abos 5G anbieten, ergänzt Moneyland.
Nicht unbedingt. «Wer sein Abo zu einem lebenslangen Fixpreis abgeschlossen hat, soll bei Wingo intervenieren», rät Bähler vom Konsumentenschutz (siehe auch Frage 3). Die Konsumentenschutzorganisation stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.
Beharrt Wingo auf der Preiserhöhung, können betroffene Kundinnen und Kunden die Ombudscom, die Schlichtungsstelle für Telekommunikation, anrufen. Diese hat sich in einem vergleichbaren Fall auf die Seite der Konsumenten gestellt. Sie ist der Ansicht, «dass das Angebot nur so verstanden werden kann, dass der Spezialpreis des Abonnements auf Lebzeiten gilt und nie angepasst wird».
Allerdings hat der Anbieter auch bei einem lebenslangen Preisversprechen das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Ja. Kundinnen und Kunden können «vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und somit bei Wingo auf den 1. Juli 2025 kündigen, also auf das Datum der Änderung», schreibt die Swisscom-Zweitmarke. Alternativ können die User ebenfalls ohne Gebühren «jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende Monat Wingo verlassen».
Ja, seit Januar haben unter anderem Sunrise, Salt und zuletzt Yallo die Handy-Abo-Preise leicht erhöht. Auch bei Yallo waren Abos betroffen, die mit dem Attribut «lebenslang» beworben wurden.
Laut «Beobachter» behält sich Sunrise in seinen AGB das Recht vor, die Preise jährlich an die Teuerung anzupassen. Salt geht noch weiter und beansprucht dieses Recht jederzeit. Kundinnen und Kunden können ihre Verträge bei Salt nur dann vorzeitig auflösen, wenn die Preiserhöhungen als «wesentlich» und «erheblich» eingestuft werden. Ob diese Bestimmungen vor einem Gericht Bestand hätten, sei jedoch fraglich, schreibt das Konsumentenschutzmagazin.