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Bei Swisscom, Sunrise und Salt drohen jährliche Preiserhöhungen

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Automatische Preiserhöhung: Neu können die Abopreise bei Sunrise, Swisscom und Salt an die Teuerung gekoppelt werden.Bild: KEYSTONE

Bei Swisscom, Sunrise und Salt drohen jährliche Preiserhöhungen

Sunrise vollzieht eine brisante Änderung der Geschäftsbedingungen – nachdem dies Salt und Swisscom bereits getan haben. Wie die Mobilfunk-Anbieter ihre marktbeherrschende Position ausnutzen.
05.05.2023, 06:5107.05.2024, 10:41
Ann-Kathrin Amstutz / ch media
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«50 Prozent Rabatt für immer», «66 Prozent Rabatt auf Lebenszeit»: Mit solchen Angeboten ködern Schweizer Mobilfunkbetreiber die Kundschaft. Besonders die zugehörigen Billigmarken wie Yallo (Sunrise UPC), Wingo (Swisscom) oder Go-Mo (Salt). Doch nun kommt das böse Erwachen: Trotz des Rabattversprechens können die Handyabos teurer werden. Und zwar automatisch, weil der Abopreis neu an die Teuerung gekoppelt wird.

Doch von Anfang an. Bei Sunrise UPC schlagen per 1. Juli alle Abos um 4 Prozent auf, wie diese Woche bekannt wurde. Als Grund nennt die zweitgrösste Schweizer Telekom-Anbieterin höhere Energiepreise und generell die Inflation. So weit, so verständlich. Doch zugleich vollzieht Sunrise eine brisante Änderung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

So funktioniert der Abzocker-Mechanismus

Dort steht neu: «Sunrise darf den Preis für jede Dienstleistung einmal pro Kalenderjahr im Umfang der Teuerung anpassen.» Dabei richte man sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Und weiter: «Bei einer Preisanpassung infolge Teuerung steht dem Kunden kein Recht zur vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung zu.»

Das bedeutet: Kundinnen und Kunden von Sunrise sowie deren Billig-Anbieter Yallo und Lebara müssen sich auf jährliche, automatische Preiserhöhungen gefasst machen, die durch nichts anderes als die Teuerung begründet werden müssen. Und dies berechtigt noch nicht einmal zur Kündigung eines Abonnements.

Das Problem dabei ist: Die anderen beiden Grossen auf dem Schweizer Telekommarkt, Salt und Swisscom, haben eine ähnliche Klausel in den vergangenen Monaten bereits in ihre AGB eingeschleust. Sie haben sie nur noch nicht angewendet. Da Sunrise nun mit einer Preiserhöhung vorangeht, dürfte die Hemmschwelle bei den anderen auch nicht mehr allzu hoch liegen.

Ein Blick auf die Situation im Schweizer Telekommarkt zeigt: Die drei Grossen beherrschen den Handyabo-Markt komplett. So hält Swisscom einen Marktanteil von rund 60 Prozent, Sunrise von 24 Prozent und Salt von rund 16 Prozent. Nur der verschwindend kleine Anteil von 0.2 Prozent entfällt auf andere Anbieter, wie Zahlen des Bundesamtes für Kommunikation belegen.

Die drei Grossen haben eine enorme Marktmacht: Wenn alle drei die gleiche Massnahme beschliessen – wie beim Preiserhöhung-Automatismus – sind die Konsumentinnen und Konsumenten faktisch ausgeliefert.

Sara Stalder, Geschaeftsleiterin der Stiftung fuer Konsumentenschutz (SKS), spricht waehrend einer Medienkonferenz zum Referendum "Nein zur willkuerlichen Ueberwachung von Versicherten", am  ...
Für Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, ist die Argumentation für eine automatische Preiserhöhung «ein Witz».Bild: KEYSTONE

Dazu findet Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz klare Worte: «Es ist ein Witz. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen es einfach akzeptieren.» Da alle grossen Telekomfirmen die gleiche Klausel hätten, nütze es nichts, das Abo zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. «Eine eigentliche Wahlfreiheit fehlt schlichtweg.»

Problematisch ist für die Konsumentenschützerin auch, dass damit eine Preisspirale in Gang kommt. Denn wenn die Abos teurer werden, steigt auch die Inflation und der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK). Dies wird dann wiederum als Argument verwendet, die Abopreise erneut zu erhöhen. «Das ist absurd», erklärt Stalder. Besonders gefährlich werde es, wenn auch andere Branchen diesen Mechanismus ausnutzen.

Im Gegensatz zu Sunrise haben Swisscom und Salt die Klausel noch nicht angewendet. Man müsse nun beobachten, ob sie nachziehen, erklärt Stalder. Vor allem auf Swisscom als Staatsbetrieb und Marktführer hat die Konsumentenschützerin ein Auge.

Warum die Wettbewerbskommission nicht eingreift

Was kann die Wettbewerbskommission (Weko) in einem solchen Falle tun, um die Konsumentinnen und Konsumenten vor den negativen Folgen der Marktbeherrschung zu schützen? Die einfache Antwort: nicht viel. Das erklärt Frank Stüssi, stellvertretender Direktor der Weko:

«Nur, wenn es Hinweise darauf gäbe, dass sich die drei Firmen abgesprochen haben, würde der Fall wettbewerbsrechtlich relevant.»
Frank Stuessi 

Frank Stüssi
Laut dem stellvertretenden Direktor Frank Stüssi wird die Weko nicht aktiv.Bild: keystone

Beim vorliegenden Fall gebe es darauf keine Hinweise. Wenn die Firmen nur beobachten würden, was die anderen machen, und dann nachziehen, werde die Weko nicht aktiv. Dass es kaum Ausweichmöglichkeiten gibt, sei kein kartellrechtliches Problem.

Eine andere Frage ist laut Stüssi, ob der Automatismus zur Preiserhöhung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vereinbar sei. Diese Beurteilung liege aber nicht in den Händen der Weko. Bei möglichen Verstössen gegen das UWG werden die Behörden jedoch nur dann aktiv, wenn eine Anzeige eingereicht wird.

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124 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Miś
05.05.2023 07:48registriert Februar 2022
Cool, machen wir doch ein Gesetz, dass die Löhne um die Inflation jährlich steigert. Dann kommt aber die FDP/SVP und meint das ginge nicht weil Gründe. Wir bewegen uns mit grossen Schritten in Richtung USA und ich glaube dafür bin ich nicht zu haben.
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Weltbürger
05.05.2023 07:31registriert März 2019
Typischer fall von "der markt regelt sich selber". Gell liebe fdp.
20110
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N. Y. P.
05.05.2023 07:28registriert August 2018
Denn wenn die Abos teurer werden, steigt auch die Inflation und der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK).

Das ist ja genau der springende Punkt. Die Telecomfirmen sind dadurch der eigentliche Inflationstreiber.

Was kann die Weko in einem solchen Falle tun, um die Konsumenten vor den negativen Folgen der Marktbeherrschung zu schützen?

Die Antwort: Nichts.
Frank Stüssi, stellvertretender Direktor der Weko

Wie gehabt: Die Institutionen sind meistens zu nichts Nutze.
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