Schweiz
Medien

Bundesrat will neue Regeln für die Medienförderung

Geld für Online-Angebote – so will der Bundesrat neu die Medien fördern

21.06.2018, 09:0021.06.2018, 09:19
Mehr «Schweiz»

Künftig sollen nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch Online-Medien mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden können. Das schlägt der Bundesrat vor. Für reine Textangebote ist aber keine Förderung vorgesehen.

Der Bundesrat hat am Donnerstag die Vernehmlassung zum neuen Gesetz über elektronische Medien eröffnet. Damit sollen elektronische Medien für ihre Service-public-Leistungen unterstützt werden.

ARCHIV -- ZUR VEROEFFENTLICHUNG DER VERNEHMLASSUNGSVORLAGE ZUM NEUEN MEDIENGESETZ DURCH DEN BUNDESRAT AM DONNERSTAG, 21. JUNI 2018, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- Divers ec ...
Die Mediennutzung hat sich verändert.Bild: KEYSTONE

Online-Medien spielten durch die Digitalisierung eine immer wichtigere Rolle in der Medienlandschaft, schreibt der Bundesrat. Zum Schutz der Presse will er indes nur Online-Medien unterstützen, die vor allem auf Audio- und Videoinhalte setzen.

Der Bundesrat zeigt sich überzeugt, dass das neue Gesetz zeitgemäss ist und einen umfassenden, qualitativ hochstehenden medialen Service public gewährleistet. Ein solcher sei für das Funktionieren des demokratischen Systems notwendig, hält er fest.

Unterstützung für Service public

Einen wesentlichen Beitrag soll weiterhin die SRG leisten. Sie muss Angebote in den Bereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport in allen Sprachregionen anbieten und sich dabei von kommerziellen Anbietern unterscheiden. Wie bereits heute können auch andere Anbieterinnen Service-public-Leistungen erbringen und mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden, welche das Stimmvolk 2015 gutgeheissen hat.

Dafür stehen maximal 6 Prozent des Ertrages zur Verfügung – etwa gleich viel wie heute für die Lokal- und Regionalsender mit Service-public-Auftrag. Neu kommen Online-Medien hinzu. Die Unterstützung wird in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Gefördert werden können Angebote mit regionalen Informationsleistungen, Angebote für bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie Angebote mit Einbezug des Publikums.

Auch Nachrichtenagenturen

Weitere maximal zwei Prozent aus der Abgabe stehen für indirekte Medienförderung zur Verfügung – eine Medienförderung, die den elektronischen Medien insgesamt zu Gute kommt und die Qualität des Journalismus stärkt.

Das Gesetz ermöglicht eine finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, die Kurse für Medienschaffende elektronischer Medien anbieten. Letztere erhalten heute Bundesgelder. Neu unterstützt werden können der Presserat, innovative IT-Lösungen sowie nicht gewinnorientierte Nachrichtenagenturen, die zur Grundversorgung elektronischer Medien mit Informationen beitragen.

Wer ist die SDA? Wir verschaffen dir den Durchblick

Video: watson/Helene Obrist, Lya Saxer

Neue unabhängige Behörde

Für die Regulierung und Beaufsichtigung soll eine neue, von der Bundesverwaltung unabhängige Behörde geschaffen werden: die Kommission für elektronische Medien (Komem). Deren Mitglieder wählt der Bundesrat. Die Komem erteilt die SRG-Konzession und schliesst Leistungsvereinbarungen mit anderen Medien ab.

Heute sind dafür der Bundesrat, das Departement Uvek und das Bundesamt für Kommunikation Bakom zuständig. Mit der neuen Behörde würden die elektronischen Medien staatsferner, schreibt der Bundesrat. Die Aufsicht über den Inhalt der Medienangebote bleibt bei der UBI. Die Beträge an die SRG und die Höhe der Medienabgabe legt weiterhin der Bundesrat fest. Ab 2019 beträgt diese 365 Franken pro Haushalt.

Strengere Regeln für die SRG

Das neue Gesetz soll das Radio- und TV-Gesetz ablösen. Für die SRG sind detailliertere Regeln vorgesehen als bisher. Neu kann der Bundesrat einen Maximalbetrag für die Werbeeinnahmen festlegen. Er kann auch bestimmen, welchen Anteil der Abgabe die SRG für die Information verwenden muss. Heute fliessen rund 50 Prozent in die Information.

Weiter will der Bundesrat im Gesetz verankern, dass die SRG mit anderen Medien kooperieren darf – und dass sie diesen ihre Inhalte zu fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen muss. Für Beteiligungen an anderen Medienunternehmen und die Gründung eigener Gesellschaften bräuchte die SRG eine Genehmigung der Komem. Online-Werbung und Werbung in Radioprogrammen bleiben für die SRG verboten.

Für Radios und Online-Medien ohne Leistungsvereinbarung sieht das neue Gesetz keine Regulierung vor. Für Fernsehveranstalter ohne Leistungsauftrag gelten weiterhin Mindestvorschriften, beispielsweise zum Jugendschutz. Die Meldepflicht von Programmen wird dagegen abschafft.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober. (sda)

So reagieren watsons auf eure Hasskommentare

Video: Angelina Graf
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Twint integriert Cumulus und Co. ins Bezahlen an der Ladenkasse – so funktioniert es
Twint versucht Kundenkarten wie Migros Cumulus direkt in den Zahlungsvorgang an der Ladenkasse zu integrieren. Davon sollen Konsumenten und Händler profitieren.

2023 wurde an den Schweizer Ladenkassen fast doppelt so häufig mit Twint bezahlt als noch im Vorjahr. Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass Nutzerinnen und Nutzer seit einiger Zeit unter anderem die Coop Supercard in der Bezahl-App hinterlegen können und beim Bezahlen mit Twint Treuepunkte sammeln, ohne zusätzlich das Kärtchen zücken zu müssen. Bislang konnten aber nur wenige Kundenkarten in der App hinterlegt werden. Das soll sich nun ändern.

Zur Story