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Fall Patrick Frei: Neue Beweise belasten Ex-SVP-Grossrat noch mehr

Untersiggenthal: Die Gemeinde steht im Fall Patrick Frei in der Kritik.
Untersiggenthal: Die Gemeinde steht im Fall Patrick Frei in der Kritik.Bild: Gemeinde Untersiggenthal

Fall Patrick Frei: Neue Datenträger belasten Ex-SVP-Grossrat noch mehr

Nach einer Hausdurchsuchung hat die Staatsanwaltschaft Baden AG eine weitere Strafuntersuchung gegen Patrick Frei eröffnet. Der ehemalige Aargauer SVP-Grossrat ist wegen schwerer Sexualdelikte angeklagt.
04.09.2026, 10:3604.09.2026, 10:43

Bei einer Hausdurchsuchung des Aargauer Ex-SVP-Grossrats Patrick Frei sind neue Datenträger aufgetaucht. Diese belasten den 57-Jährigen noch weiter, teilt die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitag mit.

Die Durchsuchung fand aufgrund neu erlangter Hinweise auf mögliche Beweismittel in Räumlichkeiten, die nicht zu seinem Wohnbereich gehören, statt. Bislang gab es keine Anhaltspunkte, dass der Angeklagte die Räumlichkeiten genutzt hatte.

Eine erste Sichtung der Datenträger deutet darauf hin, dass diese umfangreiche Datenbestände enthalten, die mit den bereits Gegenstand der Anklage bildenden Straftaten in Zusammenhang stehen dürften, heisst es in der Mitteilung weiter. Die genaue Auswertung stehe noch aus. Spezialisten der Kantonspolizei untersuchten insbesondere, ob die Datenträger Beweismittel für bislang nicht bekannte weitere Taten enthielten, heisst es.

Die bisherige Auswertung habe keine Aufnahmen mit neuen Opfern zu Tage gefördert. Falls die Spezialisten bereits bekannte Betroffene auf den Aufnahmen erkennen würden, informiere die Staatsanwaltschaft diese Frauen direkt. Aufgrund der grossen Datenmenge habe noch keine abschliessende Sichtung aller Dateien vorgenommen werden können.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli Anklage gegen den 57-Jährigen, den ehemaligen SVP-Grossrat Patrick Frei, wegen versuchten Mordes und schwerwiegender Sexualdelikte erhoben. Sie fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Der Beschuldigte aus dem Bezirk Baden befindet sich laut Staatsanwaltschaft im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

(hkl, mit Material von Keystone-SDA)

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