Schweiz
Justiz

Amtsmissbrauch-Anklage: Baselbieter Migrationsbeamtin vor Gericht

Vorwurf der Schikane von Ausländern: Baselbieter Migrationsbeamtin vor Gericht

22.06.2026, 06:2422.06.2026, 07:45

Eine ehemalige Abteilungsleiterin des Kantons Basel-Landschaft muss sich am Montag vor dem Strafgericht in Muttenz verantworten. Sie wird beschuldigt, Ausländerinnen und Ausländer mit frei erfundenen und rechtswidrigen Sanktionen schikaniert zu haben.

Die heute 49-jährige, ehemalige Migrationsbeamtin soll zwischen 2020 und 2024 ihre Amtsgewalt wiederholt missbraucht haben. Sie behauptete etwa, dass der Bezug von Prämienverbilligungen zu ausländerrechtlichen Massnahmen bis hin zum Entzug der Aufenthaltsbewilligung führen könne, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heisst.

Zudem forderte sie Neueinreisende mit einem Schreiben auf, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen und drohte ihnen Nachteile an. Dabei soll sie wissentlich rechtswidrig gehandelt haben. Wie das Bundesgericht in einem Urteil von 2020 festgehalten hatte, sind Prämienverbilligungen keine Sozialhilfegelder. Demzufolge dürfen sie nicht zu ausländerrechtlichen Massnahmen führen. Das Staatssekretariat für Migration informierte 2021 alle kantonalen Behörden darüber.

Die Staatsanwaltschaft hält daher fest, dass der Beschuldigten sehr wohl bekannt gewesen sein muss, dass sie widerrechtlich Drohungen verschickte. Im Vertrauen in die Behörden sind die Betroffenen den falschen Angaben auf den Leim gegangen.

Ausländer unrechtmässig zur Kasse gebeten

Die ehemalige Abteilungsleiterin teilte zudem laut Anklageschrift EU-Bürgern mit Einträgen im Strafregisterauszug mit, dass ihnen die Einreise verweigert sei. Dabei handelte es sich um geringfügige Vorstrafen. Manche der Gesuchstellenden liessen sich durch die falschen Angaben einschüchtern, verzichteten auf eine Einreise in die Schweiz oder verliessen das Land.

Die Beschuldigte soll auch Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen ohne Rechtsgrundlage systematisch in die Länge gezogen haben. Die Betroffenen mussten bei Reisen ins Ausland daher jeweils Rückreisevisa beantragen und dafür unzulässigerweise Dringlichkeitsgebühren bezahlen, wie es weiter heisst. Zudem gab sie einer Sozialversicherungsanstalt vertrauliche Informationen über Reisetätigkeiten von Gesuchstellenden weiter, was keine rechtliche Grundlage hat.

Die ehemalige Beamtin soll zudem Befragungen angeordnet haben für Menschen, die sie aufgrund ihres Äusseren als fundamentalistisch bezeichnete. In E-Mails und via Whats-App soll sie sich generell herabsetzend gegenüber Muslimen und Menschen mit anderer Hautfarbe geäussert haben, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.

Die Beschuldigte ist wegen mehrfacher Nötigung und Amtsmissbrauch, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzung angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Allkreis
22.06.2026 07:34registriert Januar 2020
Total daneben. Solche Leute gehören gefeuert und dürfen nie wieder beim Staat angestellt werden. Staatsaktivitäten sind eine Dienstleistung, die Professionalität erfordern.
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Whitchface
22.06.2026 07:42registriert November 2015
Nötigung, Amtsmissbrauch, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzung.

Na dann hoffen wir doch mal, dass es zu einer unbedingten Freiheitsstrafe kommt. Zusätzlich hoffe ich, dass sie den Opfern alle entstandene Schäden ersetzen muss.
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Shadow69
22.06.2026 07:31registriert Februar 2014
ohne Rechtsgrundlage, darf es kein entsprechendes Handeln geben!

Ich schäme mich als Steueramtsleiter für ein solches Verhalten. Es untergräbt, das gegenseitige Vertrauen zwischen Amt und Kunde.

Unglaublich!
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