Dobrindt will Berliner Enteignungspläne mit Bundesgesetz erschweren
Alexander Dobrindt kündigt dafür ein neues «Investitionsschutzgesetz» an. «Wir werden deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist», sagte der CSU-Politiker der «Bild».
Die Bundesregierung hatte sich bereits grundsätzlich auf ein solches Vorhaben verständigt. Die genaue rechtliche Ausgestaltung ist allerdings noch offen.
Entschädigung nur zum Verkehrswert
Dobrindts Plan sieht drei zentrale Vorgaben vor. Unternehmen sollen bei einer Vergesellschaftung ausschliesslich zum ermittelten Verkehrswert entschädigt werden. Dieser müsste durch ein Wertgutachten nachgewiesen werden. Zudem soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen.
Eine Vergesellschaftung soll ausserdem nur zulässig sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich belegt werden kann. Zuvor müssten andere Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft worden sein – etwa Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung.
Reaktion auf Berliner Pläne
Auslöser sind die politischen Entwicklungen in Berlin. Dort wird über eine mögliche rot-grün-rote Koalition verhandelt. Die Linke drängt darauf, grosse private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. 2021 hatte sich bereits eine Mehrheit der Berliner Stimmberechtigten in einem Volksentscheid dafür ausgesprochen.
Mit dem geplanten Bundesgesetz will die Regierung die Hürden für solche Vorhaben auf Landesebene erhöhen. Wie weit der Bund dabei rechtlich gehen kann, dürfte allerdings noch Gegenstand der weiteren Ausarbeitung sein. (mke)
