Wölfe: Milder Winter schützt Calanda-Jungwölfe vor dem Abschuss

Wölfe: Milder Winter schützt Calanda-Jungwölfe vor dem Abschuss

02.02.2016, 11:36

Der milde Winter schützt die Jungwölfe am Calandamassiv vor dem Abschuss, denn die Tiere halten sich nicht in Siedlungsnähe auf. Zwei Monate hat die Wildhut noch Zeit, das Rudel mit gezielten Schüssen zu disziplinieren.

Aktuell sei die Situation mit dem Wolfsrudel am Calanda im Grenzgebiet der Kantone Graubünden und St. Gallen sehr entspannt, sagte der Bündner Jagdinspektor Georg Brosi. Die Problematik der letzten zwei Winter sei bislang nicht zu beobachten gewesen.

Mit Problematik meint Brosi unerwünschte heikle Begegnungen zwischen Menschen und Wölfen, die dazu führten, dass die zuständigen Kantone beim Bund den Abschuss von zwei Jungwölfen beantragten. Die Jungwölfe sollen geschossen werden, um die anderen Tiere wieder menschenscheu zu machen.

Wölfe folgen der Beute

Allerdings ist das momentan leichter gesagt als getan. Das Calandamassiv an der Flanke zur Stadt Chur ist zu drei Vierteln schneefrei. Dadurch tauchen die Wölfe gar nicht erst im Siedlungsgebiet der Dörfer am Fusse des Bergmassivs auf. Die Wölfe folgen der Hauptnahrung, dem Hirsch, der in höheren schneefreien Lagen grast.

Damit die Wölfe ihr Verhalten aber ändern und wieder scheuer werden, müssen die Behörden für die Abschüsse der Jungtiere besondere Bedingungen vorfinden. Laut Jagdinspektor Brosi muss sich das Rudel tagsüber in Siedlungsnähe aufhalten, alle Wölfe sollen die Abschüsse mitbekommen und mit Menschen in Verbindung bringen.

Zwei Beschwerden

Die Jagdbehörden der Kantone Graubünden und St. Gallen haben noch zwei Monate Zeit, zwei Lücken in den Nachwuchs des ersten Wolfsrudels der Schweiz zu schiessen. Ende März läuft die vom Bund erteilte Abschussbewilligung aus.

Der Protest gegen das Vorgehen der Behörden hält sich in Grenzen. Beim Bündner Verwaltungsgericht ging die Beschwerde des WWF gegen die vom Bundesamt für Umwelt erteilte Abschussbewilligung ein, zudem die Eingabe einer Privatperson. Auch das St. Galler Verwaltungsgericht erhielt die WWF-Beschwerde plus die einer Privatperson.

Wölfe zeigen normales Verhalten

Im Kanton St. Gallen haben Beschwerden grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung. Diese wurde aber im Fall der Jungwölfe vom Volkswirtschaftsdepartement entzogen.

Im Kanton Graubünden haben Beschwerden keine aufschiebende Wirkung. Und in Sachen Wölfe wurde keine verlangt. Somit könnten die Wildhüter in Graubünden und St. Gallen die Jungwölfe im Moment ins Visier nehmen - wenn diese denn im Talboden auftauchen sollten.

Gegen die Jungwolf-Abschüsse wandten sich am Dienstag in einem ganzseitigen Zeitungsinserat die Gruppe Wolf Schweiz und der Verein CHWolf. Der Wolfabschuss sei der falsche Weg, hiess es darin. Die Wölfe am Calanda zeigten ein normales Verhalten. (sda)

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