Fürstenbank und Salzburg einigen sich nach Klage

Fürstenbank und Salzburg einigen sich nach Klage

26.10.2016, 16:08

Die Liechtensteiner Fürstenbank LGT und das österreichische Bundesland Salzburg haben sich in einem Millionen-Streit auf einen aussergerichtlichen Vergleich geeinigt. Die LGT zahlt dem Bundesland 800'000 Euro.

Das österreichische Bundesland Salzburg hatte die grösste Liechtensteiner Bank am Landgericht in Vaduz auf 7.3 Millionen Franken verklagt. Das Bundesland warf dem fürstlichen Geldhaus vor allem mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften vor, weshalb es den geltend gemachten Verlust auf dem Gerichtsweg wettmachen wollte.

Nun ist der Streit aussergerichtlich beigelegt worden, wie beim Landgericht am Mittwoch zu erfahren war. Die LGT bestätigte diesen Sachverhalt. Die Bank zahle dem Bundesland 800'000 Euro, sagte LGT-Mediensprecher Christof Buri.

Ein Schuldeingeständnis ist mit der Zahlung allerdings nicht verbunden. «Wir haben uns immer auf den Standpunkt gestellt, dass wir uns korrekt verhalten haben. Der Vergleich ist eine für uns vorteilhafte Lösung, die uns eine allfällige lange rechtliche Auseinandersetzung und hohe damit verbundene Anwaltskosten erspart», sagte LGT-Mediensprecher.

Ein Vergleich zu einem früheren Zeitpunkt war gescheitert, weshalb das Bundesland in Liechtenstein klagte. Es handelte sich um ein Zivilverfahren, wie das Landgericht in Vaduz betonte. Die Staatsanwaltschaft habe sich zu keinem Zeitpunkt mit der Sache befasst.

1000 Geschäfte gemacht

Den Gerichtsweg wollten die Österreicher im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des so genannten Salzburger Finanzskandals beschreiten. Bei diesem Skandal hatten Mitarbeiter der Finanzabteilung jahrelang hochspekulative Devisengeschäfte mit Steuergeldern abgeschlossen. Dem Bundesland entstand dadurch ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe.

Gemäss Angaben der Salzburger wurden mit der grössten Liechtensteiner Bank von November 2010 bis September 2012 etwa 1000 Geschäfte mit einem Volumen von zehn Milliarden Euro abgeschlossen. Dabei sei dem Land der beim Landgericht eingeforderte Schaden entstanden. Die Geschäfte hatten ein nach oben unbegrenztes Verlustrisiko. (sda)

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