Frédéric Hainard hat sich in seiner Zeit als Neuenburger Regierungsrat des Amtsmissbrauchs, der Nötigung und der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Das Strafgericht reduzierte die vom Staatsanwalt beantragte Strafe um mehr als die Hälfte.
Während Hainard politisch bereits vor vier Jahren sanktioniert worden war, hatte das Neuenburger Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers diese Woche den strafrechtlichen Aspekt der Affäre zu beurteilen. Richter Alexandre Seiler kam zum Schluss, dass sich der frühere FDP-Regierungsrat des Amtsmissbrauchs, der Nötigung und der Urkundenfälschung schuldig gemacht hat.
Dass damals eine schwierige Situation in einem seiner Ämter geherrscht habe, entschuldige das Vorgehen Hainards nicht. Dieser hatte zusammen mit seiner Geliebten, der er einen Job als Arbeitsinspektorin verschafft hatte, mehrere Einvernahmen persönlich begleitet. Inwieweit Hainard dabei aktiv gewesen sei, sei für das Gericht schwierig zu beurteilen, sagte Seiler.
Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagen verlangt, der Verteidiger von Hainard einen Freispruch. Das Gericht setzte die auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe auf 40 Tagessätze zu 100 Franken, also 4000 Franken an. Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken. Weiter muss Hainard einen Teil der Gerichtskosten, nämlich 5000 Franken, zahlen. (whr/sda)