Simone Gbagbo zu 20 Jahren Haft verurteilt

Simone Gbagbo zu 20 Jahren Haft verurteilt

10.03.2015, 04:42

In der Elfenbeinküste ist die frühere Präsidentengattin Simone Gbagbo wegen ihrer Rolle bei den tödlichen Unruhen nach der Präsidentschaftswahl 2010 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das Verdikt fiel am Dienstagmorgen nach neunstündigen Beratungen der Jury.

Die Ehefrau des früheren Staatschefs der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, wurde des «Angriffs auf die Autorität des Staates, der Teilnahme an einer Aufstandsbewegung und der Störung der öffentlichen Ordnung» schuldig befunden, wie der Richter Tahirou Dembelé bekanntgab. Ihr Sohn Michel wurde seinerseits zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Im Hintergrund ist Simone Gbagbo zu sehen. Die Aufnahme enstand während der Gerichtsverhandlung. 
Im Hintergrund ist Simone Gbagbo zu sehen. Die Aufnahme enstand während der Gerichtsverhandlung. Bild: THIERRY GOUEGNON/REUTERS

Insgesamt wurden von dem Gericht in der Wirtschaftsmetropole Abidjan 77 weitere Angeklagte wegen der blutigen Unruhen verurteilt, die durch die Weigerung von Laurent Gbagbo ausgelöst worden waren, den Sieg seines Rivalen Alassane Ouattara bei der Präsidentschaftswahl im November 2010 anzuerkennen.

In den folgenden fünf Monaten wurden bei Kämpfen zwischen den beiden Lagern mehr als 3000 Menschen getötet. Letztlich setzte sich Ouattara mit Unterstützung einer Blauhelmtruppe unter Führung der früheren Kolonialmacht Frankreich durch und wurde zum Präsidenten erklärt.

Gbagbo vergibt der Gegenseite

Die 65-jährige Simone Gbagbo nahm die Urteilsverkündung am Montag mit steinernem Gesicht hin. Sie sei «ein wenig getroffen», sagte anschliessend ihr Anwalt Rodrigue Dadje.

Die in der Elfenbeinküste als «Eiserne Dame» bekannte einstige Präsidentengattin spaltet das Land. Kritiker warfen ihr vor, hinter den Todesschwadronen zu stehen, die während der Amtszeit ihres Mannes gegen Anhänger Ouattaras vorgingen. In ihrem Schlussplädoyer am Montag sagte die für ihre Frömmigkeit bekannte Simone Gbagbo, sie «vergebe» der Gegenseite ihre «Beleidigungen». (feb/sda/afp)

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