Lieber Daniele
Ein Leasingvertrag endet grundsätzlich nach Ende der vereinbarten Zeit. In der Regel sind das zwischen 12 und 60 Monate. Autowechsel sind in privaten Leasingverträgen in der Regel nicht vorgesehen. Du kannst den Leasingvertrag jedoch gemäss Konsumkreditgesetz Art. 17 vorzeitig kündigen. Die Leasinggesellschaften können allerdings davon abweichende Regelungen treffen. Diese müssen im Vertrag festgehalten werden. Prüfe deshalb deinen Vertrag.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages entstehen in der Regel Ausstiegsgebühren aufgrund des Fahrzeugwertverlustes. Nach kurzer Vertragsdauer wie in deinem Fall können sie sehr hoch sein. Denn der Wertverlust eines Autos ist am Anfang viel höher. Die Abschreibungen werden aber gleichmässig auf die Laufzeit des Leasings aufgeteilt. Bei einem frühzeitigen Ausstieg werden die Monatsraten also rückwirkend erhöht. In deinem Leasingvertrag findest du die entsprechende Amortisationstabelle mit den anfallenden Gebühren als Richtwerte. Was du ebenfalls nicht vergessen darfst, sind allfällige Zusatzkosten für Mehrkilometer oder Schäden am Fahrzeug.
Alternativ kannst du mit deinem Garagisten bezüglich eines Kaufangebots verhandeln. In der Regel nimmt der Autohändler dafür mit dem Leasinggeber Kontakt auf. Auch hier können allerdings Mehrkosten entstehen. Zudem können Autohändler oder Leasingfirmen einen Kauf verweigern.
Dann sind andere Optionen nötig. Eine Variante ist die Übertragung des Leasings an einen Dritten. Dieser muss das Leasing zu denselben Konditionen übernehmen. Du findest mögliche Nachfolger auf verschiedenen Leasing-Portalen. Gebühren entstehen lediglich für die Umschreibung des Fahrzeuges. Aber Achtung: Die Übernahme muss vom Leasinggeber zuerst bewilligt werden.
Alternativ kannst du das Auto aus dem Vertrag kaufen und anschliessend als Occasion verkaufen. Die Summe des Kaufpreises berechnet sich aus den noch offenen Leasingraten und dem von der Garage berechneten Restwert. Dazu kommen wie auch bei der Kündigung allfällige Kosten für Mehrkilometer oder Fahrzeugschäden. Auf den Kauf kannst du nur bestehen, wenn vertraglich ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde.
Viele Grüsse von Comparis.ch