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Rammstein: Nächste Gerichtsentscheidung um Till Lindemann

ARCHIV - 18.06.2022, Nordrhein-Westfalen, D
Till Lindemann sieht sich seit Monaten mit Vorwürfen konfrontiert.Bild: keystone

Rammstein: Nächste Gerichtsentscheidung um Till Lindemann

26.08.2023, 14:0726.08.2023, 17:17
Janna Eiserbeck / watson.de
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Es sind schwere Vorwürfe, die seit Monaten gegen Till Lindemann im Raum stehen und auch die Tour der Band Rammstein, die kürzlich zu Ende ging, überschattet haben. Shelby Lynn war die erste Frau, die gegen den Rammstein-Frontmann nach einem Konzert in Litauen Vorwürfe erhoben hatte.

Es folgten weitere Frauen – unter anderem die Youtuberin Kayla Shyx. Lindemann schaltete Anwälte ein, die gegen verschiedene Berichte über die Vorwürfe, genauso wie gegen Aussagen einiger Frauen vorgegangen waren. Nun hat das Landgericht Hamburg eine zuvor getroffene Entscheidung aus dem Juli erneut bestätigt.

Am Freitag sollte die Pressekammer am Landgericht (LG) Hamburg erneut über eine im Juli getroffene Eilentscheidung entscheiden. Dabei ging es um Textpassagen aus einem «Spiegel»-Artikel, die die Lindemann-Anwälte verbieten lassen wollten. Schon kurz nach Beginn der Verhandlung am Freitag deutete sich bereits an, wie die Entscheidung ausfallen könnte. Denn der Vorsitzende Richter, Dr. Florian Schwill, erklärte direkt: «Wir tendieren dazu, die einstweilige Verfügung zu bestätigen.»

Lindemann siegt vor Gericht

So kam es auch. Zentrale Passagen aus einem Artikel aus dem Juni 2023, in dem es um die Vorwürfe gegen Lindemann geht, bleiben dem «Spiegel» untersagt (Urt. v. 25.08.2023, Az. 324 O 228/23). Damit wurde das Eilverfahren vom 14. Juli bestätigt, wie unter anderem «Legal Tribune Online» berichtet.

Sänger Till Lindemann steht im Zentrum der Vorwürfe gegen Rammstein.
Till Lindemann wehrt sich gegen Vorwürfe.Bild: www.imago-images.de

Obwohl der Prozessbevollmächtigte des Magazins, Dr. Marc-Oliver Srocke, versuchte, das Verfahren anders ausgehen zu lassen und bekräftigte: «Diese Deutung der Kammer halte ich für fernliegend.», sah das Landgericht Hamburg dies aber anders. Ob der Fall damit abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten. Als nächste Instanz wäre ansonsten das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.

Erfolg nach Gerichtsniederlage gegen Shelby Lynn

Für die Lindemann-Anwälte ist es in jedem Fall ein Erfolg, nachdem sie zuletzt vor rund einer Woche mit einem Unterlassungsverfahren gegen die Nordirin Shelby Lynn gescheitert waren (Beschl. v. 15.08.2023, Az. 324 O 256/23). Laut dem Landgericht habe es sich bei einer zentralen Aussage von Shelby Lynn um eine zulässige Meinungsäusserung gehandelt. Auf X, ehemals Twitter, freute sich ihr Anwalt Jesper Prigge über diesen Erfolg, wies jedoch auch darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei.

Lindemanns Anwälte hatten die Entscheidung in einer Erklärung ebenfalls als Erfolg gewertet: «Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten.» Auch zeigten sich die Anwälte überzeugt, dass die Entscheidung Auswirkungen auf das derzeit laufende Ermittlungsverfahren gegen Lindemann in Berlin haben dürfte.

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44 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Capsaicine
26.08.2023 18:58registriert August 2018
Naja, egal ob legal oder nicht, ich persönlich finde es einfach krank, wenn ein 47-Jähriger sich in eine 15-Jährige "verliebt". In was denn bitte? In ihren starken Intellekt? In ihre Lebenserfahrung? In ihren sehr weit entwickelten Geist, der ihn herausfordert? Oder doch halt einfach ganz banal und primitiv in ihren wunderbar jungen, schönen und vielleicht sogar noch unberührten Körper? Also bitte!
Nochmals: legal mag alles gewesen sein, aber was für ein Männlein ist einer, der eine so junge Frau verführen muss, um sich als toller Hecht zu fühlen?
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In vino veritas
26.08.2023 19:24registriert August 2018
Na sowas. Man kann also doch nicht alles unter dem Vorwand der Pressefreiheit veröffentlichen, wenn man jegliche Neutralität und Objektivität vermissen lässt. Es ist beruhigend zu wissen, dass die Gerichte nicht von hysterischen Feministinnen gekapert wurden und aufgrund der Sachlage entscheiden. Danke dafür!
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Frank N. N. Stein
26.08.2023 23:56registriert August 2022
Ich finde es zulässig, Personen zu verklagen, wenn man meint, sie haben gegen das Recht verstossen. Ich finde es nicht zulässig, sie ohne Klage wie im Mittelalter medial an den Pranger zu stellen. Da würde ich mich auch gegen wehren. Den Damen, die meinen, ihnen sei Unrecht widerfahren, können ja jederzeit Anzeige erstatten. Und wie war das doch gleich? "Bis zur Verlesung des Urteils gilt die Unschuldsvermutung."
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