Die Coronavirus-Infektionszahlen steigen wieder schneller in Deutschland, nach besseren Werten im Sommer. «Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein», mahnen Bund und Länder in ihrem neuen Beschluss vom Dienstag. «Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der massgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben.» Ein Überblick:
«Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft!», heisst es in dem Papier. «Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert.»
Wer falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll ein Bussgeld von mindestens 50 Euro drohen. Gaststättenbetreiber sollen zudem prüfen, ob die Angaben plausibel sind. Die Daten werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt. Thüringen verlangt, dass bundesweit festgeschrieben wird, dass die Informationen nur für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen.
Wo die Infektionszahlen ansteigen, sollen regional «zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol» erlassen werden, um Ansteckungen in der Gastronomie einzudämmen.
Die Länder sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100'000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen «dringlich empfohlen» – aber nicht verpflichtend festgeschrieben.
Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern «dringlich empfohlen». «Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.» Strengere örtliche oder Landesregelungen sind möglich.
Wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner gibt, soll «sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept» umgesetzt werden – gegebenenfalls auch nur für eine betroffene Einrichtung.
Die Länder sollen «ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten», um ein Überschreiten der 50-Personen-Schwelle möglichst zu vermeiden. NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatten eine Corona-Warnampel vorgeschlagen.
Wenn die für Herbst und Winter erwartete Grippewelle zur Corona-Seuche hinzukommt, dürfte es enger werden in Arztpraxen und Krankenhäusern. Für Entlastung sollen Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und -praxen sorgen. Risikogruppen wie Senioren wird empfohlen, sich vorsorglich gegen die Grippe impfen lassen. Gesundheitsämter, die mit der Verfolgung von Kontakten zu Infizierten nicht mehr hinterherkommen, werden noch einmal daran erinnert, dass sie sich in diesem Fall bei den Landesbehörden melden sollen und diese wiederum das Robert Koch-Institut alarmieren.
Die AHA-Formel rät zu einem Abstand von 1.5 Metern, Hygiene wie gründlichem Händewaschen und dem Tragen von Alltagsmasken. Nun sollen zwei neue Buchstaben dazu kommen: «C» wie Corona-Warn-App und «L» wie Lüften. Empfohlen wird auch in der kalten Jahreszeit regelmässiges Stosslüften.
(sda/dpa)