Europa reformiert das Abtreibungsrecht – die Schweiz bleibt bei einer Hürde
Immer mehr europäische Länder kippen ihre strengen Abtreibungsgesetze. Alleine in den letzten zehn Jahren haben 21 europäische Länder Reformen vorangetrieben, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen vereinfachen. Das zeigt ein neuer Report des Center for Reproductive Rights (CRR).
So verankerte Frankreich 2024 als erstes Land überhaupt das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in der Verfassung. Luxemburg zog in diesem Jahr als zweites Land nach. Belgien, Schweden und Spanien sollen folgen.
Die Entwicklung im letzten Jahrzehnt
Dennoch steht das Recht unter Druck. In den USA kippte der Supreme Court 2022 das Grundsatzurteil Roe v. Wade, das seit 1973 ein landesweites Recht auf Abtreibung garantiert hatte. Seither können einzelne Bundesstaaten Abtreibungen selbst verbieten oder einschränken.
Auch ein Blick auf Europa zeigt: Trotz progressiven Trends gibt es weiterhin rechtliche Hürden.
Gemäss dem Report machte die Schweiz im letzten Jahrzehnt Fortschritte: So übernimmt ab 2027 die obligatorische Krankenversicherung die Kosten eines Abbruchs.
Auf der anderen Seite gehört sie mit Albanien, Ungarn und den Niederlanden zu den Ländern, in welchen Frauen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen weiterhin eine Notlage nachweisen müssen.
Wichtig: Die Karte zeigt lediglich die Entwicklung, nicht, wie progressiv oder restriktiv die Gesetze im Land effektiv sind. So gehört beispielsweise Monaco trotz progressiver Entwicklung immer noch zu den wenigen Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch nicht erlaubt sind.
Ebenfalls nicht erlaubt sind Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch in Andorra, Liechtenstein, Malta und Grossbritannien (ausser Nordirland). Wobei aufgrund der Auslegung des Gesetzes in der Praxis die meisten Frauen in England, Schottland und Wales bei Bedarf trotzdem die Schwangerschaft abbrechen können.
Kriminalisierung von Frauen
In 29 europäischen Ländern werden Frauen, die ausserhalb des gesetzlichen Rahmens eine Abtreibung vornehmen lassen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt, heisst es im Report weiter.
In 20 europäischen Ländern sehen die Gesetze jedoch nach wie vor unterschiedliche strafrechtliche Sanktionen für Frauen vor, wobei die Sanktionen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. So auch in der Schweiz.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und internationale Menschenrechtsorganisationen betonen, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gegen die Menschenrechte verstösst.
Zudem hält sie geschlechtsspezifische Diskriminierung aufrecht und beeinträchtigt den Zugang zu sicherer und rechtzeitiger medizinischer Versorgung.
Weiter kritisieren die Organisationen, dass selbst wenn sich Betroffene auf dem legalen Weg befinden, sie sich dennoch vor verfahrensrechtlichen Hürden wiederfinden.
Obligatorische Wartezeiten
Eine obligatorische Wartezeit verlangt, dass zwischen der Anfrage nach einem Schwangerschaftsabbruch und der eigentlichen Behandlung eine bestimmte Zeit verstreicht. Diese Vorgaben betreffen gemäss dem CRR meist Abbrüche auf Wunsch und nicht Abbrüche, die aus medizinischen Gründen erfolgen.
In den letzten Jahren haben sechs Länder ihre Wartezeit ganz gestrichen. Dennoch schreiben weiterhin 14 Länder eine Wartezeit vor. Sie variiert zwischen 48 Stunden und sieben Tagen, wobei die meisten Länder eine Frist von drei Tagen festlegen, bevor Ärztinnen und Ärzte die Behandlung durchführen dürfen.
Obligatorische Beratung
Nur eine Minderheit der europäischen Länder schreibt eine Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch zwingend vor. Viele Länder bieten eine solche Beratung zwar an, aber freiwillig. Gemäss dem CRR verlangen 16 europäische Länder eine Beratung als verpflichtenden Schritt für alle Frauen, die einen Abbruch wünschen.
In manchen Ländern geht die Beratung noch einen Schritt weiter: Sie ist gezielt darauf ausgerichtet, Frauen von einem Abbruch abzubringen. Zu diesen Ländern zählen etwa Deutschland, Georgien und Ungarn.
Fristen für Schwangerschaftsabbrüche auf Verlangen
In den meisten europäischen Ländern dürfen Frauen einen Schwangerschaftsabbruch während der frühen Schwangerschaft auf Verlangen vornehmen lassen. Die gesetzlichen Fristen liegen meist zwischen der 10. und der 14. Schwangerschaftswoche. Manche Länder berechnen diese Frist ab dem ersten Tag der letzten Menstruation, andere ab dem Zeitpunkt der Befruchtung.
Immer mehr Länder verlängern diese Fristen. Dänemark, Norwegen und Schweden erlauben einen Abbruch auf Verlangen bis zur 18. Woche, Island bis zur 22. Woche und die Niederlande sogar bis zur 22. bis 24. Woche. Albanien und Belgien prüfen derzeit Vorschläge, um ihre Fristen für den Abbruch auf Verlangen ebenfalls zu verlängern.
Das CRR formuliert in seinem Report neun Empfehlungen an die Politik: Dazu zählen die Legalisierung des Abbruchs auf Verlangen, die Streichung von Wartezeiten und verpflichtenden Beratungsgesprächen sowie die vollständige Kostenübernahme durch die öffentliche Gesundheitsversorgung.
Ob und wie einzelne Länder diese Vorschläge aufnehmen, bleibt eine politische Entscheidung.
