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Attacke auf Bahnmitarbeiter im Zug: Was noch geklärt werden muss

Attacke auf Bahnmitarbeiter im Zug: Ermittler stehen vor zahlreichen offenen Fragen

20.07.2026, 04:0620.07.2026, 04:06

Nach der Attacke auf einen 26 Jahre alten Bahnmitarbeiter, der aus einem fahrenden Regionalzug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde, stehen die Ermittler vor zahlreichen offenen Fragen. Der mutmassliche Täter ist auf freiem Fuss, der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Karlsruhe abgelehnt. Ein Bahnvideo wirft weitere Zweifel auf.

Der Sicherheitsmitarbeiter war am Freitagabend nach einer eskalierten Ticketkontrolle aus einem mit rund 120 Stundenkilometern fahrenden Regionalzug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der 36-Jährige ihn geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Offen ist, wieso genau die Tür nachgab. Der Zug war unterwegs nach Karlsruhe.

Darum wurde ein Haftbefehl abgelehnt

Das Amtsgericht Karlsruhe teilte mit, der Haftrichter habe kurz nach der Anhörung des Beschuldigten ein Überwachungsvideo der Bahn ausgewertet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben. Welche Erkenntnisse sich daraus ergeben, liess das Gericht offen. Der genaue Hergang der Tat sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen, Auskünfte dazu könnten nur die Ermittlungsbehörden geben.

Nach Angaben des Amtsgerichts war das Video einer der Gründe, weshalb der von der Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl gegen den 36-Jährigen wegen Körperverletzung abgelehnt wurde.

Angaben zum Beschuldigten stimmten laut Gericht nicht

Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.

Der 36-Jährige war nach der Tat zunächst festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung beantragt. Das Amtsgericht lehnte den Antrag jedoch ab. Gegen den Mann wird ermittelt. (sda/dpa)

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