Mikroplastik ist überall: Die winzigen Plastikteilchen sind ein riesiges Problem für unsere Umwelt und wurden mittlerweile sogar an den entlegensten Orten der Erde nachgewiesen. Auch in unserem Blut schwimmt der Kunststoff mittlerweile. In der Regel entsteht Mikroplastik vor allem durch immer kleiner werdende Plastikabfälle. Doch einigen Produkten wird Mikroplastik sogar bewusst zugesetzt – oder das Produkt besteht gleich aus Mikroplastik.
Dem will die EU einen Riegel vorschieben. Ende September gab die EU-Kommission bekannt, den Verkauf von Mikroplastik schrittweise zu verbieten. Für bestimmte Produkte gilt das Verbot bereits ab dem 15. Oktober – also schon sehr bald. Davon betroffen sind unter anderem Glitzerprodukte.
In den sozialen Medien befürchten nun einige, dass das Makeup bald trister wird – und es keinen Highlighter oder Glitter mehr zu kaufen geben wird. Manche Nutzer:innen zeigen gar, wie sie ganze Regale in der Drogerie räumen, um die Produkte noch schnell zu hamstern. Auch in Nagelsalons geht die Sorge um, dass Glitzernägel der Vergangenheit angehören könnten. Aber was ist wirklich dran am Glitzerverbot und wie sieht es in der Schweiz aus? watson gibt den Überblick.
Verbannt werden sollen alle Produkte, die Plastikpartikel enthalten oder bei der Verwendung freisetzen, die kleiner als fünf Millimeter, nicht löslich oder schwer abbaubar sind. Das gilt zum Beispiel auch für Peelings, denen kleine Plastikkügelchen – sogenannte Mikroperlen – zugesetzt werden. Auch zum Beispiel in manchen Zahnpasten, Duschgels oder Arzneimitteln ist Mikroplastik zu finden.
Daneben sind zum Beispiel auch Waschmittel, Spielzeug, Pflanzen- und Düngemittel oder das Granulat, welches sich auf vielen Sportplätzen befindet, vom Verbot betroffen.
Betroffen sind zunächst nur lose Glitter aus Plastik, wie sie zum Beispiel auf Festivals oder beim Karneval beliebt sind oder in Nagelstudios verwendet werden. Andere Produkte, zum Beispiel gepresste Puder wie Lidschatten oder Highlighter sind hingegen auch weiterhin erhältlich, ebenso wie Glitterkleber. Das stellte die deutsche Vertretung der EU-Kommission auf X klar. Entwarnung also für alle, die ihre Kosmetika gerne zu günstigeren Preisen im Nachbarland kaufen.
Gilt die Beschränkung für #Glitter?
— Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland (@EUinDE) September 29, 2023
Ja. Es sei denn, der Glitter besteht aus anorganischem Material (z. B. Glas, Metall), ist biologisch abbaubar oder wasserlöslich. Der Verkauf von losem Glitter wird sofort mit Inkrafttreten der Beschränkung verboten.
Für losen Glitter gilt die neue Regel in allen EU-Ländern ab dem 15. Oktober, ebenso für Kosmetik mit Mikroperlen. Sie dürfen dann nicht mehr verkauft werden – auch Restbestände verschwinden dann also aus dem Regal.
Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit. Das Granulat auf Sportanlagen wird zum Beispiel erst in acht Jahren verboten, «um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen».
In der Schweiz gilt bisher kein solches Verbot. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gibt auf Anfrage bekannt, die neuen EU-Vorschriften prüfen zu wollen: «Falls sich aus der Prüfung der Vorschriften ein Anpassungsbedarf im Schweizer Chemikalienrecht ergibt, wird das BAFU entsprechende Anpassungen vorschlagen. Die von der EU vorgegebenen Fristen werden dabei berücksichtigt.»
In den vergangenen Jahren sind Glitzer auf Cellulose-Basis immer beliebter geworden. Sie sind biologisch abbaubar – und damit nicht von dem Verbot betroffen.
Auch zertifizierte Naturkosmetik ist frei von Mikroplastik und anderen Kunststoffen auf Erdölbasis.
Wer überprüfen will, ob ein Produkt Mikroplastik enthält, sollte sich auf Folgendes achten: Viele Kunststoffe enthalten den Bestandteil «poly» in der Bezeichnung. Beispiele sind Polyamide, Polyacrylate, Polyethylene oder Polypropylene. Aber Achtung: Die Liste der unterschiedlichen Bezeichnungen ist lang. Und ob der Kunststoff als Mikroplastik oder in anderer Form enthalten ist, zum Beispiel als Silikone im Shampoo, muss gar nicht angegeben werden.
Mikroplastik soll Kosmetikprodukten Farbe oder Duft verleihen, dient als Schleif- oder Peelingmittel. Es ist aber so klein, dass es sich leicht in der Umwelt anreichern kann – denn wenn Glitzer, Peelings oder Duschgele mit Wasser abgewaschen werden, können die Partikel in den Kläranlagen nicht herausgefiltert werden.
Einmal in der Umwelt kann es von Tieren wie Fischen gefressen werden und so in unsere Nahrungskette gelangen. Deshalb nehmen auch wir Menschen mit unseren Lebensmitteln die kleinen Plastikteilchen auf – pro Woche rund fünf Gramm, das entspricht in etwa einer Kreditkarte, wie Forschende im Auftrag des WWF 2019 feststellten.
Im April entdeckten österreichische Wissenschaftler:innnen erstmals, dass Mikroplastik sogar aus dem Blut bis ins Gehirn gelangen kann. Die Folgen für die Gesundheit sind hingegen noch nicht ausreichend erforscht. Mediziner:innen gehen allerdings davon aus, dass die winzigen Kunststoffteilchen das Risiko für Entzündungen oder bestimmte Krankheiten erhöhen, zum Beispiel Alzheimer oder Parkinson. Ausserdem können in den Kunststoffen selbst Schadstoffe wie Weichmacher oder Stabilisatoren enthalten sein.
Mit dem neuen Mikroplastikverbot will die EU die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Plastik in die Umwelt verhindern. (anb)
Keine Ahnung ob es da auch nur ideen gibt wie das Problem gelöst werden könnte.
Auch Pflanzen brauchen zum wachsen Wasser. Mit dem Wasser nehmen die auch Mikroplastik auf. Das nehmen wir dann mit dem Gemüse, Salat und den Beeren auf.