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Karim Khan: Chefankläger des Weltstrafgerichts entlassen

epa13130434 The International Criminal Court (ICC) Assembly of States Parties begins a special session to later vote on whether to remove ICC Prosecutor Karim Ahmad Khan after the court's oversig ...
Die Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bei einer Sondersitzung, um später darüber abzustimmen, ob der Ankläger des IStGH, Karim Ahmad Khan, seines Amtes enthoben werden soll.Bild: keystone

Missbrauchsvorwürfe: Chefankläger des Weltstrafgerichts entlassen

In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung, wie es in einer Pressemitteilung der Versammlung hiess.
24.07.2026, 20:5425.07.2026, 07:04

Die Vertragsstaaten, von denen 82 für seine Entlassung stimmten, attestierten Karim Khan «schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten». Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet.

FILE - Karim Khan, Prosecutor of the International Criminal Court, looks up prior to a press conference in The Hague, Netherlands, July 3, 2023. (AP Photo/Peter Dejong, File)
Karim Khan
Karim Khan war im Juni bereits suspendiert worden.Bild: keystone

Bisher waren 125 Länder Vertragsstaaten. Für eine Abwahl Khans waren mindestens 63 Stimmen nötig.

Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Die Juristin, die nur mit dem Vornamen Sarah vorgestellt wurde, wies auch Verdächtigungen zurück, sie sei von Israel für ihre Aussage bezahlt worden.

Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmasslicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Die israelische UN-Delegation kommentierte die Entlassung Khans umgehend: «Khan glaubte, dass die Welt die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn ignorieren würde, wenn er eine politische Hexenjagd gegen Israel beginnt und einen politisch motivierten Haftbefehl gegen Ministerpräsident Netanjahu erlässt. Er hat sich geirrt.» Khan hatte in der Vergangenheit seinerseits den Verdacht geäussert, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen.

Laut dem Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers weiterhin leiten und führen. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan wird umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet.

Zweifel an UN-Untersuchung

Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan «nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt» mit einer Mitarbeiterin «in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während einer Dienstreise» hatte.

Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Die Juristen sahen daher die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass «kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung» nachgewiesen worden sei.

Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Zwei Drittel sahen Medienberichten zufolge die Übergriffe von Khan als erwiesen an. Die Suspendierung folgte.

Grosser Druck vor allem aus den USA

Der Vorgang ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker des Gerichts, allen voran den USA. Sie werfen dem Gericht Parteilichkeit und Hetze gegen Israel vor. Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter. Sie können ihre E-Mail-Adressen und Kreditkarten nicht mehr benutzen, nicht mehr in die USA reisen und mögliche Bankguthaben in den Vereinigten Staaten sind gesperrt. Die USA gehören wie Israel dem Gericht nicht an. Im Juli kündigte US-Aussenminister Marco Rubio an, das Gericht «Schritt für Schritt demontieren» zu wollen.

Die Affäre hat auch dem internationalen Ansehen des Gerichts geschadet. Der Chefankläger gilt als die moralische Visitenkarte des Weltstrafgerichts, das politisch und militärisch Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zur Verantwortung zieht.

Gleichzeitig mit der Sondersitzung zur Entlassung Khans kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem Weltstrafgericht an. Die Regierung des südamerikanischen Landes begründete ihren Schritt damit, dass der Gerichtshof die Länder des Globalen Südens benachteilige.

Das Völkerrecht steht derzeit weltweit unter Druck. Kriege und Konflikte wie in der Ukraine, im Gazastreifen oder im Sudan werfen immer wieder Fragen auf, wie internationales Recht heutzutage durchgesetzt werden soll. Zugleich geraten internationale Gerichte und Institutionen zunehmend in politische Auseinandersetzungen. (sda/dpa)

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